Marte erinnerte alle daran, dass die Frist für die Umsetzung der Resolution 217-2022 der 1. März 2023 ist, andernfalls könnten den Fluggesellschaften Geldstrafen drohen.
SANTO DOMINGO.– Die Billigfluggesellschaft Arajet hat die Umsetzung der Resolution 217-2022 der Zivilluftfahrtbehörde (JAC) in ihrem Reservierungssystem eingeleitet. Diese Resolution verpflichtet nationale und ausländische Fluggesellschaften, die Passagiere von und nach der Dominikanischen Republik befördern, ihre Computersysteme so anzupassen, dass die Gebühr von 10 US-Dollar für die Touristenkarte für Dominikaner entfällt, da diese nicht als Touristen gelten.
„Arajet hat an seinem Flugreservierungssystem gearbeitet, das die Sabre-Technologieplattform nutzt, welche über 85.000 Terminals verfügt und das weltweit erste Reservierungssystem ist, das 1962 von American Airlines entwickelt wurde“, sagte JAC-Präsident José Marte Piantini in einer Erklärung.
Er erklärte, dass die Maßnahme der Fluggesellschaft darauf abziele, die von der dominikanischen Regierung festgelegten Fristen einzuhalten, um die Gebühr für die Touristenkarte für Dominikaner, die ins Land einreisen, aus dem Abrechnungsprozess zu streichen.
Computergestützte Reservierungssysteme sind Datenbanken, auf die Fluggesellschaften und Reisebüros über ihre Terminals zugreifen können. Flugreisende können jederzeit aktuelle Flüge, Flugpläne, Preise und Sitzplatzverfügbarkeiten einsehen.
Marte Piantini erklärte, dass Arajet in Abstimmung mit der Zivilluftfahrtbehörde als erste Fluggesellschaft die Resolution 217-2022 umsetzt, von der ausschließlich dominikanische Staatsbürger und ausländische Einwohner des Landes profitieren.
Die Touristenkarte kostet 10 US-Dollar und ist seit Jahren im Preis des Flugtickets enthalten, das Dominikaner und Ausländer gleichermaßen für die Einreise in das Staatsgebiet zahlen müssen. Allerdings müssen nur Staatsangehörige anderer Länder, die zu touristischen Zwecken in die Dominikanische Republik reisen, diese Gebühr entrichten, ohne dass ein Konsularvisum erforderlich ist.
Marte erinnerte alle daran, dass die Frist für die Umsetzung der Resolution 217-2022 der 1. März 2023 ist, andernfalls könnten den Fluggesellschaften Geldstrafen drohen.
„Wir fordern die Fluggesellschaften dringend auf, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und dabei zu bedenken, dass sie in diesem Prozess die Unterstützung der Zivilluftfahrtbehörde haben“, sagte er.
Der Präsident des JAC gab diese Details nach einem Treffen mit dem Tourismusminister und Koordinator des Tourismuskabinetts, David Collado, und dem Geschäftsführer von Arajet, Víctor Pacheco, bekannt.




