SANTO DOMINGO.– Die durch Gesetz 16-26 eingerichtete Kommission hat das Protokoll genehmigt, das es ermöglicht, mit der Überprüfung und anschließenden Begleichung der Schulden des Staates gegenüber Bauunternehmen zu beginnen. Dieser Schritt setzt die Anwendung der Gesetzgebung in die Tat um, auf die Hunderte von Ingenieuren, Bauunternehmern und Lieferanten mit ausstehenden Forderungen gewartet haben.
Die Informationen wurden am Dienstag vom Präsidialamt der Republik. Darin wurde erklärt, dass während der ersten Arbeitssitzung der Kommission die Verfahren, technischen Kriterien und Anforderungen festgelegt wurden, die für die Bewertung der Akten zur Anerkennung der im Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen gelten.
Das Gesetz 16-26 wurde am 25. Mai erlassen, um einen außerordentlichen Mechanismus zur Überprüfung und Anerkennung wirtschaftlicher Forderungen von Auftragnehmern zu schaffen, die Arbeiten für verschiedene öffentliche Einrichtungen durchgeführt haben und deren Zahlungen teilweise aufgrund fehlender formalisierter Verträge oder unvollständiger Verwaltungsverfahren noch ausstehen.
Das Protokoll, das veröffentlicht werden soll, zielt darauf ab, die Regeln für die Überprüfung von Ansprüchen zu vereinheitlichen und sicherzustellen, dass der Prozess nach den Kriterien der Transparenz, Rechtssicherheit und Rechenschaftspflicht durchgeführt wird.
Die in Prüfung befindlichen Dateien werden priorisiert
Laut der Einrichtung stimmte die Kommission in den ersten Entscheidungen zu, den Akten, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 16-26 bereits beim Generalrechnungsprüfer der Republik in Bearbeitung befanden, Priorität einzuräumen, um den Beginn der Zahlungen zu beschleunigen.
Ebenso wird das Protokoll an die Beobachter und die in den Bestimmungen genannten Institutionen übermittelt, um eine einheitliche Anwendung der festgelegten Verfahren zu gewährleisten.
Das Gesetz zielt darauf ab, angehäufte Schulden zu regeln
Die Kommission bekräftigte, dass eines ihrer Hauptziele darin bestehe, die notwendigen administrativen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Zahlung der gesetzlich anerkannten Schulden in kürzester Zeit zu beginnen.
Das Gremium besteht aus dem Finanz- und Wirtschaftsminister Magín Díaz, der den Vorsitz führt; dem Generalrechnungsprüfer der Republik, Geraldo Espinosa Pérez; dem Generaldirektor für Haushalt, José Rijo Presbot; und dem Generaldirektor für öffentliches Beschaffungswesen, Carlos Pimentel.
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