Nachtrag Nr. 3 zur nachhaltigen Entwicklung im Inland , um sicherzustellen, dass Schutzgebiete respektiert werden...

Der Nachtrag Nr. 3, der sicherstellen soll, dass die Schutzgebiete in Pedernales respektiert werden, wurde gestern vom Senat verabschiedet

SANTO DOMINGO– Der dritte Nachtrag zum Entwicklungsprojekt Pedernales, mit dem die Exekutive den Erhalt der Schutzgebiete gewährleisten will, wurde gestern vom Senat der Dominikanischen Republik verabschiedet. Er wurde zwischen dem dominikanischen Staat und Fiduciaria Reservas, SA, zum Treuhandvertrag für die touristische Entwicklung der Provinz Pedernales unterzeichnet.

Die Exekutive erklärte bei der Einreichung des Anhangs, dass die Änderungen „mit dem ausdrücklichen Ziel vorgenommen wurden, zu vermeiden, dass Teile, die rechtlich als Schutzgebiet ausgewiesen sind, in die Gruppe der für touristische Zwecke zu nutzenden Objekte einbezogen werden, und damit unser Engagement für den Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.“.

In Absatz VII von Klausel sechs wird daher festgelegt, dass „zwischen den Parteien vereinbart ist, dass die dem Pro-Pedernales-Treuhandfonds zu übertragenden Immobilien weder ganz noch teilweise Grundstücke umfassen, die Teil des Nationalparks Jaragua, des Nationalparks Sierra de Bahoruco, des Nationalen Erholungsgebiets Cabo Rojo Bahía de las Águilas mit seinen vier Polygonen sind: Strand Cabo Rojo-Pedernales, Bahía de las Águilas, Playa Larga und Playa Blanca.“.

Der gestern eingereichte Gesetzentwurf erhielt 24 Ja- und 3 Nein-Stimmen und geht zur Verkündung oder Überprüfung zurück an den Urheber. Der dritte Nachtrag wurde am 14. Januar 2023 unterzeichnet und bereits von den Abgeordneten gebilligt.

Der Präsident der Republik, Luis Abinader, erklärte, er habe zwei Änderungen an dem zuvor erwähnten Nachtrag Nr. 3 in Bezug auf die Klauseln vier und sechs eingereicht.

Die Änderung des Nachtrags Nr. 3 zum Pro-Pedernales-Treuhandvertrag wurde von Sigmund Freund Mena, Exekutivdirektor für öffentlich-private Partnerschaften (DGAPP), als Treugeber im Namen des dominikanischen Staates, und von Andrés Vander Horst Álvarez, Geschäftsführer von Fiduciaria Reservas und Treuhänder, unterzeichnet.

Das Gesetz wird vom Anwalt und Notar Ramón de Jesús Mora Reyes bestätigt.

Änderungen

Die jüngsten Änderungen bezüglich Klausel vier beinhalten, dass die erste der drei in den Trust eingebrachten Immobilien „einem Teilungsverfahren vor der zuständigen Immobilienbehörde unterzogen wird, um das innerhalb der geschützten Landschaft des Strandes von Cabo Rojo-Pedernales liegende Polygon auszuschließen“.

Dies ist das Grundstück mit der Katasterbezeichnung Nr. 291886569074.

Die Änderung sieht vor, dass keine Schutzgebiete einbezogen werden und dass die auf den an Pro-Pedernales abzugebenden Grundstücken befindlichen Grundstücke einem Aufteilungsverfahren im Rahmen der Immobiliengerichtsbarkeit unterliegen.

All dies gilt vor oder im Zusammenhang mit der Einbringung der genannten Grundstücke in das Treuhandvermögen, und die innerhalb der vom Treuhandvermögen ausgeschlossenen Schutzgebiete liegenden Grundstücke müssen in jedem Fall erhalten bleiben.

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