ImmobilienmarktundMaklerrecht: Eine unvollendete Aufgabe im Nationalkongress

Immobilienmaklerrecht: eine herausragende Aufgabe im Nationalkongress

Die Genehmigung wird voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen, da es sich um ein Projekt handelt, das vom dominikanischen Immobiliensektor lange erwartet wurde.

SANTO DOMINGO.- DasGesetz zur Immobilienvermittlung stellt nach wie vor eine der größten Herausforderungen für den Immobiliensektor in der Dominikanischen Republik dar. Die Verordnung wartet trotz ihrer Bedeutung für die Regulierung des Berufsstandes auch im Jahr 2026 noch auf die Zustimmung des Nationalkongresses.

Das letzte Treffen fand im Juli 2025 unter der Leitung des Präsidenten des Verbandes der Immobilienmakler und -unternehmen (AEI), Alberto Bogaert, und der Senatoren Omar Fernández, Rafael Duluc (Cholitín), Alexis Victoria Yeb, Aneudy Ortiz und Ramón Rogelio Genao statt; Jaime González vertrat Acoprovi.

Ziel des Treffens war die weitere Stärkung der Allianzen im Hinblick auf die Verabschiedung des derzeit dem Nationalkongress vorliegenden Gesetzentwurfs, der die Regeln für Immobilientransaktionen in der Dominikanischen Republik festlegen soll.

Alberto Bogaert, Präsident des AEI, erklärte im Juni gegenüber El Inmobiliario , dass einer der wichtigsten Punkte des Treffens darin bestand, einen Konsens darüber zu erzielen, dass das MIVHED und nicht das Ministerium für Industrie und Handel diejenige Institution sein sollte, die die Führung in der Immobilienfrage in der Dominikanischen Republik übernehmen soll.

„Es wurde beschlossen, dass das Wohnungsbauministerium die für den Immobiliensektor zuständige Institution sein wird. Nun muss es sich noch intern treffen und die nächsten Schritte festlegen“, erklärte Bogaert.

Obwohl in den letzten Jahren mehrere Initiativen zur Regulierung der Immobilienvermittlung im Kongress behandelt wurden, fehlt dem Land immer noch ein Rechtsinstrument zur Regulierung der Immobilienpraxis.

Die letzte noch in der Legislative befindliche Initiative wurde am 18. Februar von Abgeordneten eingereicht: ein Gesetzentwurf zur Regulierung des Immobiliensektors, der in der darauffolgenden Legislaturperiode vorgestellt werden sollte. Es wurde erwartet, dass der Entwurf nach Beginn der ersten Legislaturperiode, die vom 27. Februar bis zum 26. Juli 2025 dauern sollte (150 Tage), erneut eingebracht würde.

Obwohl man davon ausging, dass sich das Projekt bereits in der Endphase befinden würde, befragte El Inmobiliario den Präsidenten des Verbandes der Immobilienmakler (AEI), um sich über die neuesten Schritte zur Verabschiedung dieses lang erwarteten und notwendigen Gesetzes zur Immobilienvermittlung zu informieren.

Der Präsident des Verbandes berichtete, dass der Gesetzentwurf ausgearbeitet und geprüft wurde. „Er hat die Zustimmung des zuständigen Senatsausschusses und wurde auch mit verschiedenen Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors abgestimmt. Derzeit liegt er dem Senat zur Vorlage vor“, erklärte er.

Er fügte außerdem hinzu, dass er auf eine Verabschiedung in diesem Jahr hoffe. „Ja, selbstverständlich ist alles bereits vorbereitet. Wir warten nur noch darauf, dass der zuständige Senator, Rafael Duluc (Cholitín), Senator aus Higüey, den Gesetzentwurf dem Parlament zur Sitzungseröffnung im Februar vorlegt.“.

Bogaert gab außerdem bekannt, dass alle notwendigen Verfahren seitens der Gewerkschaft abgeschlossen seien und man nun lediglich noch auf die Zustimmung des Parlaments warte. „Aus unserer Sicht ist alles erledigt; alle Prozesse sind abgeschlossen.“.

„Das Problem ist, dass vorher aus dem einen oder anderen Grund der notwendige Konsens nicht erzielt wurde, nein… die Bedingungen stimmten nicht, aber jetzt sind alle Bedingungen zu 100 % einheitlich, und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber das Ganze endgültig verabschiedet“, erklärte der Gewerkschaftsführer.

Das Projekt

Der Gesetzentwurf umfasst die regulatorischen, organisatorischen und Management-Regelungen für die Immobilienmaklertätigkeit, die für im Inland tätige Immobilienvermittler gelten, die Anforderungen für deren Ausübung, die Rechte und Pflichten von Maklern und Agenten sowie den Maklervertrag und die Qualitätskontrolle solcher Dienstleistungen.

Bei Genehmigung gilt es im gesamten Staatsgebiet für natürliche oder juristische Personen, die als Makler oder Immobilienagenten tätig sind, „unabhängig von der von ihnen verwendeten Bezeichnung, wie in diesem Gesetz und seinen Verordnungen definiert und mit den darin vorgesehenen Garantien“.

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Aylin Valentin
Aylin Valentin
Ein Journalist mit Leidenschaft für investigative Recherchen und dem Engagement für journalistische Grundsätze, der sich auf verantwortungsvolle, ethische und wahrheitsgemäße Berichterstattung konzentriert, um zu einer aufgeklärteren und besser informierten Gesellschaft beizutragen.
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