Hausbewertungen Zehnjährige Haftung ist nicht das einzige rechtliche Risiko für Bauherren

Die zehnjährige Haftung ist nicht das einzige rechtliche Risiko für Bauherren

Seit Jahrzehnten ist es im Baugewerbe üblich, dass die Hauptverantwortung eines Bauherrn, Architekten oder Ingenieurs durch die sogenannte zehnjährige Haftung, die in Artikel 1792 des Zivilgesetzbuches der Dominikanischen Republik verankert ist und die Verpflichtung festlegt, zehn Jahre lang für den vollständigen oder teilweisen Verfall eines Gebäudes zu haften, wenn dieser auf Baumängel oder den Boden zurückzuführen ist.

Diese Garantie war historisch gesehen ein Eckpfeiler des Rechtsschutzes für Immobilieneigentümer und die Sicherheit von Gebäuden. In der realen Rechtslage beschränkt sich das Risiko für alle am Bauprojekt Beteiligten jedoch nicht allein auf diese zivilrechtliche Haftung. 

Die zehnjährige Haftung bleibt uneingeschränkt bestehen und schützt Eigentümer vor schwerwiegenden Baumängeln. Geht das fahrlässige Verhalten jedoch über den Vertragsumfang hinaus und führt es zu Verletzungen, Todesfällen oder erheblichen Schäden, kann neben der zivilrechtlichen Haftung auch eine strafrechtliche Haftung entstehen.

Artikel 112 des Strafgesetzbuches stärkt das System der Verantwortlichkeit für Handlungen oder Unterlassungen, die strafrechtlich relevante Folgen nach sich ziehen. 

Dies ist insbesondere im Bausektor von Bedeutung, da sich die Analyse von bloßen zivilrechtlichen Rechtsbehelfen hin zu einer möglichen strafrechtlichen Haftung für die Nichteinhaltung technischer und Sicherheitsstandards verschiebt, was die Notwendigkeit einer technischen Überwachung.

Obwohl das Strafgesetzbuch keinen Zeitrahmen für Bauherren vorsieht, wie er im Zivilgesetzbuch vorgesehen ist, stärkt es doch die Möglichkeit, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Projektentwickler, Bauleiter und sogar juristische Personen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn fahrlässiges, rücksichtsloses oder rechtswidriges Verhalten Folgen hat, die eine Straftat darstellen.

Diese Realität sollte Anlass zu tiefgreifenden Überlegungen im gesamten Sektor geben. 

Die beste rechtliche Verteidigung für einen Bauunternehmer besteht heutzutage nicht mehr allein in der Ablieferung eines fertigen Bauwerks, sondern darin, durch objektive Beweise nachweisen zu können, dass jede Phase des Projekts gemäß dem genehmigten Entwurf, den technischen Normen, den vertraglichen Spezifikationen und den bewährten Ingenieurpraktiken ausgeführt wurde.

In diesem Kontext erhält die strenge technische Überwachung eine strategische Dimension und verringert die Wahrscheinlichkeit künftiger Konflikte.

Jeder Labortest, jede Inspektion, jede Freigabe von Artikeln, jede fotografische Dokumentation und jeder technische Bericht können Jahre später zum wichtigsten Beweismittel werden, um zu belegen, dass die Arbeiten mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt durchgeführt wurden. 

Daher ist es unerlässlich, dass Bauunternehmen sich hin zu echten Programmen zur Einhaltung technischer Vorschriften entwickeln. Die Baubranche muss interne Protokolle stärken, die die fortlaufende Einhaltung technischer, umweltbezogener, arbeitsrechtlicher, vertraglicher und sicherheitsrelevanter Vorschriften gewährleisten.

Heutzutage kann sich das Bauwesen nicht mehr allein auf die Erfahrung seiner Fachkräfte verlassen. Es muss auf nachvollziehbaren Prozessen, dokumentierten Kontrollen und auditierbaren Systemen basieren, die jederzeit den Nachweis ermöglichen, dass die Arbeiten gesetzeskonform und gemäß den geltenden technischen Normen ausgeführt wurden.

Der Bausektor steht vor einem neuen Paradigma.

Heutzutage kann ein Baumängel neben den traditionellen zivilrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Sachlage nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat darstellt.

Im dominikanischen Rechtssystem ist korrektes Bauen nicht nur eine gute berufliche Praxis, sondern eine technische Verpflichtung und eine rechtliche Notwendigkeit.

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Die hier geäußerten Inhalte und Meinungen sind ausschließlich die des Autors. Inmobiliario.do übernimmt keine Verantwortung für diese Aussagen und betrachtet sie nicht als bindend für seine redaktionelle Meinung.
Edgar J. Martinez
Edgar J. Martinez
Architekt, Postgraduiertenstudium im Baumanagement mit internationaler Zertifizierung im höheren Management (NLP), Technischer Bauprüfer, Makler und Inhaber von XTRIBA Real Estate and Construction Supervision, Geschäftsführer von Engineering Mod and Architecture. Vorsitzender des Verwaltungsrats der EM+A Group, ehemaliger Generalsekretär von CODIA, Autor des STIC²-Systems (System für umfassende technische Überwachung und Qualitätskontrolle).
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