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Gesetz 30-26 führt eine Einschränkung ein, die den Kern des Confitur-Modells berührt

Ein zweizeiliger Artikel verbietet die Anhäufung von Anreizprogrammen. Tourismus und Immobilien machten 2025 42 Cent von jedem Dollar ausländischer Investitionen aus, und der Sektor muss erst noch die Auswirkungen auf seine Steuerstruktur abschätzen

SANTO DOMINGO. – Als der Nationalkongress das Gesetz 30-26 verabschiedete und Präsident Luis Abinader es am 18. Juni 2026 in Kraft setzte, feierte die Tourismusimmobilienbranche zwei weit verbreitete Neuigkeiten: die Senkung der Kapitalertragssteuer und die schrittweise Abschaffung der Hypothekensteuer.

Was nur wenige aufmerksam lasen, war Artikel 1, der erste des Gesetzes, der kürzeste und möglicherweise derjenige mit den größten strukturellen Auswirkungen für einen Sektor, der sein Geschäftsmodell auf der Anhäufung von Steuervorteilen aufgebaut hat.

Dieser Artikel führt den Absatz 2-1 in die Steuerordnung ein, der aus zwei Sätzen besteht: Steuerpflichtige können die für sie günstigste Steuerregelung wählen, können aber nicht gleichzeitig von mehr als einer Anreizregelung für dieselbe wirtschaftliche Tätigkeit, Investition oder denselben Vorgang profitieren.

Das Verbot erwähnt weder Confotur noch Freihandelszonen oder irgendeine andere Regelung. Und genau darin liegt das Problem.

IndikatorTatsache
Gesamte ausländische Direktinvestitionen 20255.032,3 Millionen US-Dollar (historischer Rekord)
Anteil des Tourismus an den ausländischen Direktinvestitionen 202526.3 %
Immobilienanteil der ausländischen Direktinvestitionen 202515.7 %
Von Confotur genehmigte Projekte (2023-2024)117 Projekte im Wert von 5,411 Milliarden US-Dollar
Anteil der Immobilienprojekte in Confotur76 von 117 Projekten (64,9 %)
Veränderungen im Bausektor im Jahr 2025-1,8 % im Jahresvergleich
Veränderungen im Immobilien- und Vermietungssektor im Jahr 2025+3,1 % im Jahresvergleich

Quellen: BCRD, Pressemitteilung vom 2. Februar 2026; BCRD, Vorläufige Ergebnisse Januar–Dezember 2025; Situr/Mitur

Ist der Tourismus gefährdet?

Um das Ausmaß der im Artikel vorgeschlagenen Maßnahmen zu verstehen, müssen wir mit den aktuellsten Zahlen der Zentralbank der Dominikanischen Republik beginnen. Laut der Pressemitteilung der Zentralbank vom 2. Februar 2026 beliefen sich die ausländischen Direktinvestitionen Ende 2025 auf insgesamt 5.032,3 Millionen US-Dollar – ein Rekordwert. Der Tourismussektor trug mit 26,3 % und der Immobiliensektor mit 15,7 % maßgeblich dazu bei.

Tourismus und Immobilien trugen zusammen mehr als 42 Cent von jedem Dollar an ausländischen Direktinvestitionen bei, die das Land im Jahr 2025 erhielt. Die Zentralbank der Dominikanischen Republik (BCRD) weist in diesem Bericht selbst darauf hin, dass das Wachstum des Immobiliensektors eng mit dem Aufschwung des Tourismus zusammenhängt.

Der vorläufige Ergebnisbericht der BCRD für Januar-Dezember 2025, der im Februar 2026 veröffentlicht wurde, verzeichnet ebenfalls einen Rückgang der Bautätigkeit um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Die Behörde führt dies auf die zunehmende Langsamkeit und Verzögerung bei der Ausführung der Arbeiten in einem Umfeld zurück, das von globaler Unsicherheit und Veränderungen in der Finanz- und Regulierungspolitik geprägt ist.

