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Gericht hebt Beschluss des Ministeriums für öffentliche Arbeiten auf, der den Bau des internationalen Flughafens Bávaro anordnete

Er erklärte, die öffentliche Einrichtung habe „ordnungsgemäße Verwaltungsverfahren“ sowie „die Leitprinzipien“ der staatlichen Verwaltung verletzt

Entnommenaus dem Listín Diario

SANTO DOMINGO.– Die vierte Liquidationskammer des Obersten Verwaltungsgerichts hob den Beschluss 007/2020 auf, mit dem der Bau des internationalen Flughafens Bávaro angeordnet worden war, nachdem sie die von der Eastern Airport Corporation SAS gegen das Ministerium für öffentliche Arbeiten und Kommunikation (MOPC) eingelegte Berufung angehört hatte.

Das Gericht stellte klar, dass einer der wesentlichen Punkte des Antrags darin besteht, dass die öffentliche Einrichtung gegen „ordnungsgemäße Verwaltungsverfahren“ sowie gegen „die Leitprinzipien“ verstoßen hat, die die Ausübung der staatlichen Verwaltung regeln.

Nach Prüfung der von den Parteien vorgebrachten Argumente und Überprüfung der vorgelegten Beweismittel stellte das Gericht fest, dass die Flughafenkommission das von Grupo Abrisa und Aeropuerto Internacional de Bávaro, SAS, den für die Förderung und die Gesamtinvestition des Projekts verantwortlichen Unternehmen, vorgelegte Verteidigungsdokument hätte zur Kenntnis nehmen müssen.

In dem Urteil heißt es außerdem, die Flughafenkommission hätte ein Verwaltungsverfahren einhalten müssen, das das Beteiligungsrecht der Eastern Airport Corporation SAS gewährleistete, und dass sie durch die Nichteinhaltung dieses Verfahrens ihr Recht auf Verteidigung verletzt habe.

„Angesichts der Umstände des Falles sowie der zuvor von dieser Vierten Kammer festgestellten Tatsachen die Resolution Nr. 007/2020 vom 12. Juni 2020 des MINISTERIUMS FÜR ÖFFENTLICHE ARBEITEN UND KOMMUNIKATION (MOPC) hiermit aufgehoben, da sie die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt, indem sie das Gebot des ordnungsgemäßen Verfahrens nicht einhält, und daher wird die Berufung angenommen“, heißt es in dem Urteil.

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