SANTO DOMINGO – Kleinunternehmer erhalten mehr Zeit, sich an die elektronische Rechnungsstellung anzupassen. Der dominikanische Steuerdienst (DGII) gab am Mittwoch eine sechsmonatige Verlängerung der Einführungsfrist für Klein-, Kleinst- und nicht klassifizierte Steuerzahler bekannt.
Laut offizieller Mitteilung erhalten diejenigen, die dieser Verpflichtung am 15. Mai nachkommen mussten, eine außerordentliche Fristverlängerung, die automatisch gewährt wird, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
Für wen gilt die Verlängerung?
Laut der Erklärung der DGII kommt die Maßnahme Steuerzahlern zugute, die im Steuersystem als Klein-, Kleinst- oder nicht klassifizierte Steuerzahler eingestuft werden.
Die Erweiterung zielt darauf ab, den technologischen und betrieblichen Anpassungsprozess bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zu erleichtern, insbesondere in Segmenten mit geringeren Kapazitäten für eine sofortige Umsetzung.
Verlängerte Frist, aber mit Konsequenzen
Obwohl die Maßnahme eine zusätzliche Frist von sechs Monaten einräumt, warnen die Behörden, dass Steuerzahler, die die elektronische Rechnungsstellung nicht eingeführt haben, nach Ablauf dieser Frist mit Strafen belegt werden.
Gemäß den von der DGII zitierten Vorschriften werden diese Strafen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 32-23 über die elektronische Rechnungsstellung angewendet.
Ein Schritt in Richtung Steuerdigitalisierung
Laut der von der Regierungsbehörde veröffentlichten Mitteilung ist die elektronische Rechnungsstellung Teil der Bemühungen, das Steuersystem zu modernisieren, die Transparenz zu verbessern und die Kontrollprozesse zu optimieren.
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