Immobilien- und Vermietungsaktivitäten hingegen wuchsen im gleichen Zeitraum um 3,1 %. Dieser Kontrast verdeutlicht, dass das neue Gesetz zu einem Zeitpunkt in Kraft tritt, an dem der Sektor bereits unter Druck steht, und jegliche zusätzliche Unsicherheit hinsichtlich der Anreizbedingungen wirkt sich daher besonders heikel aus.

Hinter diesen Zahlen steht das Gesetz 158-01 zur Förderung der Tourismusentwicklung, bekannt als Confitur-Gesetz, das seit 2001 in Kraft ist und mehrfach geändert wurde.

In seiner aktuellen Fassung bietet das Regime Bauträgern: Befreiung von der Einkommensteuer für bis zu 15 Jahre ab Fertigstellung des Bauvorhabens; Befreiung von der Grundsteuer während dieses Zeitraums; Befreiung von der 3%igen Grunderwerbsteuer für den ersten Käufer; Befreiung von der ITBIS auf Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bau; und Befreiung von Einfuhrzöllen auf Materialien und Ausrüstung.

Artikel 5 des Gesetzes 158-01 legt außerdem fest, dass die Einführung neuer Steuerbelastungen während des Steuerbefreiungszeitraums verboten ist.

Laut Daten des Tourismusinformationssystems (Situr) des Tourismusministeriums genehmigte Confotur zwischen 2023 und 2024 117 Tourismusprojekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 5,4 Milliarden US-Dollar. Davon entfielen 76 auf Immobilienprojekte, was etwa 65 % aller Projekte in diesem Zeitraum ausmachte.

Drei Unfallszenarien

Artikel 1 des Gesetzes 30-26 hebt keine Vergünstigungen des Gesetzes 158-01 auf und ändert auch keine seiner Artikel. Er legt vielmehr auf Ebene des allgemeinen Steuergesetzbuches eine übergreifende Regel fest: Kein Steuerpflichtiger darf gleichzeitig von mehr als einer Förderregelung für dieselbe wirtschaftliche Tätigkeit, Investition oder Transaktion profitieren.

Der potenzielle Konflikt tritt in mindestens drei Szenarien auf, die Branchenakteure bei der Analyse des Textes identifizieren.

Das erste Szenario betrifft Projektentwickler, die unter Confotur tätig sind und gleichzeitig Mechanismen des allgemeinen Steuergesetzbuchs in Anspruch genommen haben, die Aktivitäten im Zusammenhang mit demselben Projekt, Investitionsabzüge, Vorauszahlungsmodelle oder andere Instrumente der Steuerplanung betreffen. Sollte die DGII diese Aktivitäten als einheitlichen Vorgang interpretieren, könnte Artikel 2-1 sie verpflichten, nur ein Steuerregime zu wählen.

Der zweite Punkt betrifft das Zusammenspiel zwischen der ISR-Befreiung gemäß Confotur und der neuen beschleunigten Abschreibungsregelung für Industriemaschinen und -anlagen, die Artikel 24 des Gesetzes 30-26 selbst einführt.

Kombiniert ein Tourismusentwickler, der die beschleunigte Abschreibung von Baumaschinen in Anspruch nehmen möchte und gleichzeitig von der ISR-Befreiung gemäß Confotur profitiert, zwei Regelungen für dieselbe Transaktion? Der Gesetzestext definiert dies nicht.

Der dritte Bereich, der eine größere operative Komplexität aufweist, umfasst Condohotels und gemischte Projekte, bei denen dieselbe juristische Person Wohneinheiten gemäß Confotur betreibt und damit verbundene Dienstleistungen wie Ferienwohnungsmanagement, Verwaltung von Annehmlichkeiten und Instandhaltung erbringt, die unter verschiedenen Steuersystemen besteuert werden könnten.

Die Grenze zwischen gleichartiger und unterschiedlicher wirtschaftlicher Tätigkeit ist in diesem Zusammenhang im Rechtstext nicht definiert.

