Im Stadtentwicklungsprojekt der Gemeinde Santo Domingo Oeste offenbart das Urteil im Fall Coral der Staatsanwaltschaft eine ungewöhnliche Häufung zusammenhängender Grundstücke. Parzellen, Wohnhäuser, Gewerbeflächen und unbebaute Grundstücke im selben geografischen Streifen deuten auf ein systematisches Muster hin, nicht auf vereinzelte Käufe.
SANTO DOMINGO. – Colinas del Oeste ist eine gehobene Wohnsiedlung in der Gemeinde Santo Domingo Oeste, am Ufer des Baches Arroyo Hondo, wenige Kilometer westlich des Stadtzentrums. Die Straßen sind nach geografischen Merkmalen benannt: Cordillera Septentrional, Cordillera Central, Diego de Ocampo und La Pelona. Die Häuser sind überwiegend zweistöckige Einfamilienhäuser mit Gärten, die zwischen den 1990er-Jahren und dem ersten Jahrzehnt der 2000er-Jahre erbaut wurden.
Es handelt sich weder um eine besonders luxuriöse Gegend noch um eine Randlage. Es ist genau die Art von Siedlung, in der sich neureiche Menschen niederlassen können, ohne allzu viel Aufsehen zu erregen: angemessene Marktpreise, ordnungsgemäße Grundbucheintragung und eine stabile Nachbarschaft.
Das Urteil, das noch nicht endgültig ist und gegen das Berufung eingelegt werden kann, zeigt, dass in dieser Urbanisation, insbesondere rund um die Straße Cordillera Septentrional, die höchste Dichte an enteignungsgefährdeten Immobilien in ganz Santo Domingo Oeste konzentriert ist.
Cordillera Septentrional Straße: die Achse des Musters
Das Gerät identifiziert die folgenden zur Beschlagnahme angeordneten Objekte, die sich alle in oder in unmittelbarer Nähe der Straße Cordillera Septentrional im Katasterbezirk 04 von Santo Domingo Oeste befinden:
- Nummer 151. Die detaillierteste Objektbeschreibung im gesamten Urteil. Grundstück SUB-150, Registrierungsnummer 0100059133, mit einer Fläche von 538,10 m². Das Gericht beschreibt es als mehrstöckiges Wohnhaus mit Swimmingpool und Pavillon mit Grill, einem mit 22 Gewichten und diversen Geräten ausgestatteten Fitnessstudio, einem Nachtclub mit professioneller Soundanlage, einer Bar mit Dutzenden Flaschen hochwertiger Spirituosen, einem DJ-Bereich mit Mischpult und Verstärkern sowie einem Weinkeller mit einer umfangreichen Wein- und Spirituosensammlung. Es verfügt außerdem über Solaranlagen, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge und vier Personalräume. Der Urteilstext stellt ausdrücklich fest, dass dieses Anwesen mit Geldern aus illegalen Korruptionsgeschäften erworben und ausgestattet wurde und bringt es mit Rafael Núñez de Aza in Verbindung.
- Ebenso umfasst die Nummer 151 mehrere aufeinanderfolgende, eingetragene Parzellen. Drei weitere Parzellen mit den Nummern SUB-153, SUB-154 und SUB-155 sowie den Registrierungsnummern 0100059135, 0100059136 und 0100059137 und einer Gesamtfläche von 1.154,20 m² beherbergen ein zweites Gebäude mit Büro, Veranstaltungssaal, zwei Hauptschlafzimmern und diverser Ausstattung. Das Inventar dieses Gebäudes nimmt ebenfalls mehrere Seiten des Urteils ein.
