StartseiteThema NationaleDGII und DGCP schreiben die Verwendung elektronischer Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen vor

Die DGII und die DGCP schreiben die Verwendung elektronischer Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen vor

In einem gemeinsamen Rundschreiben betonten die DGII und die DGCP, dass diese Maßnahme direkte Auswirkungen auf die Nachvollziehbarkeit der öffentlichen Ausgaben, die Verwaltungseffizienz und die Bekämpfung der Korruption haben wird.

SANTO DOMINGO.-Die Generaldirektion für innere Steuern (DGII) und die Generaldirektion für öffentliches Beschaffungswesen (DGCP) haben ein gemeinsames Rundschreiben herausgegeben, in dem sie anordnen, dass Rechnungen aus öffentlichen Beschaffungsverfahren zu Zahlungszwecken elektronisch ausgestellt werden.

In diesem Zusammenhang forderten beide Institutionen die staatlichen Lieferanten auf, ihren Status bei der DGII zu regularisieren und eine Zulassung als elektronische Emittenten zu beantragen. Außerdem forderten sie die Vertragsinstitutionen auf, ihre Geschäftsbedingungen anzupassen, um die Einhaltung dieser Maßnahme zu gewährleisten.

Die Bestimmung, die den Bestimmungen des Gesetzes 32-23 über elektronische Rechnungsstellung und des Gesetzes 340-06 über das öffentliche Beschaffungswesen entspricht, wurde während der Unterzeichnungszeremonie des Rundschreibens bekannt gegeben, die vom Direktor der DGII, Luis Valdez Veras, und dem Direktor der DGCP, Carlos Pimentel Florenzán, geleitet wurde.

Valdez Veras erklärte, dass derzeit 611 große Steuerzahler verpflichtet seien, elektronische Steuerquittungen auszustellen, und zwar nicht nur für die DGII, sondern auch bei Transaktionen mit staatlichen Institutionen.

Er betonte, dass diese Verpflichtung auch für öffentliche Einrichtungen gilt, die in all ihren Einkaufs- und Vertragsabwicklungsprozessen die elektronische Rechnungsstellung vorschreiben und verwalten müssen.

„Dieses heute unterzeichnete Rundschreiben bekräftigt das Engagement und stärkt die interinstitutionelle Koordination zwischen der DGII und der DGCP hinsichtlich der Anwendung des Rechtsrahmens des Gesetzes 32-23 über die elektronische Rechnungsstellung. Dies ist ein wichtiger Schritt, da er vorschreibt, dass alle öffentlichen Einrichtungen die Anforderungen für die Auftragsvergabe und Bezahlung von Dienstleistungen in ihre Ausschreibungsunterlagen aufnehmen müssen, wodurch die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Fristen und Verfahren gewährleistet wird“, betonte der Generaldirektor der DGII.

Pimentel erklärte unterdessen, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Beschaffungsprozessen stelle einen wichtigen Schritt hin zu einer transparenteren, effizienteren und nachvollziehbareren Verwaltung der öffentlichen Ausgaben dar.

„Mit dieser Maßnahme stärken wir die Rechenschaftspflicht, erleichtern die Interoperabilität zwischen den Institutionen und tragen zu einer moderneren und verantwortungsvolleren öffentlichen Verwaltung mit staatlichen Ressourcen bei“, sagte der Generaldirektor für öffentliches Beschaffungswesen.

Das gemeinsame Rundschreiben weist die Auftraggeber an, in den Abschnitt „Zahlungsbedingungen und Einbehalte“ ihrer Ausschreibungsunterlagen die Anforderung aufzunehmen, dass Lieferanten elektronische Rechnungen ausstellen müssen, um Zahlungen für vertraglich vereinbarte Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen abzuwickeln. Dies entspricht den Bestimmungen von Artikel 20 des Gesetzes 340-06 über das öffentliche Beschaffungswesen sowie Artikel 3 Absatz 4, der den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Flexibilität festlegt.

„Daher müssen sowohl staatliche Lieferanten als auch Auftraggeber die korrekte Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen gemäß den geltenden Steuer- und Vergabevorschriften sicherstellen“, betont die in einer Pressemitteilung angekündigte Maßnahme.

Mit diesem gemeinsamen Rundschreiben, das im Abschnitt „Rundschreiben“ des institutionellen Portals der DGCP unter https://www.dgcp.gob.do/sobre-nosotros/marco-legal/circulares/ abrufbar ist, bekräftigen beide Institutionen ihr Bekenntnis zu Transparenz, Effizienz und der Angleichung an internationale Governance-Standards.

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