Diese Steuer muss von allen Wohnhäusern, städtischen Grundstücken und Immobilien entrichtet werden, die für gewerbliche, industrielle und freiberufliche Tätigkeiten bestimmt sind.

Die IPI (Grundsteuer) ist, wie die DGII auf ihrer Website festlegt, eine jährliche Steuer, die auf die Gesamtsumme der Immobilienvermögen von Privatpersonen und Trusts erhoben wird; auf den Überschusswert der besteuerten Vermögenswerte wird ein Steuersatz von 1% angewendet.
Derzeit unterliegen Immobilien mit einem Gesamtwert von über8.138.353,26 RD$. Für Trusts gilt: Jegliches nicht befreites Vermögen, unabhängig von seinem Wert, unterliegt ebenfalls dieser Steuer.
Die eidesstattliche Erklärung gemäß IPI muss innerhalb der ersten sechzig (60) Tage des Jahres bei der Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) eingereicht werden und wird in zwei (2) halbjährlichen Raten gezahlt, wobei der Zahlungstermin für die erste Rate der 11. März und für die zweite der 11. September eines jeden Jahres ist
Diese Steuer muss von allen Wohnhäusern, städtischen Grundstücken und Immobilien entrichtet werden, die für gewerbliche, industrielle und freiberufliche Tätigkeiten bestimmt sind.
Ihre Befreiungen
- Die Wohnung (und das Grundstück, auf dem sie errichtet ist) gehört Personen über 65 Jahren, sofern es sich um das einzige Immobilienvermögen des Eigentümers handelt
- Rentner und Personen mit ausländischen Einkünften zu 50 %.
- Ländliche Gebiete.
- Verbesserungen für die landwirtschaftliche Nutzung auf ländlichen Flächen.
- Objekte, die durch Sondergesetze ausgenommen sind (z. B. Gesetz 158-01 zur Förderung der Tourismusentwicklung).
- Alle einbezogenen Immobilien, deren Gesamtwert gleich oder kleiner als RD$8.138.353,26 ist.





