Das neue System schließt die Möglichkeit aus, Anträge mit eidesstattlichen Erklärungen zu untermauern
SANTO DOMINGO.- Die Generaldirektion für Migration legt Grenzen für die Art der Arbeit fest, die Ausländer ohne Wohnsitz in Kanada mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen ausüben dürfen, wobei informelle Tätigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen sind.
der Resolution 001-2026 ist das Vorliegen eines formellen, beim Arbeitsministerium der Dominikanischen Republik registrierten Arbeitsvertrags Voraussetzung für die Beantragung oder Verlängerung der Genehmigung.
Dies bedeutet, dass Berufe, die häufig von Ausländern ausgeübt werden, wie Motorradtaxifahrer, Straßenhändler, informelle Transportunternehmen, Boten oder Lieferanten, im Rahmen der zulässigen Regelungen nicht anerkannt werden. In der Praxis verschiebt diese Bestimmung die Grenzen des wirtschaftlichen Lebensunterhalts für diejenigen, die auf solche Tätigkeiten angewiesen sind.
Die Maßnahme gilt sowohl für Neuanträge als auch für laufende Verfahren und ist ein institutioneller Versuch, das System zu vereinfachen und die Genehmigungen an die aktuelle Einwanderungsgesetzgebung anzupassen.
Die Organisation erklärt, dass dieser Beschluss Teil eines internen Überprüfungsprozesses ist, der durchgeführt wurde, um die korrekte Anwendung der geltenden Vorschriften sicherzustellen, die Transparenz der Prozesse zu stärken und sowohl Arbeitgebern als auch ausländischen Arbeitnehmern mehr Rechtssicherheit zu bieten .
Ein starreres Arbeitsmodell
Das neue System schließt die Möglichkeit aus, Anträge durch eidesstattliche Erklärungen zu belegen – eine Praxis, die bisher für Personen ohne feste Anstellung als Alternative diente. Künftig müssen alle Anträge durch Dokumente belegt werden, die ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis nachweisen.
Zu den Voraussetzungen gehören ein registrierter Arbeitsvertrag, ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers begründet, sowie der Nachweis der Sozialversicherungsanmeldung. Außerdem werden persönliche Dokumente wie ein gültiger Reisepass, ein befristeter Arbeitsausweis und ärztliche Atteste benötigt.
Die Resolution legt auch eine direkte Verantwortung des Arbeitgebers im Migrationsprozess fest: Er muss gemeinsam mit den Behörden die Rückkehr des Arbeitnehmers in sein Herkunftsland nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährleisten.
Klare Grenzen und mögliche Sanktionen
Einer der wichtigsten Punkte der Bestimmungen ist, dass eine Arbeitserlaubnis unter keinen Umständen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb des genehmigten Arbeitsvertrags. Mit anderen Worten: Selbst mit gültigen Dokumenten darf der Arbeitnehmer sein Einkommen nicht im informellen Sektor aufbessern.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann Strafen nach sich ziehen, die vom Entzug des Aufenthaltsstatus bis zur Abschiebung reichen. Ebenso können Arbeitgeber, die außerhalb des festgelegten Rahmens einstellen, wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen mit Geldstrafen belegt werden.
Aus institutioneller Sicht vertritt die Migrationsbehörde die Auffassung, dass die Entschließung keine neuen Anforderungen einführt, sondern vielmehr die bereits im Gesetz 285-04 und seinen Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Bestimmungen ordnet, präzisiert und bekräftigt.
In der Praxis zieht die Maßnahme jedoch eine striktere Trennlinie zwischen Formalität und Informalität und schränkt damit den Handlungsspielraum für Tausende von ausländischen Arbeitnehmern ein, deren Lebensunterhalt historisch gesehen mit Beschäftigungen außerhalb des traditionellen Arbeitsmarktsystems verbunden war.
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