Die für den Turm erteilten Genehmigungen verstießen gegen städtische Vorschriften hinsichtlich Landnutzung, Bebauungsdichte, Höhe und Abstandsflächen, wodurch die wichtigsten städtebaulichen Genehmigungen für das Projekt wirkungslos wurden
SANTO DOMINGO.– Eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts (TSA) hat eine der Hauptsorgen im Zusammenhang mit dem städtischen Wachstum im Nationaldistrikt erneut in den Vordergrund gerückt: Wie weit kann ein Immobilienprojekt umgestaltet werden, ohne von den städtischen Planungsvorschriften abzuweichen?
Die Vierte Kammer des TSA erklärte die für das Projekt Everest Tower in Piantini erteilten städtebaulichen Genehmigungen für nichtig und kam zu dem Schluss, dass die erteilten Genehmigungen von den kommunalen Bestimmungen abwichen, die die Landnutzung, die Wohndichte, die Gebäudehöhe und die erforderlichen Mindestabstände regeln.
Mit dem Urteil Nr. 0030-1642-2026-SSEN-00280 vom 9. Juli 2026 wurde der umstrittene Verwaltungsberufung des Nationalen Bezirksstadtrats (ADN) stattgegeben, der die Rechtmäßigkeit der für die Immobilienentwicklung ausgestellten Zertifikate in Frage stellte.
Über ein konkretes Projekt hinaus legt das Urteil fest, dass die Vorschriften der Flächennutzungsplanung eine Grenze für die städtische Entwicklung darstellen und dass administrative Genehmigungen nicht von ihnen abweichen dürfen, wenn das öffentliche Interesse beeinträchtigt wird.
Ein Projekt, das seine Dimension veränderte
Einer der Aspekte, der bei der gerichtlichen Entscheidung das größte Gewicht hatte, war die Entwicklung des Projekts von der ersten Konzeption bis zur endgültig genehmigten Fassung.
Nach Einschätzung des Gerichts sah der ursprüngliche Entwurf ein Apartmentgebäude mit 64 Wohneinheiten. Durch nachfolgende Renovierungen und Umbauten entstand jedoch ein gemischt genutzter Komplex mit 238 Eigentumswohnungen und Hotelsuitensowie Restaurants, Büros, Veranstaltungsräumen, Servicebereichen und einem Hubschrauberlandeplatz.
Für die Richter stellten diese Änderungen eine wesentliche Umgestaltung des ursprünglich genehmigten Projekts dar, wodurch die Intensität der Landnutzung erheblich gesteigert wurde.
Aus dem Urteil geht hervor, dass die prognostizierte Bevölkerungsdichte etwa 3.763 Einwohner pro Hektar, ein Wert, der höher ist als der für dieses Gebiet des Nationalbezirks geltende Grenzwert.
Höhe, Abstände und Landnutzung
Das Gericht kam außerdem zu dem Schluss, dass der genehmigte Vorschlag die für diesen Sektor von Piantini festgelegten städtebaulichen Parameter überschritt.
Zu den Beobachtungen gehört ein Gebäude mit 22 oberirdischen Geschossensowie zusätzlichen Bereichen für Restaurants, Dienstleistungen, ein Zwischengeschoss und einen Hubschrauberlandeplatz – eine Konfiguration, die die für tertiäre Straßen des Typs A zulässige Höchsthöhe überschreitet.
In der Entscheidung wird außerdem darauf hingewiesen, dass einige genehmigte seitliche und hintere Grenzabstände geringer als das gesetzliche Mindestmaß von vier Metern waren. Laut Gericht beeinträchtigt dieser Umstand unmittelbar Aspekte wie Belüftung, natürliche Beleuchtung, Sicherheit, Privatsphäre und die Integration des Bauwerks in das städtische Umfeld.
Die Richter stellten außerdem fest, dass die angefochtenen Zertifikate den Bestimmungen der Gemeindeverordnung Nr. 94-98 und der Verordnung Nr. 9/2019, durch die der territoriale Planungsplan des Nationalbezirks genehmigt wurde.
Ein Konflikt, der vor Gericht ging
Laut der Erklärung hatte der Bau des Everest Tower Widerstand unter den Anwohnern und Gemeindevertretern des Sektors Piantini hervorgerufen, die seit mehreren Jahren die Dimension des Projekts und die Auswirkungen auf ein Gebiet, das hauptsächlich durch seine Wohnnutzung geprägt ist, in Frage stellten.
Zu den geäußerten Bedenken zählten ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen, eine Überlastung der bestehenden Infrastruktur sowie die Auswirkungen, die eine hochverdichtete Bebauung auf die Mobilität und die Lebensqualität in der Umgebung haben könnte.
Die Gerichtsentscheidung steht im Einklang mit diesen Argumenten und stellt fest, dass die Raumplanung genau darauf abzielt, das Immobilienwachstum mit der städtischen Kapazität jedes Sektors in Einklang zu bringen.
Geltungsbereich des Urteils
Im Rahmen des Urteils erklärte das Oberste Verwaltungsgericht die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Vorprojekt Nr. ADN-DPU-2020-0466 (erneut versiegelt), die Bescheinigung über die Landnutzung und den Gebäudeabstand, die Unbedenklichkeitsbescheinigung Nr. ADN-DPU-2021-1202sowie die Bescheinigungen DPU-CC-2023-0040, die alle mit dem Bauvorhaben Everest Tower in Verbindung stehen, für nichtig.
In dem Urteil wird außerdem festgelegt, dass eine etwaige Genehmigung des dominikanischen Instituts für Zivilluftfahrt (IDAC) bezüglich des Hubschrauberlandeplatzes lediglich Aspekte der Flugbetriebssicherheit bewerten würde und nicht die städtebauliche Bewertung ersetzt, die der Gemeindeverwaltung obliegt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Schutz des öffentlichen Interesses in städtischen Angelegenheiten die Einhaltung der Flächennutzungsplanung, die Mobilität, die ökologische Nachhaltigkeit, die Rechtssicherheit und die Lebensqualität der Bürger umfasst. Aus diesen Gründen ordnete es die Aufhebung der angefochtenen Genehmigungen an und verfügte, dass die Entscheidung den beteiligten Parteien mitgeteilt und im Bulletin des Obersten Verwaltungsgerichts veröffentlicht werden solle.
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