SANTO DOMINGO.- Ab diesem Dienstag, dem 5. Mai, ist eine neue Bestimmung der Bankenaufsichtsbehörde in Kraft getreten, die die Art und Weise ändert, wie die Kredithistorie der Nutzer im Risikozentrum angezeigt wird.
Gemäß Rundschreiben SB: CSB-REG-2026000006sind negative Informationen im Zusammenhang mit nicht zurückgezahlten Krediten in der Kreditauskunft nicht mehr sichtbar, sobald vier Jahre seit deren Fälligkeit oder seit ihrer Meldung an die Aufsichtsbehörde vergangen sind.
Aber heißt das, dass die Schulden verschwinden? Die Antwort lautet: Nein.
Es ist kein „Neuanfang“
Den Angaben im Rundschreiben zufolge führt die Einschränkung der Sichtbarkeit nicht zum Erlöschen oder zur Verjährung von Schulden. Mit anderen Worten: Selbst wenn sie nicht mehr in der einsehbaren Historie erscheinen, bleiben die Verpflichtungen gültig und durchsetzbar.
Darüber hinaus bleiben, wie im Dokument ausgeführt, die Inkassorechte von Finanzintermediationsstellen oder Dritten, die überfällige Kredite erwerben, unberührt, sodass die Gläubiger die entsprechenden Verfahren fortsetzen können.
Was ändert sich also?
Die Änderung betrifft die Darstellung von Informationen im Risikoinformationssystem. Das von der Bankenaufsicht betriebene Risikozentrum bündelt das Zahlungsverhalten der Nutzer und dient Institutionen als Referenz zur Beurteilung des Kreditrisikos.
Laut dem Rundschreiben soll diese Maßnahme sicherstellen, dass die Bewertung auf aktuelleren Informationen basiert und alte negative Daten nicht auf unbestimmte Zeit die Finanzprofile der Menschen beeinflussen.
Geltungsbereich der Maßnahme
Gemäß dem Rundschreiben gilt diese Bestimmung ausschließlich für die Anzeigekriterien innerhalb des von der Bankenaufsicht verwalteten Systems und ändert nichts an den Registrierungs- oder Meldeverfahren von Finanzintermediationsstellen oder Kreditauskunfteien.
Darüber hinaus sind Schuldner, die sich in einem Restrukturierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahren befinden, von den Regelungen ausgenommen; für sie gelten weiterhin die aktuellen Bestimmungen.
Eine Veränderung mit Fokus auf den Nutzer
Laut offiziellem Dokument trägt diese Anpassung dem Bedürfnis Rechnung, den ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten und den Schutz der Nutzer des Finanzsystems im Einklang mit Grundsätzen wie der informationellen Selbstbestimmung zu stärken.
Die Maßnahme führt somit eine relevante Änderung ein: Sie beseitigt zwar nicht die Schulden, definiert aber neu, wie lange sie sichtbar bleiben, und öffnet damit die Tür für eine Kreditwürdigkeitsprüfung, die sich stärker auf die Gegenwart als auf die Vergangenheit konzentriert.
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