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Das Gesetz über Immobilienmakler würde die Rolle von Anwälten beim Immobilienverkauf im Land neu definieren, sagt María Cristina Grullón

SANTO DOMINGO – Der dem Nationalkongress vorliegende Gesetzesentwurf zur Immobilienvermittlung sieht eine präzisere Trennung zwischen der juristischen Tätigkeit von Anwälten und den Funktionen von Immobilienmaklern vor, um einen der am schnellsten wachsenden Sektoren in der Dominikanischen Republik zu organisieren.

Während ihrer Teilnahme am Podcast La Ventana delel Inmobiliarioerklärte María Cristina Grullón, Gründungspartnerin von López-Grullón, Abogados y Consultores, SRL, dass die Initiative nicht darauf abziele, Anwälte vom Immobilienmarkt auszuschließen, sondern die Vermittlungstätigkeiten zu regulieren, die jahrelang ohne einen umfassenden Regulierungsrahmen durchgeführt wurden.

„Der Gesetzentwurf ist eindeutig hinsichtlich der Regelung jeglicher Art von Vermittlung“, sagte der Immobilienrechtsexperte mit Blick auf den Gesetzesentwurf, der bereits vom Senat gebilligt wurde und voraussichtlich noch in der Abgeordnetenkammer geprüft wird.

Wie er erläuterte, erkennt der Vorschlag einen Unterschied zwischen Rechtsberatung bei Immobilientransaktionen und der üblichen Immobilienvermittlung an. In diesem Sinne, so führte er aus, könne ein Anwalt weiterhin Mandanten vertreten, Vermögenswerte per Vollmacht verwalten oder an vertraglichen Prozessen mitwirken, ohne eine spezielle Zulassung zu benötigen.

Er stellte jedoch klar, dass Rechtsanwälte, die ständig damit beschäftigt sind, Mandanten zu gewinnen, Immobilien zu vermarkten oder Kauf- und Verkaufstransaktionen als kommerzielle Tätigkeit abzuwickeln, dem gleichen regulatorischen Rahmen unterliegen wie Immobilienmakler.

„Wenn dieser Anwalt beabsichtigt, im Bereich der Immobilienvermittlung oder -werbung tätig zu werden, muss er selbstverständlich eine Lizenz erwerben“, sagte er.

Der Anwalt argumentierte, dass das Projekt darauf abziele, gemeinsame Regeln für alle mit dem Sektor verbundenen Akteure, einschließlich Makler, Agenturen, Bauträger und Immobilienvermittler, zu etablieren, mit dem Ziel, die Transparenz zu stärken und die Rechtssicherheit der Geschäftstätigkeit zu erhöhen.

Mehr Kontrollen und weniger Informalität

Grullón erklärte, dass der Vorschlag verschiedene Arten von Lizenzen, Mindestausbildungsanforderungen und obligatorische Schulungsprozesse umfasse, deren Ausgestaltung später durch Verordnungen festgelegt werde.

Die Initiative würde auch Validierungsmechanismen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Steuervorschriften, der Verhinderung von Geldwäsche und Hintergrundüberprüfungen umfassen, als Teil eines Modells, das darauf abzielt, die Informalität auf dem Immobilienmarkt zu reduzieren.

„Der Verbraucher muss geschützt werden“, sagte er und bezog sich dabei auf Personen, die hohe Investitionen bei Vermittlern anlegen, die in vielen Fällen ohne Kontrollen oder Aufsicht agieren.

Der Experte gab an, dass das Projekt nach mehreren gescheiterten Regulierungsversuchen und nach einer Analyse sowohl der dominikanischen Realität als auch internationaler Modelle, die in anderen Immobilienmärkten Anwendung finden, entstanden sei.

Seiner Ansicht nach hat das Fehlen klarer Regeln jahrelang zu Konflikten geführt, die auf schlechte Geschäftspraktiken, Nichteinhaltung von Vorschriften und Operationen zurückzuführen sind, die ohne die erforderlichen Mindeststandards an technischer Vorbereitung durchgeführt wurden.

Schutz für Investoren und Dominikaner im Ausland

Im Interview betonte Grullón, dass eines der Hauptziele der Gesetzgebung darin bestehe, größeres Vertrauen in den Markt zu schaffen, insbesondere bei im Ausland lebenden Dominikanern und Investoren, die von außerhalb des Landes tätig sind.

Er erklärte, dass viele dieser Leute die Verwaltung ihrer Immobilien oder Investitionen an Dritte abgeben, ohne über Instrumente zu verfügen, mit denen sie die Fähigkeiten, Lizenzen oder den Hintergrund der an den Transaktionen Beteiligten überprüfen können.

Der Vorschlag definiert auch den Handlungsspielraum von Immobilienmaklern. Bei Transaktionen, bei denen Zweifel an Eigentumsverhältnissen, Erbschaftsverhältnissen oder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Immobilie bestehen, wäre der Vermittler verpflichtet, vor Fortsetzung der Verhandlungen eine spezialisierte Rechtsberatung zu empfehlen.

„Wir sagen nicht, dass die Transaktion nicht durchgeführt werden kann, sondern dass Mindestschutzregeln geschaffen werden“, betonte er.

Für Grullón würde die letztendliche Verabschiedung des Gesetzes einen „Vorher und Nachher“ für den dominikanischen Immobiliensektor bedeuten, aufgrund des anhaltenden Wachstums, das dieser Sektor in den letzten Jahren verzeichnet hat, und des stetig wachsenden Investitionsvolumens im Zusammenhang mit dem nationalen Immobilienmarkt.

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Luisa Saldaña
Luisa Saldaña
Journalistin mit Erfahrung in digitalen und Printmedien. Jurastudentin mit Interesse an Wirtschaftsentwicklung und den Schnittstellen von Wirtschaft, Stadt und Gesellschaft. Schreiben ist für mich ein Weg, die Welt um uns herum zu erforschen und zu verstehen.
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