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Dienstleister dürfen Mieteranträge nicht aufgrund von Vorschulden ablehnen

SANTO DOMINGO- Artikel 43 des Gesetzentwurfs über Immobilienvermietung und Zwangsräumungen, der sich mit Dienstleistungsverträgen befasst, besagt, dass Unternehmen, die Wasser-, Strom-, Kommunikations- oder Kabeldienste anbieten, Anträge auf Abschluss neuer Verträge nicht unter dem Vorwand überfälliger Rechnungen oder nicht von früheren Eigentümern oder Mietern gekündigter Verträge ablehnen oder verweigern dürfen.

„Da die Verantwortung für die Einhaltung der in diesem Artikel beschriebenen Dienstleistungsverträge ausschließlich bei den Unterzeichnern und nicht bei dem Objekt liegt, auf dem die Dienstleistungen erbracht werden“, heißt es in dem im Mai letzten Jahres in erster Lesung in der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Projekt.

In einem an die Abgeordnetenkammer übermittelten Änderungsvorschlag schlägt das Ministerium für Wohnen, Habitat und Gebäude (MIVHED) jedoch vor, dass Hausbesitzer eine Kaution verlangen, um die Zahlung von Rechnungen an öffentliche Dienstleistungsunternehmen wie Strom, Wasser oder Kabelfernsehen zu gewährleisten.

Das vom Ministerium übermittelte Dokument besagt, dass der Eigentümer von der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen absehen kann, bis er die Kaution zur Bezahlung der Leistungen erhält, und legt fest, dass der Vertrag automatisch beendet wird, wenn der Mieter die Kaution nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach Vertragsunterzeichnung zahlt.

Im Gegensatz dazu legt der Gesetzentwurf der Abgeordneten fest, dass es in der Verantwortung der Unternehmen liegt, die diese Dienstleistungen erbringen, die Zahlung von der Person einzufordern, die den Vertrag unterzeichnet hat, ohne die Absicht zu verfolgen, diese Verantwortung auf neue Antragsteller zu übertragen oder von ihnen zu verlangen.

Zu den Änderungen, die MIVHED in den Gesetzentwurf einbringen möchte, gehört die Forderung, dass die Zahlung der Nebenkosten
ausschließlich vom Mieter übernommen wird. Bei wiederholten Zahlungsverzögerungen kann das betroffene Unternehmen jedoch vom Vermieter die Kaution zurückfordern, die es bei Unterzeichnung des Mietvertrags erhalten hat. 

In ihrem jüngsten Vorschlag zu diesem Thema schlägt MIVHED vor, dass Unternehmen, die Kommunikations-, Wasser- und Stromdienstleistungen anbieten, Anträge auf neue Verträge nicht unter dem Vorwand überfälliger Rechnungen von früheren Mietern oder Eigentümern ablehnen dürfen.

Hinsichtlich der Zustellung von Quittungen für die Kündigung von Dienstleistungen sieht der Gesetzestext vor, dass der Mieter am Ende des Mietvertrags dem Eigentümer oder dessen Vertreter Kopien der Quittungen für die Kündigung der Verträge über Wasser-, Strom-, Kommunikations- und Kabelfernsehdienstleistungen, die mit dem Mietobjekt verbunden sind, aushändigen muss.

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