Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verfassungsgerichts, das auf der Rechtsprechung Kolumbiens und Perus basiert, legt die Anforderungen fest, die eine Mahnung in einem Wohngebäude erfüllen muss, um keine Grundrechte zu verletzen
SANTO DOMINGO. – Das Verfassungsgericht (TC) urteilte, dass die Verbreitung von Informationen über ausstehende Instandhaltungszahlungen über soziale Netzwerke, Audio-, Video- und Fotomaterial von säumigen Eigentümern das Recht auf Privatsphäre, Ehre und guten Ruf verletzt, wenn diese Informationen über den Bereich der Wohnungseigentümer hinausgehen und Dritte außerhalb der Wohnanlage erreichen.
Mit der Entscheidung, Aktenzeichen TC/0684/26, vom 27. Juli 2026, wird der Rechtsstreit TC-05-2026-0032 beigelegt, der aus einem Konflikt zwischen einer Gruppe von Eigentümern und dem Nachbarschaftsrat des Wohnkomplexes Estrella Marina in La Romana entstand.
Im Fall Estrella Marina kam das Verfassungsgericht zu dem Schluss, dass der Fehler nicht in der Meldung des Verstoßes, sondern in den vom Verwaltungsrat gewählten Mitteln und dem Umfang der Meldung lag. Die Veröffentlichung von Audio-, Video- und Fotomaterial in sozialen Medien, so das Gericht, überschritt die Befugnisse des Verwaltungsrats, die sich darauf beschränken, lediglich die anderen Eigentümer über den Status der gemeinschaftlichen Pflichten zu informieren.
Folglich ordnete er der Estrella Marina Residential Neighborhood Association an, diese Praktiken einzustellen und sie nicht zu wiederholen.
In der Praxis dient das Kriterium als Leitfaden für die Wohnungseigentümergemeinschaften : Eine physische Bekanntmachung am Schwarzen Brett oder in Gemeinschaftsbereichen, die sich an Eigentümer mit einer bestimmten und unstrittigen Schuld richtet, ist zulässig; ihre Veröffentlichung in sozialen Netzwerken oder ihre Verbreitung an Personen außerhalb der Miteigentümergemeinschaft ist nicht zulässig.
Laut Daten des Nationalen Rates für Wohnungseigentumsverwaltung (CONACO), die von El Inmobiliario im Mai 2025 zitiert wurden, weisen 47 % der Eigentumswohnungen im Nationaldistrikt erhebliche Verzögerungen bei der Einziehung der Instandhaltungskosten auf. Dieser Zahlungsverzug kann zu einer Verschlechterung des Zustands der Anlagen und zur Unterbrechung von Dienstleistungen wie Müllabfuhr und Sicherheitsdiensten führen.
Und genau dieser finanzielle Druck hat einige Vorstände dazu veranlasst, Schuldner öffentlich bloßzustellen. Was dieses Urteil von einem einfachen Verbot unterscheidet, ist, dass das Verfassungsgericht nicht die Tür für alle Mahnungen verschlossen hat.
Das Gericht stellte klar und bekräftigte die in seinem Urteil TC/0198/23 festgelegten Kriterien, dass das Anbringen von Hinweisen auf Instandhaltungsschulden in den Räumlichkeiten des Gebäudes das Recht des Schuldners auf Privatsphäre nicht verletzt, vorausgesetzt, es handelt sich um eine sichere und durchsetzbare Forderung, die nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist.
Der Grund dafür liegt laut dem Berufsverband darin, dass die Instandhaltungskosten einen Fonds für gemeinsame Ausgaben darstellen, was auch für die anderen Miteigentümer von Interesse ist.
Rechtsvergleichung
Zur Untermauerung dieser Unterscheidung stützte sich das Verfassungsgericht auf die vergleichende Rechtsprechung und zitierte das Verfassungsgericht Kolumbiens, das in seinem Urteil T-106/02 feststellte, dass die Veröffentlichung von Schuldnerlisten an sich keine Verletzung des Rechts auf guten Namen und Privatsphäre darstellt, da lediglich eine bestimmte Tatsache bekannt gegeben wird, nämlich der Zahlungsverzug bei den Verwaltungsgebühren.
Dieses Kriterium wurde vom selben Gericht im Urteil C-328 aus dem Jahr 2019, basierend auf einer Entscheidung aus dem Jahr 2002, erneut bekräftigt.
Das dominikanische Gericht legte auch Berufung beim Verfassungsgericht von Peru ein, welches in seinem Urteil STC 05903-2014-PA/TC die Gültigkeit dieser Listen an die Bedingung knüpfte, dass die Forderung durchsetzbar sei und es keine Zweifel an ihrer Existenz gebe, da sie nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sei.
In demselben Urteil legte das peruanische Gericht drei weitere Kriterien fest, die auch vom Verfassungsgericht Kolumbiens in seinem Urteil T-630 von 1997 übernommen wurden und als praktische Richtlinie für die Verwalter von Wohnanlagen dienen: dass die Informationen alle Bewohner der Wohneinheit betreffen, dass sie keine ausschließlich persönlichen oder familiären Aspekte beschreiben und dass sie für den gesamten Komplex von wirtschaftlicher Relevanz sind.
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