HomeReal Estate Marketverabschiedet ein Gesetz, das Erleichterungen für Erstkäufer von Wohneigentum bietet.

Die Exekutive erlässt ein Gesetz, das Vergünstigungen für Erstkäufer von Wohneigentum bietet

Immobilien mit einem Wert von maximal 4,5 Millionen RD$ können sich für den Treuhandfonds bewerben 

Entnommen aus Listín Diario

SANTO DOMINGO.– Die Exekutive hat das Gesetz 338-21 zur Entwicklung des Hypothekenmarktes und der Treuhandverhältnisse in der Dominikanischen Republik erlassen, durch das Erstkäufer von Wohneigentum eine Reihe von Vergünstigungen beantragen können, sofern der Kaufpreis 4,5 Millionen Pesos nicht übersteigt.

Das Gesetz erhöht den Referenzwert von Sozialwohnungen und befreit Erstkäufer von der Grunderwerbsteuer.

Mit dem Gesetz wird das Gesetz 189-11 geändert, das festlegte, dass der Wert des dem Trust zuzuführenden Vermögens zwei Millionen Pesos nicht übersteigen darf.

Für die Entwicklung von ordnungsgemäß qualifizierten, kostengünstigen Wohnungsbauprojekten gegründete Bautrusts sind von der Zahlung von einhundert Prozent (100 %) der nachstehend beschriebenen Steuern befreit:

– Einkommen- und Kapitalertragssteuer gemäß dem Steuergesetzbuch der Dominikanischen Republik und seinen Änderungen.

– Sämtliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Entgelte oder Beiträge, die für Banküberweisungen und die Ausstellung, den Umtausch oder die Einzahlung von Schecks anfallen können.

– Steuern auf Vermögen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Grundsteuer, Luxuswohnungssteuer und Steuer auf unbebaute städtische Grundstücke (IPI), die durch das Gesetz Nr. 18-88 und seine Änderungen eingeführt wurden.

-Bausteuern, Gebühren, Entgelte und Abgaben, die im Gesetz zur Schaffung eines Systems zur Erstellung technischer Vorschriften für die Vorbereitung und Ausführung von Projekten und Arbeiten im Zusammenhang mit Ingenieurwesen, Architektur und verwandten Branchen sowie in der Durchführungsverordnung festgelegt sind, sowie alle anderen Rechtsvorschriften, die erlassen wurden oder erlassen werden und die das Bauwesen durch die Erhebung von Steuern, Gebühren, Entgelten oder Abgaben betreffen, einschließlich aller anderen Steuern auf Bauleistungen oder andere damit verbundene Dienstleistungen, die zum Nutzen des Projekts erbracht werden.

-Steuern auf die Übertragung von Immobilien und die Registrierung von Immobilientransaktionen im Allgemeinen.

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