SANTO DOMINGO. – Die Diagnose des Raumordnungsplans (POT) von Verón-Punta Cana identifizierte 5 Quadratkilometer, die innerhalb einer Bergbaukonzession in dem als Los Higos bekannten Gebiet belegt sind.
Eine Überprüfung des Beschlusses, mit dem diese Konzession erteilt wurde, ermöglicht es, genau zu bestimmen, um welches Grundstück es sich handelt, und zeigt vor allem, dass bereits ein Rechtsmechanismus zur Beilegung solcher Überschneidungen existiert, obwohl es keine öffentlichen Belege dafür gibt, dass dieser angewendet wurde.
Die Konzession: Wer, wie viel und seit wann?
Das Gebiet Los Higos oder El Higo ist Teil der Bergbaukonzession "La Tinta" (Resolution R-MEM-CM-039-2023), die am 21. November 2023 vom Ministerium für Energie und Bergbau (MEM) zugunsten von J. de Moya Constructora, SRL (RNC 1-31-09071-2), vertreten durch Joel Arturo De Moya Santelises, erteilt wurde.
Der Antrag war am 5. November 2019 eingereicht worden und seine Bearbeitung wurde gemäß den Bestimmungen des Bergbaugesetzes Nr. 146 von 1971 auf vier Jahre verlängert.
Die für den Abbau von Kalkstein erteilte Konzession umfasst 901.207 Hektar Bergbaufläche, verteilt auf drei Orte: El Burén de tres piezas, La Jarda und Los Higos oder El Higo, innerhalb der Gemeindebezirke La Otra Banda und Verón Punta Cana, in den Abschnitten El Salado, Cruz de Isleño und Verón.
Die Genehmigung wurde für eine Laufzeit von 75 Jahren erteilt, der im Bergbaugesetz für diese Art von Beitrittsvertrag mit dem Staat vorgesehenen Höchstlaufzeit.
Vor der Erteilung der Konzession bestätigte das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen mit Schreiben Nr. 001075 vom 24. Juli 2020, dass die beantragten Flächen keine Überschneidungen mit den Grenzen des damals geltenden nationalen Schutzgebietssystems aufwiesen. Mit anderen Worten: Zum Zeitpunkt der Bearbeitung stand die Konzession in keinem Konflikt mit einem unter Naturschutz stehenden Gebiet.
Der Rechtsrahmen sieht dem Konflikt, den das POT nun dokumentiert, bereits Rechnung
Was der Konzessionsbeschluss selbst nicht vorhersehen kann, ist die spätere menschliche Nutzung des Landes, und genau diesen Punkt hebt die Diagnose der POT hervor. Das Bergbaugesetz 146 und seine Durchführungsbestimmungen (Dekret 207-98) regeln dieses Szenario jedoch bereits mit zwei spezifischen Bestimmungen:
Erstens verbieten Artikel 30 des Bergbaugesetzes und Artikel 13 seiner Verordnungen ausdrücklich die Durchführung von Bergbauarbeiten in als städtisch oder städtisch erweitert eingestuften Gebieten sowie in der Nähe von Städten, Wohnhäusern und Verkehrswegen.
Zweitens verpflichtet die Konzessionsverordnung selbst in ihrem sechsten Absatz, Ziffern „f“ und „g“, den Konzessionsnehmer, vor Beginn jeglicher Arbeiten mit den Eigentümern oder rechtmäßigen Nutzern des Grundstücks die Höhe der Entschädigung für vorhersehbare Schäden zu vereinbaren und den entsprechenden Vertrag oder die schriftliche Genehmigung des Eigentümers oder Nutzers mit notariell beglaubigter Unterschrift bei der Generaldirektion für Bergbau zu hinterlegen.
Mit anderen Worten: Schon der rechtliche Rahmen, unter dem diese Konzession operiert, sieht vor, dass das Unternehmen, falls sich vor Beginn der Abbauarbeiten Personen auf dem Land befinden, mit diesen über eine Entschädigung verhandeln und diese formalisieren muss.
Weder der POT noch die Konzessionsresolution lassen erkennen, ob dieser Entschädigungsprozess im Gebiet von Los Higos eingeleitet oder abgeschlossen wurde oder ob die in der territorialen Diagnose identifizierten Entschädigungsansprüche noch immer ungelöst sind, solange die Konzession noch in Kraft ist.
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