Die Grenzen des bestehenden Schutzes

Artikel 5 des Gesetzes 158-01 enthält eine Bestimmung, die als Schutzschild für bereits klassifizierte Projekte dienen könnte: Er verbietet ausdrücklich die Einführung neuer Steuerbelastungen während des Befreiungszeitraums.

Wird Artikel 2-1 des Gesetzes 30-26 als neue Belastung für diese Projekte ausgelegt, kann dieser Schutz geltend gemacht werden. Projekte im Antragsverfahren vor Confotur oder solche, die gerade eine vorläufige Klassifizierung erhalten haben, genießen diesen Schutz jedoch nicht in gleicher Weise.

Sie müssen ihre Steuerstruktur von Anfang an nach der neuen Regelung gestalten, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem die wichtigsten Definitionen weder von der Exekutive noch von der DGII (Generaldirektion für Steuern und Finanzhilfe) festgelegt wurden. Wir müssen die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes abwarten.

Was das Gesetz nicht sagt

Artikel 2-1 definiert weder „gleiche wirtschaftliche Tätigkeit“ noch „gleicher Vorgang“. Er sieht auch keinen Vorzertifizierungsmechanismus vor, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht, vor Kapitaleinsatz zu erfahren, ob die von ihm in Betracht gezogene Steuerkombination zulässig ist.

Diese Definitionen müssen aus den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes 30-26 stammen, die zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht von der Exekutive erlassen wurden. Auch die DGII (Generaldirektion für Steuerwesen) hat noch keine allgemeinen Bestimmungen erlassen.

In diesem Zeitraum agieren Projekte in der Finanzierungsphase in einem undefinierten Umfeld voller Intransparenz und Unsicherheit. Derselbe vorläufige Jahresbericht der Zentralbank der Dominikanischen Republik (BCRD) zeigt, dass die Kredite des Finanzsystems an Hotels und Restaurants bis 2025 um 10,2 % und die Wohnungsbaudarlehen im selben Zeitraum um 13,2 % gestiegen sind.

Die Dynamik, von der der Sektor profitiert, beruht zu einem großen Teil auf der Vorhersehbarkeit des fiskalischen Umfelds, das Confotur seit zwei Jahrzehnten bietet.

Für einen Sektor, der mehr als 42 % der nationalen ausländischen Direktinvestitionen ausmacht, ist der Unterschied zwischen einer restriktiven und einer weiten Auslegung von Artikel 2-1 nicht nur ein technisches Detail; es handelt sich um eine Preisvariable, die sich direkt auf die prognostizierte Rentabilität jedes Projekts auswirkt und die der Markt bereits zu verarbeiten begonnen hat.

Konsultierte Quellen:

  • Pressemitteilung der Zentralbank der Dominikanischen Republik: „Die BCRD meldet, dass die ausländischen Direktinvestitionen Ende 2025 5.032,3 Millionen US-Dollar erreichten“, 2. Februar 2026. bancentral.gov.do/a/d/6482
  • Zentralbank der Dominikanischen Republik, Vorläufige Ergebnisse der dominikanischen Wirtschaft Januar-Dezember 2025, Februar 2026.
  • Tourismusinformationssystem (Situr), Ministerium für Tourismus der Dominikanischen Republik, Daten 2023-2024.
  • Gesetz Nr. 30-26 über Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, zur Vereinfachung der Besteuerung und zur Abmilderung der internationalen Krise, Art. 1 (neuer Art. 2-1 der Abgabenordnung), verkündet am 18. Juni 2026.
  • Gesetz Nr. 158-01 über die Förderung der Tourismusentwicklung und seine Änderungen (Gesetze Nr. 184-02, 318-04, 195-13), Art. 4 und 5.

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Solangel Valdez
Solangel Valdez
Journalistin, Fotografin und PR-Spezialistin. Ambitionierte Schriftstellerin, Leserin, Köchin und Weltenbummlerin.
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