SANTO DOMINGO.– Die Generaldirektion für innere Steuern (DGII) teilte gestern, Mittwoch, mit, dass Steuerzahler, die als große lokale und mittlere Steuerzahler eingestuft sind, ab dem 1. November 2026 ausschließlich elektronische Steuerquittungen (e-CF) ausstellen müssen . Dies ist Teil des Umsetzungsprozesses des Gesetzes Nr. 32-23 über die elektronische Rechnungsstellung der Dominikanischen Republik.
Die Maßnahme legt fest, dass dieses Segment zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit Sequenzen elektronischer Steuerbelege des Typs „E“ verwenden muss.
Laut DGII bleiben die diesen Steuerzahlern zugeordneten Sequenzen nicht-elektronischer Steuerbelege des Typs „B“ bis zum 31. Oktober 2026 gültig.
Nach Ablauf dieser Frist dürfen Belege des Typs „B“ nur noch in Ausnahmefällen und unter den in Kapitel IX der Verordnung Nr. 587-24 vorgesehenen Bedingungen verwendet werden, welche die Regeln für die Anwendung des Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung festlegt.
Woraus besteht die elektronische Rechnungsstellung?
Rechnungsstellung , die durch das Gesetz 32-23 eingeführt wurde, umfasst die Verwendung von elektronischen Steuerquittungen (e-CF), die von der DGII validiert werden.
Der Zeitplan sieht den 15. November 2026 als Stichtag für bestimmte Steuerzahler vor, darunter KMU und andere Unternehmen, die in dieser Phase berücksichtigt werden. Die Einrichtung bietet außerdem ein kostenloses Rechnungsstellungstool an, um den Übergang zu erleichtern.
Wann trat dieses Gesetz in Kraft?
Das Gesetz Nr. 32-23 über die elektronische Methode trat am 16. Mai 2023. Ab diesem Datum begann der Zeitplan für die schrittweise verpflichtende Einhaltung, wobei die Steuerzahler je nach ihrer Größe in drei Phasen eingeteilt wurden.
Eine Verlängerung für die Anpassungen
Im Mai gewährte die DGII ( Generaldirektion für Inneres) Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben (KKMU) sowie nicht klassifizierten Steuerzahlern eine außergewöhnliche und allgemeine administrative Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung. Dabei wurde klargestellt, dass Unternehmen, die das System nicht implementiert haben, nach Ablauf dieser neuen Frist mit Steuerverstößen und entsprechenden Strafen rechnen müssen.
Die Nichteinhaltung kann zu Strafen führen
Die Steuerverwaltung warnte davor, dass die Nichtverwendung elektronischer Steuerquittungen, sofern anwendbar, einen Steuerverstoß darstellt und zu den in Artikel 27 des Gesetzes Nr. 32-23 vorgesehenen Strafen führen kann.
Diese Bestimmung ist Teil der Strategie zur Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik mit dem Ziel, ein System zur Ausstellung digitaler Steuerbescheide für die verschiedenen gesetzlich festgelegten Steuerzahlergruppen zu konsolidieren.
Die Steuerbehörde forderte die in diese Kategorie fallenden Nutzer nachdrücklich auf, die zur Umstellung auf das neue Modell erforderlichen Prozesse der Unternehmensgründung, -anpassung und -zertifizierung unverzüglich abzuschließen, bevor die festgelegte Frist abläuft.
Mit dieser Bestimmung wird der 31. Oktober 2026 zum Stichtag für die normale Verwendung von Belegen des Typs „B“, während die betroffenen Steuerzahler ab dem 1. November ihre Rechnungsstellung ausschließlich über elektronische Steuerbelege abwickeln müssen.
Die Mitteilung wurde von der DGII über einen Beitrag auf ihrem offiziellen Instagram-Account verbreitet.
Wichtigste Konsequenzen
- Wer dieses intelligente Zahlungssystem nicht nutzt, muss mit Konsequenzen und Strafen rechnen, darunter:
- Schwere Wirtschaftsstrafen: Geldstrafen in Höhe von 5 bis 30 Mindestlöhnen im öffentlichen Dienst, die je nach Schwere des Verstoßes oder der Wiederholungsrate sogar bis zu 50 Mindestlöhne betragen können.
- Steuerliche Ungültigkeit von Rechnungen: Die Ausstellung herkömmlicher Papierrechnungen (Serie B) außerhalb der festgelegten Frist kann dazu führen, dass diese steuerlich nicht anerkannt werden. Folglich könnten Kunden den Anspruch auf die ITBIS-Steuergutschrift und den Betriebsausgabenabzug für Zwecke der Einkommensteuer verlieren.
- Vorübergehende Betriebsschließung: Die DGII kann gegebenenfalls zusätzliche, in der Steuergesetzgebung vorgesehene Strafen verhängen, einschließlich der Schließung oder vorübergehenden Stilllegung von Geschäftsräumen und -einrichtungen.
- Aussetzung von Lizenzen und Geschäftsbeziehungen mit dem Staat: Es können Maßnahmen ergriffen werden, die Konzessionen, Lieferantenregistrierungen, Steuervorteile und bestimmte regulierte Geschäftstätigkeiten betreffen. Im Falle staatlicher Lieferanten könnte dies Auswirkungen auf die Abwicklung von Beschaffungs- und Zahlungsprozessen haben.
- Höheres Risiko von Steuerprüfungen: Die Nichteinhaltung steuerlicher Pflichten kann das Risiko von Steuerprüfungen durch die DGII erhöhen.
- Strafen für Betrug: Die Manipulation von Systemen, die Simulation von Geschäftsvorgängen oder die Ausstellung falscher elektronischer Quittungen können je nach Verhalten und anwendbaren Rechtsvorschriften administrative, steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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