Auf derselben Straße, ohne Angabe einer Hausnummer, identifiziert das Gerät:
- Grundstück SUB-119: 538,70 m², unbebautes, mit Bananen bepflanztes Grundstück, eingetragen auf den Namen Aldom Glass Aluminium, SRL (Registrierungsnummer 0100059117)
- Grundstück SUB-93-007: 302,25 m² (Registrierungsnummer 0100071395)
- Unbebautes Grundstück: 310,91 m², identifiziert als 309461245906 (Registrierungsnummer 0100190731)
- Haus im Bau: 311,21 m², zwei Ebenen, identifiziert als 309461253098 (Registrierungsnummer 0100190730)
- Grundstück SUB-162: 420,60 m² (Registrierungsnummer 0100059144)
- Grundstück S-179: 830,90 m², eingetragen im Eigentum von Rafael Núñez de Aza (Registrierungsnummer 0100059154)
- Grundstück SUB-180: 607,70 m² (Registrierungsnummer 0100059155)
Es gibt acht Grundstücke in einer einzigen Straße, im selben Katasterbezirk, mit aufeinanderfolgenden Registrierungsnummern, was auf eine systematische Aneignung innerhalb desselben Bebauungsplans hindeutet.
La Pelona Straße: das Komplement
Weniger als 400 Meter Luftlinie entfernt, in der Straße La Pelona in derselben Urbanisation, identifiziert das Gerät zwei weitere Grundstücke:
- Calle La Pelona Nr. 02: zweistöckiges Wohnhaus, 400,81 m², Registrierungsnummer 0100190933, Koordinaten 18.462800, -69.984186
- Calle La Pelona s/n: Grundstück von 429,30 m², Parzelle SUB-45, Registrierung 0100059087, Koordinaten 18.463052, -69.984647
Die Grundstücke im Gemeinschaftsbereich und im Außenbereich
Das Gerät verfügt außerdem über zwei Funktionen, die naturgemäß auf eine Kontrolle der unmittelbaren Umgebung hindeuten:
- Gemeinsamer Erholungsbereich: 788,67 m², Kennung 309451863936, Registrierungsnummer 2400045114, gelegen an der Ecke Diego de Ocampo Straße und Cordillera Central, innerhalb desselben Wohnkomplexes
- Grundstück mit einer Fläche von 825,67 m², Flurstück 309451872175, Grundbucheintrag 24000451102, eingetragen auf den Namen von Único Real State e Inversiones, SRL, RNC 1-31-31919-1, in der Straße Diego de Ocampo s/n
Außerhalb des unmittelbaren Stadtkerns, aber innerhalb derselben Gemeinde:
- Grundstück 309451864767: 1.053,26 m² in Colinas del Oeste, Registrierung 2400045117
- Objekt 309451862507: 1.259,95 m², zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Keller, Registrierungsnummer 2400045115
- Grundstück 97, DC 04: 76.908 m², das größte Grundstück in der Gemeinde bei der Enteignung, Registrierungsnummer 0900017256
Das Muster: Was die Zahlen aussagen
Zählt man nur die Grundstücke in Colinas del Oeste und der unmittelbaren Umgebung in Santo Domingo Oeste zusammen, identifiziert das Gerät mindestens 17 registrierte Einheiten mit einer Gesamtfläche von ca. 86.000 m², also etwa 8,6 Hektar, innerhalb eines Radius von höchstens 800 Metern.
Die Aufschlüsselung nach Typ:
- 2 komplett möblierte und ausgestattete Wohnungen (538 m² und 401 m²)
- 1 zusätzliche Wohneinheit mit Keller (1.260 m²)
- 1 Haus im Bau (311 m²)
- 1 gemeinsamer Erholungsbereich (789 m²)
- 9 Grundstücke und Parzellen mit unterschiedlichen Entwicklungsstadien
- 1 Grundstück von 76.908 m² ohne Beschreibung der Bebauung
Die Konzentration von Grundstücken innerhalb eines einzigen Katasterabschnitts – die Registrierungsnummern beginnen mit 0100059 sind innerhalb des Plans DC 04 fortlaufend – ist nicht typisch für verstreute Immobilienkäufe. Es handelt sich vielmehr um das Muster einer Person, die systematisch Grundstücke innerhalb eines geplanten Baugebiets erwirbt, möglicherweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aber mit dem klaren Ziel der territorialen Anhäufung.
