Tragödie beim Hausbau in der High Society: Der Artikel, der die Haftung von Immobilieneigentümern stärkt, kommt unversehrt an...

Der Artikel, der die Haftung von Grundstückseigentümern verschärft, bleibt im neuen Strafgesetzbuch unverändert

Mit dem Dekret 507-26 blieb Artikel 112 unverändert, dessen Absatz II Eigentümer von Immobilien oder Einrichtungen sanktioniert, wenn sie gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen und dadurch mehrere Todesfälle verursachen – eine Bestimmung, die nach dem Einsturz des Daches des Nachtclubs Jet Set eine andere Bedeutung erlangt

SANTO DOMINGO. – Am 27. Juli verkündete Präsident Luis Abinader mit Dekret Nr. 507-26 die vom Nationalkongress beschlossenen Änderungen des Gesetzes Nr. 74-25, des neuen Strafgesetzbuches, das am 3. August in Kraft treten wird.

Von den 32 im Gesetzgebungsverfahren angepassten Artikeln entschied sich der Kongress, Artikel 112, also genau den Artikel, der die strafrechtliche Haftung von Grundstücks- und Anlagenbesitzern bei Sicherheitsmängeln regelt, nicht anzutasten.

Artikel 112 definiert fahrlässige Angriffe auf das Leben, Todesfälle, die durch Ungeschicklichkeit, Rücksichtslosigkeit, Nachlässigkeit oder Nichteinhaltung von Vorschriften verursacht werden, mit einer Grundstrafe von zwei bis drei Jahren geringfügiger Freiheitsstrafe.

In Absatz II, der unverändert bleibt, wird die Verantwortung thematisiert, wenn der Tod mehrerer Personen eine Folge davon ist, dass ein Grundstücks- oder Anlagenbesitzer die geltenden Sicherheitsvorschriften nicht einhält.

Unternehmen wie JURISALUD hatten Anpassungen an anderen Abschnitten des Artikels gefordert, die auf die ärztliche Praxis ausgerichtet waren. Diese Forderung umfasste jedoch nicht Abschnitt II, der auch nach Inkrafttreten der Verordnung unverändert bleibt.

Der Fall Jet Set als unverzichtbares Referenzbeispiel

Diese Bestimmung wird heute im Lichte des Falls Jet Set gelesen, dem Einsturz des Daches des Nachtclubs in Santo Domingo am 8. April 2025, bei dem während eines Merengue-Konzerts 236 Menschen starben und mehr als 180 verletzt wurden.

Die Eigentümer des Gebäudes, Antonio und Maribel Espaillat, wurden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und am 15. Juni von Richter Raymundo Mejía vor Gericht gestellt, nachdem ein technisches Gutachten den Einsturz auf nicht genehmigte Eingriffe, eine fortschreitende Überlastung des Daches und mangelhafte Instandhaltung zurückgeführt hatte.

Das Verfahren wird fortgesetzt unter der Klassifizierung von fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gemäß den Artikeln 319 und 320 des zum Zeitpunkt der Ereignisse geltenden Strafgesetzbuches von 1884.

Genau diese Zahl, die fahrlässige Tötung nach dem alten Strafgesetzbuch mit Strafen von Monaten bis zu einigen Jahren, soll durch den neuen Artikel 112 und seinen Absatz II für Fälle mit mehreren Opfern, die auf Sicherheitsverstöße in Gebäuden oder Einrichtungen zurückzuführen sind, verstärkt werden.

Mit anderen Worten: Eine Episode mit den Merkmalen des Jet-Set-Zusammenbruchs, die nach dem 3. August stattfand, würde nach diesem nun verschärften Artikel verfolgt werden und nicht nach dem weniger strengen Straftatbestand von 1884, der den heutigen Prozess prägt.

Weitere Anpassungen mit Auswirkungen auf den Sektor

Das gleiche Reformpaket umfasste auch Artikel 269 über die Verletzung von Eigentum, dessen Strafe von zwei bis fünf Jahren auf ein bis zwei Jahre geringfügige Haft zuzüglich einer Geldstrafe herabgesetzt wurde; sowie Artikel 303 über die Veruntreuung öffentlicher Gelder, dessen Strafen von zwei bis drei Jahren auf fünf bis zehn Jahre erhöht wurden, was für mit staatlichen Mitteln finanzierte Arbeiten gilt.

Mit dem Dekret 507-26 wird außerdem eine Kommission zur Überwachung und Verbreitung des Strafgesetzbuches unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts, Milton Ray Guevara, eingerichtet, die künftige Anpassungen der Vorschriften bewerten soll.

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Solangel Valdez
Solangel Valdez
Journalistin, Fotografin und PR-Spezialistin. Ambitionierte Schriftstellerin, Leserin, Köchin und Weltenbummlerin.
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