Ausländische Immobilienmakler müssen über die entsprechende befristete oder unbefristete Aufenthaltskarte verfügen, die von der JCE ausgestellt wird und die ausdrückliche Erlaubnis enthält, jegliche Art von Arbeit im Staatsgebiet auszuüben.
SANTO DOMINGO- „Jede natürliche oder juristische Person, die beabsichtigt, regelmäßig Immobilienvermittlung zu betreiben, muss eine vom Ministerium für Wohnen, Habitat und Gebäude (MIVHED) ausgestellte Immobilienmaklerlizenz erwerben und diese jährlich erneuern“, heißt es in Artikel 27 des Gesetzentwurfs zur Regelung der Immobilienpraxis in der Dominikanischen Republik.
Der unter dem Namen „Gesetz zur Regelung der Immobilienvermittlung“ verfasste Vorschlag wird derzeit vom Justizausschuss der Abgeordnetenkammer geprüft, und nach Ansicht seiner Initiatoren ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er vom Nationalkongress geprüft und angenommen wird.
Absatz 1 des oben genannten Artikels legt fest, dass Immobilienmakler, um Tätigkeiten auszuüben, die die Förderung und Vermittlung von Eigentumsübertragungen an Immobilien (Kauf, Verkauf und jede andere Art von Transaktion, deren Ziel die Übertragung des Eigentums an einer oder mehreren Immobilien ist), einer Immobilienagentur angehören oder mit ihr verbunden sein müssen, was die Einhaltung der von ihr festgelegten Anforderungen und die Unterwerfung unter ihre Aufsichtsfunktionen hinsichtlich der Einhaltung der in diesem Gesetz und den anderen Gesetzen, die diesen Beruf regeln, sowie in ihren ergänzenden Vorschriften vorgesehenen Verpflichtungen zur Folge hat.
„Sobald sie einer Immobilienagentur angehören oder mit ihr verbunden sind, dürfen sie die in Artikel 23 dieses Gesetzes beschriebenen zulässigen Tätigkeiten ausüben“, heißt es in dem Dokument, dessen Kopie El Inmobiliarioerhalten wurde.
Darin heißt es weiter, dass Immobilienmakler, die über die beschriebene Akkreditierungslizenz verfügen und keiner Immobilienagentur angehören oder mit ihr verbunden sind, nur Immobilienvermittlung für die Vermietung von Immobilien oder jede andere Handlung im Zusammenhang mit deren Nutzung und Genuss durchführen dürfen, nicht jedoch für den Verkauf oder die Übertragung des Eigentums.
Artikel 28 bezieht sich auf die Akkreditierungs- und Registrierungsanforderungen für Immobilienmakler. „Um die im vorstehenden Artikel genannte Zulassung und anschließende Registrierung zu erhalten, muss der Immobilienmakler die folgenden Anforderungen erfüllen“:
1. Volljährig sein und alle bürgerlichen und politischen Rechte in vollem Umfang genießen;
2. Wenn Sie Ausländer sind, müssen Sie über die entsprechende befristete oder unbefristete Aufenthaltskarte verfügen, die von der Zentralen Wahlkommission ausgestellt wurde und die ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung jeglicher Tätigkeit im Staatsgebiet enthält
3. Besitz eines vom Bildungsministerium oder der ausländischen Institution, die dessen Aufgaben wahrnimmt, beglaubigten Schulabschlusses;
4. Nicht Gegenstand laufender Ermittlungen oder der Verbüßung einer Strafe wegen einer Straftat oder eines Verbrechens gegen Eigentum, das öffentliche Vertrauen oder die Staatskasse zu sein oder aus diesen Gründen verurteilt worden zu sein;
5. Bescheinigen Sie der Generaldirektion für Innere Steuern die vollständige Erfüllung Ihrer Steuerpflichten;
6. Bestätigung der Einhaltung und Genehmigung der Schulungsprogramme für:
– Immobilienspezialisierung mit mindestens 200 Unterrichtsstunden, deren Inhalte vom Ministerium für Wohnen, Behausung und Gebäude (MIVHED) genehmigt werden müssen;
– Spezialisierung auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß den Vorgaben des Ministeriums für Wohnungsbau, Habitat und Gebäude (MIVHED) und den dazugehörigen Verordnungen; sowie jede andere Spezialisierung, die vom MIVHED und den dazugehörigen Verordnungen gefordert wird.
7. Die von der Generaldirektion für Immobilienvermittlung des Wohnungsbauministeriums ausgestellten Prüfungen müssen nach Zahlung der entsprechenden Gebühren bestanden worden sein:
8. Gegebenenfalls bescheinigen, dass die Organisation ihren Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Massenvernichtungswaffen nachkommt;
9. Die in den Bestimmungen dieses Gesetzes festgelegten ethischen Standards gewissenhaft einzuhalten;
10. Zur Erteilung einer Betriebserlaubnis ist ein Zahlungsnachweis in Höhe eines (1) geltenden gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen; und
11. Unterzeichnen Sie eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit mit einer ordnungsgemäß registrierten und lizenzierten Immobilienagentur, sobald die entsprechende Lizenz erworben wurde.
Darin wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Wohnen, Habitat und Gebäude (MIVHED) die Vergabe der Immobilienspezialisierung durch Lehrtätigkeiten in öffentlichen und privaten Einrichtungen fördern wird.
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