Unique Real Estate: das Unternehmen in der Region
Zwei der Immobilien scheinen auf den Namen Único Real Estate e Inversiones, SRL, mit der RNC 1-31-31919-1 eingetragen zu sein. Dieser Firmenname erscheint auch in dem Dokument, das mit einer Wohnung im Torre Lice Carolina 3 in Bella Vista in Verbindung steht, und wird im Zusammenhang mit Epifanio Peña Lebrón erwähnt.
Zu dem Gerät gehören unter den beschlagnahmten Gummistempeln mehrere, die auf den Namen dieser Firma lauten: ein runder blauer und ein rechteckiger mit der Aufschrift „Bezahlt“.
Único Real State gehört nicht zu den zur Auflösung verurteilten juristischen Personen; diese Gruppe besteht aus CSNA Universo Empresarial, Randa Internacional, Aldom Glass, Hacienda Kelman, R&F Agroindustrial und Rawel Importadores, deren Immobilien jedoch von der Beschlagnahme betroffen sind.
Santo Domingo Oeste im allgemeinen Kontext der Konfiskation
Neben Colinas del Oeste besitzt die Gemeinde Santo Domingo Oeste weitere bedeutende Vermögenswerte aus der Beschlagnahmung. Die aus immobilienwirtschaftlicher Sicht relevantesten sind:
- Kilometer 18, Duarte Highway. Drei benachbarte Gebäude in der Anacaona-Straße, die Wohnkomplexe Doña Rosa I, II und III. Der erste Komplex erstreckt sich über drei Etagen und beherbergt fünf Wohnungen sowie zwei Gewerbeflächen. Der zweite Komplex hat vier Etagen. Der dritte Komplex erstreckt sich ebenfalls über vier Etagen und verfügt über ein Fitnessstudio in den ersten beiden Etagen sowie Wohnungen in den oberen Etagen. Diese drei Gebäude befinden sich an derselben Straße und wurden vermutlich etappenweise errichtet.
- Kilometer 14, Autobahn Duarte, Los Alcarrizos. Plaza Randa Internacional: ein vierstöckiges Gebäude mit 1.960,83 m² Fläche und 44 Gewerbeeinheiten, die sich über die gesamte Etage jeder Etage erstrecken, sowie drei angrenzende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 3.807 m². Es handelt sich um das am besten strukturierte beschlagnahmte Gewerbeobjekt.
Was das Urteil nicht aussagt
Das Dokument enthält keine Angaben zum Erwerbszeitpunkt, zum Kaufpreis oder zur Finanzierung dieser Grundstücke. Es geht auch nicht darauf ein, ob die Grundstücke für eine zukünftige Bebauung oder lediglich als Wertspeicher vorgesehen waren. Eine Bewertung der Grundstücke liegt nicht vor.
Was damit aber festgestellt wird und die rechtliche Grundlage für die Einziehung bildet, ist, dass das Gericht es für erwiesen hielt, dass diese Vermögenswerte das Produkt oder Instrument der verurteilten Straftaten sind: Geldwäsche, unrechtmäßige Bereicherung und Vermögensvermehrung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten haben das Recht, beim Nationalen Bezirksberufungsgericht Berufung einzulegen, und die Einziehung wird erst nach Rechtskraft des Urteils auf allen Instanzen vollzogen. Die vollständige Urteilsverkündung, die auch die ausführliche rechtliche Begründung enthält, ist für den 14. August 2026 angesetzt.
Quelle: Urteil Nr. 249-02-2026-SSEN-00040, Erstes Kollegialgericht der Strafkammer des Gerichts erster Instanz des Nationalen Distrikts, datiert vom 15. Juni 2026.
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