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Ein im Senat eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, jährliche Mietpreiserhöhungen auf 7 % zu begrenzen

SANTO DOMINGO.- Der im Senat der Republik am Mittwoch, dem 4. September, vorgestellte Gesetzentwurf "Allgemeines Gesetz über die Vermietung von Immobilien" sieht vor, dass eine Preisanpassung bei Mietobjekten jährlich 7 % nicht überschreiten darf.

„Die Anpassung des Wohnungspreises erfolgt nach Vereinbarung zwischen den Parteien, darf jedoch unter Berücksichtigung der Inflation jährlich sieben Prozent nicht überschreiten“, heißt es in Artikel 11 des Vorschlags.

Der dem Justizausschuss vorgelegte Gesetzentwurf wurde von den Senatoren Alexis Victoria Yeb aus der Provinz María Trinidad Sánchez und Ramón Rogelio Genao, Abgeordneter von La Vega, verfasst.

Im Falle des Vorschlags des Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Alfredo Pacheco, der im August 2022 auch einen Gesetzentwurf gleicher Art bei der Legislative eingebracht hatte, unterliegt die Anpassung der Wohnungspreise gemäß Artikel 11 der Vereinbarung zwischen den Parteien. Der entsprechende Absatz lautet:

„Haben die Parteien weder den Zeitpunkt noch den Betrag der Anpassung des Wohnungspreises vereinbart, so gilt die von der Zentralbank gemeldete, zum jeweiligen Zeitpunkt aktualisierte Inflationsrate als Referenzwert.“.

Reparatur ohne Erhöhung

Wie in Artikel 26 von Pachecos Vorschlag dargelegt, dürfen Hausbesitzer die Miete nicht erhöhen, selbst wenn sie die Mietverträge renovieren. Dies war einer der Streitpunkte des dominikanischen Verbandes der Wohnungsbauunternehmen (Acoprovi), der davor warnte, dass eine gesetzliche Regulierung von Mieterhöhungen Hausbesitzer dazu verleiten würde, bei der Vertragsgestaltung hohe Mieten festzulegen, „um sich vor den finanziellen Risiken“ der Regulierung zu schützen.

„Ohne das Recht, die Miete zu erhöhen, ist der Eigentümer verpflichtet, alle notwendigen Reparaturen durchzuführen, um das Objekt in einem guten Zustand für den vorgesehenen Zweck zu erhalten, es sei denn, die Verschlechterung ist dem Mieter zuzuschreiben oder es ist nach diesem Gesetz oder einer Vereinbarung die Verantwortung des Mieters, sie zu beheben“, hebt Artikel 27 des dem Senat der Republik vorgelegten Gesetzentwurfs hervor.

Bezüglich der Kommission

In Artikel 10 Absatz 1 des Senatsentwurfs ist festgelegt, dass der Eigentümer in keinem Fall eine Vorauszahlung von mehr als einer Monatsmiete verlangen darf, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies.

„Wenn für Vermietungszwecke eine Immobilienprovision zu entrichten ist, liegt die Verantwortung für deren Abwicklung beim Eigentümer oder seinem gesetzlichen Vertreter, sofern dieser die Maklerverwaltung beauftragt hat“, heißt es in Absatz zwei, Artikel 10. 

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