SANTO DOMINGO – Die sanitäre Aufsichtsbehörde (SB) hat eine neue Verordnung erlassen, die die Rechte von Nutzern des Finanzsystems bei der Kündigung von Produkten und Dienstleistungen stärkt. Gemäß dieser Verordnung müssen Finanzintermediäre mindestens dieselben Kanäle bereitstellen , die auch für den Vertragsabschluss genutzt werden, um sicherzustellen, dass Nutzer Kündigungen schnell, sicher und ohne Hindernisse oder Verzögerungen beantragen können.
Die Bestimmung ist im Rundschreiben CSB-Reg-202500014vom 15. August enthalten, das an Finanzintermediationsunternehmen (FIEs) und Nutzer von Finanzprodukten und -dienstleistungen gerichtet ist.
Gemäß den Vorschriften darf der Vorgang der Stornierung einer Dienstleistung oder eines Produkts sieben Werktage , und das Unternehmen muss dem Nutzer einen physischen oder digitalen über den Eingang und den Bearbeitungsstand seiner Anfrage vorlegen.
Die Veröffentlichung dieses Rundschreibens unterstreicht das Engagement der Institution für einen stärkeren Schutz der Finanzkonsumenten und die Förderung transparenter, fairer und effizienter im nationalen Bankensektor. „Dies steht im Einklang mit der zunehmenden Digitalisierung des Finanzsystems. Produkte, die über nicht-persönliche Kanäle eröffnet wurden, können nun auch digital gekündigt werden, wodurch Bürokratie abgebaut wird. Kurz gesagt: Wenn ein Produkt digital erstellt wird, sollte es auch digital gekündigt werden können“, so Superintendent Fernández W.
Das Rundschreiben legt außerdem fest, dass Unternehmen die Erhebung neuer Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Stornierungsanfrage aussetzen und den Kunden über etwaige ausstehende Salden, laufende Überweisungen oder aktive Forderungenmüssen Auszahlungen über den vom Nutzer gewählten Kanal erfolgen.
Finanzinstitute haben drei Kalendermonate Zeit, diese Maßnahmen umzusetzen. Die Aufsichtsbehörde warnt, dass jede Nichteinhaltung Sanktionen gemäß Gesetz Nr. 183-02, Währungs- und Finanzgesetz, vom 21. November 2002, und den Sanktionsbestimmungen sowie deren Änderungen nach sich ziehen wird.




