Bewerber, die weder Englisch noch Spanisch sprechen, müssen von einem zertifizierten Dolmetscher begleitet werden und beglaubigte Übersetzungen aller in anderen Sprachen ausgestellten Dokumente einreichen
SANTO DOMINGO – Die US-Botschaft in der Dominikanischen Republik bekräftigte am Montag eine Reihe von Anforderungen, die Verzögerungen oder die Verschiebung von Interviews für Antragsteller auf ein Einwanderungsvisum verhindern könnten, und warnte davor, dass die Antragsteller eine effektive Kommunikation mit dem Konsularbeamten sicherstellen und alle erforderlichen Unterlagen korrekt vorlegen müssen.
Die über die offiziellen Kanäle der diplomatischen Vertretung verbreitete Information besagt, dass Personen, die weder Englisch noch Spanisch sprechen, zu ihrem Interview in Begleitung eines qualifizierten Dolmetschers erscheinen müssen, der zuvor bei der Botschaft registriert wurde
Ebenso muss jedes Dokument, das in einer anderen Sprache als Englisch oder Spanisch ausgestellt wurde, eine offizielle, beglaubigte Übersetzung ins Englische enthalten, die vor dem Termin des Konsulartermins im System hochgeladen werden muss.
Die diplomatische Vertretung warnte davor, dass die Nichteinhaltung dieser Anforderungen den Bewertungsprozess der Anträge verzögern und sogar eine Neuansetzung des Vorstellungsgesprächs erforderlich machen könnte, was für die Antragsteller eine zusätzliche Wartezeit bedeuten würde.
Die Bestimmung ist Teil der aktuellen Richtlinien für Einwanderungsvisa, einem Prozess, der die Bewertung von Dokumenten, ein persönliches Gespräch und die Überprüfung der Voraussetzungen vor der Erteilung des Daueraufenthaltsvisums umfasst.
Das Interview ist ein wichtiger Schritt im Migrationsprozess
Gemäß den Richtlinien des US-Außenministeriumsist das Konsularinterview einer der letzten Schritte im Einwanderungsvisumverfahren. Während des Interviews prüft der Konsularbeamte, ob der Antragsteller die Anforderungen des US-Einwanderungsrechts erfüllt.
Die Behörden weisen die Antragsteller außerdem darauf hin, dass sie ihren gültigen Reisepass, die Bestätigungsseite des DS-260-Formulars, das Terminschreiben sowie die Originaldokumente ihrer Personenstandsurkunde oder beglaubigte Kopien, die zuvor auf die entsprechende Plattform hochgeladen wurden, mitbringen müssen.
Die Botschaft empfahl, die mit der Interviewbestätigung versandten Anweisungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vor dem festgelegten Termin eingereicht wurden, um Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden.
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