HomeReal Estate MarketBanco de Reservas wäre die Verwahrstelle der Einlagen, die angefordert werden...

Die Banco de Reservas würde die Kautionen verwahren, die Vermieter von ihren Mietern verlangen

Das Finanzinstitut würde auf die eingegangenen Einlagen Zinsen in Höhe eines Zinssatzes zahlen, der dem für Sparkonten geltenden Zinssatz entspricht. Diese Zinsen würden der ursprünglichen Einlage hinzugerechnet, heißt es in dem Gesetzestext.

SANTO DOMINGO- Der gestern der Abgeordnetenkammer vorgelegte Gesetzentwurf über Immobilienvermietung und Zwangsräumungen sieht vor, dass die Banco de Reservas die zuständige Behörde sein soll, bei der Eigentümer die von den Mietern als Kaution im Mietvertrag geforderte Summe hinterlegen.

Der Vorschlag, der in der gestrigen Sitzung von dem Einleger Alfredo Pacheco angestoßen wurde, sieht vor, dass das Finanzinstitut auf die erhaltenen Einlagen Zinsen in Höhe des für Sparkonten geltenden Zinssatzes zahlt, die der ursprünglichen Einlage hinzugerechnet werden, heißt es in dem Gesetzesdokument.

„Eigentümer und Verwalter von Häusern, Wohnungen, Gebäuden, Büros und anderen zur Vermietung bestimmten Räumlichkeiten in städtischen und vorstädtischen Gebieten sowie von Lagerhallen, Industriegebäuden und dergleichen müssen die von den Mietern im ursprünglichen Vertrag geforderten Beträge bei der Zentralbank der Dominikanischen Republik als Kaution hinterlegen, um die Zahlung der Mieten oder die Erfüllung sonstiger rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen aus dem Vertrag zu gewährleisten“, so Pacheco, der derzeitige Präsident der Abgeordnetenkammer.

Das Dokument legt fest, dass der Kaution ein Original und eine Kopie des Mietvertrags beizufügen sind und dass sie innerhalb eines Zeitraums von höchstens dreißig Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens zu hinterlegen ist.

Die Zentralbank der Dominikanischen Republik führt ein Verzeichnis der hinterlegten Verträge und sendet eine Kopie an die Gemeinde, für die die jeweilige Immobilie zuständig ist. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der Garantie, heißt es in dem Dokument.

„Wird die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist geleistet, zahlt der Eigentümer in den ersten fünf Monaten für jeden Monat der Verspätung einen Aufschlag von zwanzig Prozent und ab dem sechsten Monat bis zur Eintragung des Vertrags ein Prozent. Dieser Aufschlag wird von der Zentralbank der Dominikanischen Republik eingezogen und einem Sonderfonds zur Förderung der Immobilienmarktentwicklung zugeführt, der vom Ministerium für Wohnungsbau und Gebäude (MIVED) verwaltet wird“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Das Dokument erläutert, dass der Mieter, sobald der Mietvertrag endet und der Vermieter die Kaution oder einen Teil davon zurückzahlen muss, eine Bescheinigung vom Vermieter oder Verwalter der Mietimmobilie einholen muss, aus der hervorgeht, dass die Kaution an ihn freigegeben werden kann. Auf Grundlage dieser Bescheinigung wird die Zentralbank ihm den vollen Betrag oder den entsprechenden Anteil auszahlen.

Darin heißt es, dass im Falle von Differenzen zwischen dem Mieter und dem Eigentümer, die zur endgültigen Beendigung des Vertrags führen, der Mieter das besagte Objekt zurückgeben muss, indem er sich an die nächstgelegene Filiale der Banco de Reservas de la República Dominicana wendet, die für die Entgegennahme der Garantie zuständig ist. Diese Filiale muss den Eigentümer benachrichtigen und innerhalb von höchstens 72 Stunden gemäß den Bestimmungen dieses Artikels vorgehen.

Immobilienprovision

In dem Gesetzentwurf, der am 26. dieses Monats dem Unterhaus vorgelegt und gestern in der Kammer präsentiert wurde, ist festgelegt, dass der Eigentümer in keinem Fall eine Vorauszahlung von mehr als einer Monatsmiete verlangen darf, es sei denn, die Parteien haben dies vereinbart.

Bezüglich der Maklerprovision heißt es, dass diese zu entrichten sei und die Verantwortung für deren Abwicklung beim Eigentümer oder dessen Rechtsvertreter liege, sofern dieser die Maklerverwaltung beauftragt habe.

Vertragsbeendigung

Im Falle einer einseitigen Kündigung des Vertrags durch den Mieter vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter zwanzig Prozent des Mietpreises für die verbleibende Zeit bis zum Vertragsablauf zu zahlen, schlägt der Verfasser des Projekts vor.

„Wenn der Eigentümer beschließt, den Mietvertrag nicht zu verlängern, wird er dem Mieter sechs Monate vor Ablauf des Mietvertrags eine Kündigungsfrist einräumen, wenn das Objekt von einem Gewerbe- oder Industriebetrieb genutzt wird, und drei Monate, wenn dies nicht der Fall ist.“.

Im Falle einer Annullierung der Ehe, einer Scheidung oder einer Trennung wird, sofern keine andere Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und den Ehegatten besteht, der mit dem Verfahren befasste Richter bestimmen, wer von ihnen weiterhin alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag behält, heißt es in dem Gesetzestext.

Das Projekt schließt vom Anwendungsbereich des Mietrechts unbebaute städtische und vorstädtische Grundstücke, ländliche Anwesen, Pensionen und Beherbergungsbetriebe, die ihre Registrierung bei der zuständigen Behörde nachweisen, die vorübergehende Nutzung von Flächen und Ständen auf Märkten und Messen oder anlässlich von Festen, Parks oder Unternehmen in Freizonen, die gemäß Gesetz Nr. 8-90 betrieben werden, die Vermietung von Immobilien für Kurz- oder Langzeitaufenthalte an Besucher und Nutzer von Immobilientourismusprojekten, die Vermietung von Parkplätzen, Werbeflächen, zur Vermietung oder Verpachtung überlassenes Staatseigentum oder jede gewerbliche Tätigkeit, die einem Sondergesetz unterliegt, aus

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