SANTO DOMINGO – Indoor-Unterhaltungsstätten in der Dominikanischen Republik müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen und Vorschriften erfüllen, um betrieben werden zu dürfen. Ingenieur Manuel Inoa, der auch forensischer Techniker ist, teilte El Inmobiliario eine Liste der Mindestanforderungen mit, die gemäß den nationalen Richtlinien erfüllt werden müssen:
Struktur und Design
Es muss eine nach den Vorschriften R-001 (Erdbebensicherheit) und R-004 (Bauaufsicht und allgemeine Bauabnahme) ausgelegte Konstruktion aufweisen, eine aktualisierte statische Bewertung durch einen eingetragenen Ingenieur besitzen, Metallkonstruktionen von einem spezialisierten Bauingenieur/Maschinenbauingenieur geprüft haben und keine Überlastung durch Tonanlagen, Beleuchtung oder sonstige Umbaumaßnahmen aufweisen.
Dokumentation und Lizenzen
Es müssen vom Ministerium für Wohnen, Leben und Gebäude (MIVHED) oder dem Stadtrat genehmigte Pläne, eine gültige Baugenehmigung, eine registrierte technische Bauleitung (Bauleiter und Bauaufsichtsbeamter) sowie eine Nutzungsbescheinigung oder eine Nutzungsverlängerung vorliegen.
Lebenssicherheit und Brandschutz
Es müssen funktionstüchtige und deutlich gekennzeichnete Feuerlöscher, eine funktionierende Brandmeldeanlage, eine funktionierende Notbeleuchtung sowie freie und gut sichtbare Notausgänge vorhanden sein. Darüber hinaus muss die maximale Personenzahl entsprechend der Raumgröße eingehalten werden, und das Personal muss in Evakuierung und Erster Hilfe geschult sein.
Evakuierung und Zugänglichkeit
Die Einrichtungen müssen über einen gut sichtbaren und aktuellen Evakuierungsplan, hindernisfreie Evakuierungswege, barrierefreie Zugänge (Rampen, Toiletten) und eine Abstimmung mit der Feuerwehr und den örtlichen Behörden verfügen.
Wartung und regelmäßige Inspektion
Sie müssen mindestens alle 5 Jahre eine bauliche Überprüfung planen, eine zertifizierte elektrische Inspektion durchführen lassen, dokumentierte Wartungsberichte vorlegen und Genehmigungen und Lizenzen gemäß den geltenden Vorschriften erneuern.
Berufsverantwortung und Registrierung
Ebenso müssen die Zentren über registrierte und zertifizierte Auftragnehmer und Fachkräfte (CODIA) sowie eine Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung verfügen.




