SANTO DOMINGO – Das Gesetz 155-17 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung legt eine Obergrenze von einer Million Pesos für Immobilientransaktionen fest. Transaktionen, die diesen Betrag überschreiten, müssen gegenüber Finanzintermediären begründet werden.
Daher müssen Immobilienmakler bestrebt sein, den Umfang dieser Bestimmung zu verstehen, damit sie ihre Kunden darauf hinweisen können, dass sie, wenn sie diesen Betrag überschreiten, einen Nachweis über dessen rechtmäßige Herkunft vorlegen müssen; andernfalls würden sie sich einer betrügerischen Transaktion schuldig machen, die strafbar sein kann.
„Das Immobiliengeschäft erfordert ein gewisses Maß an Verantwortung und eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen, die der Makler kennen muss, um sicherzustellen, dass das Geschäft sicher ist und dass schlechte Praktiken, die ihn und seine Kunden gefährden, nicht gefördert werden“, erklärte Rechtsanwalt Robinson Cuello Shanlatte gestern Abend im Rahmen des vierten Moduls der CBR-01-Zertifizierung des Verbandes der Immobilienmakler und -unternehmen (AEI).
Das genannte Gesetz zählt Immobilienmakler zu den „nichtfinanziellen Steuerpflichtigen“, die der Aufsicht der inländischen Steuerbehörden unterliegen, und definiert sie als natürliche oder juristische Personen, die berufliche, kommerzielle oder geschäftliche Tätigkeiten ausüben, die ihrer Natur nach anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind.
„Immobiliengeschäfte erforderten in den vergangenen Jahren häufig das Mitführen von Bargeld in Taschen, was nach dem neuen Vermögensgesetz nicht mehr möglich ist“, erklärte der Professor von der UNIBE.
Deshalb ist die „Due Diligence“ so wichtig. Sie ist gesetzlich als die Gesamtheit der Verfahren, Richtlinien und Maßnahmen festgelegt, mit denen sich verpflichtete Unternehmen ausreichende Kenntnisse über ihre Kunden und verbundenen Parteien, aktuelle und potenzielle wirtschaftlich Berechtigte sowie deren Aktivitäten aneignen.

Vertrauen
Im zweiten Teil analysierte Roberto Carlos Jorge, Berater und Consultant im Bereich Hypotheken und Treuhandwesen, über seine Firma FIDEMIX das Gesetz 189-11 über die Entwicklung des Hypotheken- und Treuhandmarktes in der Dominikanischen Republik.
Als gesetzeskonforme Zyklen eines Immobilienprojekts nannte er die Einbeziehung des Grundstücks, die Vermarktung bzw. den Vorverkauf und die Immobilienentwicklung bzw. den Bau des Bauwerks.
Zu den von ihm genannten Vorteilen des Trusts gehörten:
1. Einmalzahlung 10 % ISR
2. Senken Sie Ihre Hypothekenkosten (2 %)
3- 27% Kapitalgewinnbefreiung (Beitrag)
4-3% Steuerbefreiung bei Immobilienübertragungen
5- ITBIS-Bonusprogramm für Erstkäufer von Eigenheimen (MIVHED)




