Startseite >Immobilienmarkt> Vier Empfehlungen des Grundbuchamts zur Vermeidung von Immobilienbetrug

Vier Empfehlungen des Grundbuchamts zur Vermeidung von Immobilienbetrug

SANTO DOMINGO.– Die Königlich Spanische Akademie definiert den Begriff Betrug auf drei Arten: Erstens als eine Handlung, die gegen Wahrheit und Rechtschaffenheit verstößt und der Person, gegen die sie begangen wird, Schaden zufügt; zweitens als eine Handlung, die darauf abzielt, eine Rechtsvorschrift zum Nachteil des Staates oder Dritter zu umgehen; und drittens als ein Verbrechen, das von einer Person begangen wird, die mit der Überwachung der Ausführung öffentlicher oder bestimmter privater Verträge betraut ist und sich mit Vertretern gegensätzlicher Interessen verschworen hat.

Im Hinblick auf das Thema Betrug fordert das dominikanische Immobilienregister (RI), dessen Aufgabe es ist, „Immobilienrechte und deren Registrierung zu gewährleisten und ein Klima des Vertrauens, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Rechtssicherheit und des sozialen Friedens in der Dominikanischen Republik zu fördern“, die Nutzer auf, sich vor dem Kauf oder der Beleihung einer Immobilie vor Immobilienbetrug zu schützen.

Es empfiehlt die Umsetzung von vier Verfahren: Zunächst sollte bei der zuständigen Behörde die Bescheinigung über den Rechtsstatus der Immobilie angefordert werden. „Dieses Dokument gibt Auskunft darüber, wer die Eigentümer sind, ob Belastungen bestehen oder ob die Immobilie Gegenstand eines Rechtsstreits ist“, betont die staatliche Stelle auf ihrer Website.

Der zweite Vorschlag der RI ist die Beantragung einer Prioritätsreservierungsbescheinigung. „Dadurch wird die Immobilie für 15 Werktage reserviert und der Eintragungstermin der Rechtstransaktion garantiert“, heißt es darin.

Als dritten Schritt empfiehlt es die „Grundstücksprüfung“, die die Überprüfung ermöglicht, ob die Bezeichnung des Grundstücks mit seinem Standort übereinstimmt.

Abschließend empfiehlt das Immobilienregister, sich von Spezialisten auf diesem Gebiet beraten zu lassen.

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