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Welche Definitionen enthält der Gesetzesentwurf zur Regulierung der Immobilienvermittlung in der Dominikanischen Republik?

SANTO DOMINGO.– Der Gesetzentwurf zur Regulierung der Immobilienmaklertätigkeit in der Dominikanischen Republik, der derzeit vom Justizausschuss der Abgeordnetenkammer geprüft wird, basiert auf 17 Definitionen oder Begriffen, die zur Beschreibung der Maßnahmen und Verfahren für seine Anwendung verwendet werden.

Artikel 5 des Dokuments enthält die Definitionen, die „als Referenz für die Anwendung dieses Gesetzes festgelegt sind“.

Der erste Begriff bezieht sich auf die „Immobilienverwaltung“, definiert als die Dienstleistung, bei der eine natürliche oder juristische Person (Kunde) eine andere Person (Immobilienmakler oder Immobilienagentur) mit allen oder einer der folgenden Dienstleistungen in Bezug auf eine oder mehrere Immobilien beauftragt: physische Instandhaltung der Immobilie, Einzug und Überwachung der wirtschaftlichen Verpflichtungen der Mieter, Zahlungen für in der Immobilie erbrachte Dienstleistungen, all dies im Austausch gegen eine zwischen den Vertragsparteien frei vereinbarte wirtschaftliche Gegenleistung.

Von dieser Definition ausgenommen sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Eigentumswohnungen, wobei darunter die allgemeine Vertretung einer Eigentumswohnung durch eine natürliche oder juristische Person verstanden wird.

Die zweite Erklärung lautet, dass eine lizenzierte Immobilienagentur eine juristische Person ist, die vom Ministerium für Wohnen, Leben und Gebäude (MIVHED) formell dazu ermächtigt wurde, über einen oder mehrere angeschlossene oder assoziierte Immobilienmakler Immobilienvermittlungsdienste, Immobilienverwaltung und andere damit verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Die dritte Beschreibung bezieht sich auf den autorisierten Immobilienmakler, der als natürliche oder juristische Person beschrieben wird, die von der MIVHED formell dazu ermächtigt wurde, die Funktionen der Immobilienvermittlung bei Immobiliengeschäften anderer in der in diesem Gesetz vorgesehenen Weise direkt und gewohnheitsmäßig auszuüben.

„Von dieser Definition ausgenommen sind diejenigen, die diese Funktionen in Bezug auf Immobilien, die sich in ihrem Besitz befinden, zu ihrem eigenen Vorteil ausüben, es sei denn, sie sind Projektentwickler oder -förderer“, heißt es in dem Projekt.

Der Begriff „Provision“ bezeichnet die finanzielle Vergütung oder Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Tätigkeit erhält.

„Ein Immobilienentwickler ist eine natürliche oder juristische Person, die Häuser, Gebäude, Wohneinheiten oder Grundstücke fördert oder errichtet, umfassende Lösungen für das Immobilienprojekt anbietet, dessen Planung und Geschäftsplan entwickelt, die Finanzierung sicherstellt, die Bearbeitung von Genehmigungen übernimmt, die Bauarbeiten überwacht, die Zahlungseingänge verwaltet, die Kundenbetreuung übernimmt und die Übergabe der Immobilien koordiniert. Er richtet seine Geschäftstätigkeit auf den öffentlichen oder privaten Markt aus und entwickelt sie entweder selbst oder durch Beauftragung Dritter“, heißt es in Nummer 6.

Ebenfalls eingeschlossen sind „relevante Informationen“, wobei darunter alles verstanden wird, dessen Kenntnis einen Käufer bei Entscheidungen zum Erwerb, zur Anmietung oder zur Übertragung von Immobilien vernünftigerweise beeinflussen kann und somit deren Preis oder Wert erheblich beeinflussen kann.

Definition 8 lautet „Immobilienvermittlung“ und beschreibt die Dienstleistung, die einem natürlichen oder juristischen Menschen (Kunde) von einem anderen (Immobilienmakler oder Immobilienbüro) im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie jeglicher Art und Nutzung oder der Vermittlung zur Abwicklung dieser Transaktionen gegen eine von den Vertragsparteien frei vereinbarte Gebühr erbracht wird. Weiterhin umfasst dies die Vermarktung und das Marketing der in der Transaktion involvierten Immobilie(n) sowie die Immobilienverwaltung.

Abschnitt 9 bezieht sich auf den „Immobilienvermittler“, also die natürliche Person, die nach Erhalt einer Genehmigung von der Generaldirektion für Immobilien des Ministeriums für Wohnen, Leben und Gebäude (MIVHED) die Funktionen der Immobilienvermittlung wahrnimmt.

Mit „Rechtliche Genehmigung“ ist das vom MIVHED ausgestellte Dokument gemeint, das zur Durchführung der in diesem Gesetz geregelten Tätigkeiten berechtigt.

Der Begriff „Immobilienmarkt“ bezeichnet Angebot und Nachfrage nach Immobilien, unabhängig von deren Art und Nutzung.

Ein Angebot ist ein schriftlicher Vorschlag, der mit dem Ziel abgegeben wird, einen Vertrag über Immobilien abzuschließen, sei es über die Übertragung des Eigentums, die Nutzung oder den Nießbrauch.

Dem Dokument zufolge wird die offizielle Liste, die MIVHED veröffentlichen wird und die die Institutionen oder juristischen Personen enthält, die zur Durchführung der in diesem Gesetz vorgeschriebenen Schulungen berechtigt sind, als „Register der Ausbilder“ bezeichnet.

„Erneuerung der Genehmigung“ bezeichnet das obligatorische Verwaltungsverfahren vor dem MIVHED, durch das Immobilienmakler und Immobilienverwalter ihre Betriebsgenehmigung aktualisieren und so die Einhaltung und Aufrechterhaltung der in diesem und anderen dominikanischen Gesetzen zu diesem Zweck festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen gewährleisten.

„Immobilienagenturen sind für die Bearbeitung der Verlängerung der Betriebslizenzen aller ihnen zum Zeitpunkt der Verlängerung angeschlossenen oder mit ihnen verbundenen Makler verantwortlich“, heißt es in der Gesetzgebung.

„Trennung oder Sperrung“ ist definiert als das Dokument, das den Nachweis enthält, dass eine Immobilie für die darin festgelegte Zeit nicht von ihrem Eigentümer vermarktet wird, während derer der Interessent die Möglichkeit hat, die erforderlichen dokumentarischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung eines Dokuments zu erfüllen, das ihm ein bestimmtes Recht zum Erwerb der Immobilie einräumt.“.

„Immobilientransaktion“ ist die in Ziffer 16 genannte und wird definiert als jede auf einem Vertrag oder Dokument beruhende Transaktion, deren Hauptzweck die Übertragung, Verwaltung oder der Nießbrauch einer oder mehrerer Immobilien ist.

Abschließend befasst sich das Dokument mit dem „Sanktions- und Disziplinarregime“, das als die Gesamtheit der Regeln definiert wird, die darauf abzielen, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und anderer anwendbarer Vorschriften für die Entwicklung und Durchführung von Immobilienvermittlungsgeschäften zu gewährleisten.

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