StartseiteInvestitionenTourismus Immobilien„vorerst ausgesetzt“ Thema der Besteuerung digitaler Plattformen, sagt DGII-Direktor

Die Frage der Besteuerung digitaler Plattformen sei „vorerst auf Eis gelegt“, so der Direktor der DGII

SANTO DOMINGO.- „Das ist ein Thema, das ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ansprechen werde… Es handelt sich um eine Angelegenheit, die vorerst zurückgestellt ist; die Institution wird sie später bekannt geben“,erklärte Luis Valdez Veras, Generaldirektor der DGII (Generaldirektion für innere Steuern), am Dienstag.

Finanzminister José Manuel (Jochi) Vicente erklärte Ende September letzten Jahres, dass er zwar nicht wisse, wann die Regelung in Kraft treten werde, der Haushalt für das nächste Jahr aber die Besteuerung dieser Plattformen vorsehe und dass „Nicht hinzugehen ein Sakrileg wäre“.

Auf Nachfrage von Reportern beim Verlassen der Präsentation des neuen Vorstands des Nationalen Verbandes Junger Unternehmer (ANJE) erklärte Valdez Veras, er werde später weitere Einzelheiten über die Auswirkungen dieser Steuern auf digitale Dienste wie Airbnb, Netflix, Amazon, Spotify und andere im Land genutzte Dienste bekanntgeben. 

Auf Seite 75 des Entwurfs des Allgemeinen Staatshaushaltsgesetzes, der 242 Seiten umfasst, ist festgelegt, dass es für dieses Jahr eine Arbeitsgruppe und Verwaltungsvorschriften gibt, die einen entscheidenden Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Ressourcen und die Erfüllung der internen und externen Verpflichtungen haben werden.

 Was der Finanzminister sagte

„Die Steuererhebung wird stattfinden. Nicht hinzugehen, wäre ein Sakrileg. Airbnb stellt eine unfaire Konkurrenz für unsere Hotels, für Hotels in dominikanischem Besitz und für dominikanische Arbeitnehmer dar“, erklärte Vicente in einem Treffen mit Journalisten aus dem Wirtschaftssektor und bezog sich dabei auf die internationale Plattform, die die Online-Vermietung von Unterkünften durch ihre Gastgeber ermöglicht.

Er räumte jedoch ein, dass die Festlegung des Besteuerungsmechanismus „nicht so einfach“ sei. „Denn man kann Airbnb keine Einkommensteuer auferlegen, weil das Unternehmen nicht hier (im Land) ansässig ist. Wir suchen daher, basierend auf internationalen Erfahrungen, nach Wegen, um sicherzustellen, dass diese digitalen Plattformen für ihre Einkünfte aus dominikanischen Quellen angemessen besteuert werden.“.

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