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Gericht verurteilt drei Personen, die an einem Betrug im Zusammenhang mit Grundstücken in Costa Dorada und Baní beteiligt waren

SANTO DOMINGO.- Das Zweite Kollegialgericht des Nationalen Distrikts verurteilte Rafael Olegario Helena Regalado, Ailec Paloma Soto Garabito und Judith Franchesca Aguasvivas Báez, nachdem es sie der kriminellen Vereinigung und der Verwendung falscher Dokumente zum betrügerischen Erwerb der Firma Costa Dorada SA für schuldig befunden hatte. Die Firma ist mit mehr als 6,3 Millionen Quadratmetern Küstenland in Sabana Buey, Provinz Peravia, verbunden.

Die Entscheidung sieht Haftstrafen von sechs, vier bzw. drei Jahren vor, zusätzlich zur gesamtschuldnerischen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 100 Millionen RD$ für die den betroffenen Unternehmen entstandenen Schäden.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Claribel Nivar Arias und bestehend aus den Richtern Yissel Soto Peña und Clara Sobeida Castillo kam zu dem Schluss, dass die Existenz einer von der ursprünglich registrierten abweichenden Unternehmensstruktur auf der Grundlage gefälschter Dokumente nachgewiesen wurde.

Die Handlungen wurden gemäß den Artikeln 265, 266, 148 und 151 des dominikanischen Strafgesetzbuches zum Nachteil der Unternehmen Hilari Mayol, SAS; Mayol & Co., SRL; Grand Cays Corporation; und Okra Company LTD. eingestuft.

Zusätzlich zu den Gefängnisstrafen ordneten die Richter an, dass die Angeklagten und das Unternehmen Global Multi Business Corporation den Opfern eine zivilrechtliche Entschädigung in Höhe von 100 Millionen RD$ zahlen müssen.

Gericht bestätigt Theorie der Dokumentenfälschung

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die Urkundenfälschung und die unrechtmäßige Umwandlung der Costa Dorada SA in die Costa Dorada SRL nachgewiesen seien.

Laut Urteil verblieb das ursprüngliche Unternehmen zwar in einer „passiven Rolle“ innerhalb der Unternehmensstruktur, dieser Zustand bedeutete jedoch weder einen Verlust der Rechte an den Immobilien noch berechtigte er Dritte zu Maßnahmen gegen das Unternehmen.

Das Gericht gab an, dass die ursprünglichen Eigentümer die Situation bemerkten, als sie zur Handelskammer gingen und dort feststellten, dass das Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden war.

„Es wurde festgestellt, dass das Unternehmen tatsächlich in Costa Dorada SRL umgewandelt worden war“, erklärten die Richter bei der Verlesung des Dokuments.

Das Urteil stellt auch die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Unternehmensmaßnahmen und der zur Vertretung des Unternehmens erteilten Befugnisse in Frage, da nach Ansicht des Gerichts keine gültige Genehmigung der bisherigen Eigentümer vorlag.

Der Prozess dauerte Jahre

Der Rechtsstreit geht auf Klagen der Familien Mayol und Serrano aus dem Jahr 2013 zurück, nachdem diese angebliche Manöver zur Übernahme der Kontrolle über das Unternehmen und das mit Costa Dorada verbundene Land aufgedeckt hatten.

Laut der während des Prozesses eingereichten Anklageschrift soll die betrügerische Struktur Hunderte von gefälschten Dokumenten und unregelmäßige Geschäftspraktiken genutzt haben, um den Betrug durchzuführen.

Zu den in der Akte vermerkten Elementen gehört die Verwendung des Namens von Luis Américo Minervino, der im Jahr 2010 verstarb und von dem später festgestellt wurde, dass er Jahre nach seinem Tod noch Aktienübertragungen vornahm.

Laut Anklageschrift wurden einige dieser Aktien schließlich von der Firma Global MultiBusiness Corporation GMB C, SRL erworben.

Die Staatsanwaltschaft forderte Garantien für Rechtssicherheit

Im Rahmen der Schlussplädoyers des Verfahrens beantragte die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Magaly Sánchez, Koordinatorin der Abteilung für die Untersuchung komplexer Fälle der Nationalen Bezirksstaatsanwaltschaft, dass das Gericht Sanktionen verhängt, die der Schwere des Sachverhalts entsprechen und die Rechtssicherheit sowie private Investitionen gewährleisten.

Ebenso hatte die Privatklage, vertreten durch Rechtsanwalt Jorge López Hilario im Namen der Familien Mayol und Serrano, 20 Jahre Haftstrafen gegen Rafael Olegario Helena Regalado und Ailec Paloma Soto Garabito sowie 10 Jahre gegen Judith Franchesca Aguasvivas Báez beantragt.

Die vollständige Verlesung des Urteils ist für den 10. Juni um 9:00 Uhr angesetzt.

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