SANTO DOMINGO. – Der Umweltschützer Luis Carvajal, Mitglied der Umweltkommission der Autonomen Universität von Santo Domingo (UASD), warnte davor, dass jede Erwähnung eines „Privatstrandes“ in Tourismusprojekten einen direkten Verstoß gegen die Verfassung der Republik und die geltenden Umweltgesetze darstellt.
In der Pressemitteilung zur Eröffnung des renovierten Santo Domingo Bay Convention Resort & Casino in Boca Chica wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu den Attraktionen auch ein „Privatstrand“ gehört, wie die lokale Presse, die über die Eröffnungszeremonie berichtete, ebenfalls mitteilte.
Carvajal erklärte, dass das dominikanische Recht den öffentlichen Charakter von Stränden und Küstenstreifen eindeutig festlegt. „Es ist wichtig zu wissen, dass jede Bezeichnung eines Strandes als Privatbesitz einen Verstoß gegen die Verfassung der Republik, das Gesetz 305-68 und das Umweltgesetz 64-00 darstellt“, sagte er.
Der Umweltschützer präzisierte, dass sowohl die Verfassung als auch die einschlägigen Gesetze die ersten 60 Meter des Küstenstreifens als unveräußerlich, unverjährbar und nicht beschlagnahmbar erklären.
„Die Verfassung, das Gesetz 305-68 und das Umweltgesetz legen fest, dass die ersten 60 Meter der Küstenlinie zwingend öffentlich zugänglich sind. Sie sind zur freien und öffentlichen Nutzung bestimmt. Wenn ein Hotel von einem Privatstrand spricht, gibt es damit einen schwerwiegenden Verstoß zu oder offenbart ihn“, erklärte er gegenüber El Inmobiliario.
Carvajal warnte, dass die Schwere des Problems zunehme, wenn solche Äußerungen in offiziellen Dokumenten oder institutionellen Mitteilungen auftauchten. „Wenn dies in einem öffentlichen Dokument erscheint, können die Verantwortlichen der beteiligten Institutionen wegen Verfassungsbruchs sanktioniert werden“, erklärte er.
Der Umweltschützer wurde von diesem Medienunternehmen im Anschluss an die Pressemitteilung konsultiert, die anlässlich der Einweihung des Santo Domingo Bay Convention Resort & Casino, einer von Präsident Luis Abinader geleiteten Veranstaltung, herausgegeben wurde und in der ein „Privatstrand“ unter den Einrichtungen des Komplexes hervorgehoben wird.
Für Carvajal bestärkt diese Art der Formulierung ein Narrativ, das historisch gesehen versucht hat, die Privatisierung von Gemeingütern zu normalisieren.
„Wir lehnen als Umwelt- und Sozialbewegung jeglichen Versuch der Privatisierung von Stränden und Küstenlinien entschieden ab“, betonte er.
Strände in der Dominikanischen Republik gelten als öffentliches Eigentum, daher darf kein Tourismusprojekt den Zugang zu ihnen einschränken oder Eigentumsansprüche erheben, selbst wenn Konzessionen oder Genehmigungen für die Hotelnutzung in angrenzenden Gebieten vorliegen.




