SANTO DOMINGO.- Der Senat der Republik hat gestern Mittwoch in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur öffentlichen Treuhandschaft verabschiedet. Dieser sieht vor, öffentliche Ressourcen zu verwalten und Bau- und Infrastrukturprojekte auf der Grundlage einer juristischen Person durchzuführen.
Der Gesetzentwurf, der nun der Exekutive zur Verkündung vorgelegt wird, wurde mit 18 Ja-Stimmen der 26 anwesenden Abgeordneten angenommen.
Der Gesetzentwurf war im vergangenen Februar der Abgeordnetenkammer vorgelegt worden, wo er mit 94 Ja-Stimmen und nur vier Nein-Stimmen angenommen wurde.
Die Initiative hat Kritik und Kommentare aus Teilen der Zivilgesellschaft und von Oppositionsparteien hervorgerufen, die der Ansicht sind, dass sie gegen andere Gesetze verstößt.
Bezüglich des Projekts erklärte die Regierung damals, dass sie eine Organisation, Struktur und einen Betrieb des öffentlichen Treuhandfonds sowie dessen rechtliche Befugnis zur Verwaltung öffentlicher Ressourcen und zur Bereitstellung, Verwaltung oder Ausführung von Infrastrukturarbeiten oder Dienstleistungen von kollektivem Interesse anstrebt.
Das Dokument legt Regeln und Anforderungen für jede autorisierte öffentliche Einrichtung fest, die als Stifter, Treuhänder oder Begünstigter fungieren soll, und enthält außerdem Vorschriften für den Betrieb des öffentlichen Trusts zum Zeitpunkt seiner Errichtung, während seines Bestehens und zum Zeitpunkt seiner Auflösung aus rechtlicher, buchhalterischer, finanzieller, administrativer und rechenschaftspflichtiger Sicht.
Ein Trust ist ein Vertrag, durch den der Stifter bestimmte Vermögenswerte und Rechte an den Treuhänder überträgt.
Der Treuhänder erhält sie unter der zwingenden Auflage, nur solche Handlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung der Zwecke der Treuhand erforderlich sind; diese Vermögenswerte sind von seinem Nachlass getrennt.




