Hausbau : Was sagt das Gesetz über den Verkauf von Häusern, die von... gespendet wurden ?

Was sagt das Gesetz über den Verkauf von vom Staat gespendeten Häusern? 

Einer der jüngsten Fälle ereignet sich in Nueva Barquita, wo die begünstigten Eigentümer ihre Wohnungen im Wert von 2,5 Millionen Pesos für nur 300.000 Pesos verkaufen. 

Von Gissel Taveras

elinmobiliariodo@gmail.com

SANTO DOMINGO.-Das Ministerium für Wohnungsbau, Siedlungswesen und Gebäude (MIVHED) stellt fest, dass gemäß Gesetz Nr. 339 Gebäude, die für Wohnzwecke bestimmt sind, egal ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser, die der Staat an Privatpersonen überträgt, von Rechts wegen als Familieneigentum gelten. 

Dies bedeutet, dass sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten Häuser, die im Rahmen von Sozialverbesserungsprogrammen autonomer staatlicher Stellen oder direkt von der Exekutive gespendet wurden, nicht vor Ablauf von zehn Jahren nach der Spende an Dritte übertragen oder verkauft werden dürfen. 

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen verstoßen jedoch viele Begünstigte gegen diese Vereinbarung, indem sie ihre Spenden vor Ablauf der festgelegten Frist verkaufen, manchmal sogar zum niedrigsten Marktpreis. 

Einer der jüngsten Fälle ereignet sich in Nueva Barquita, wo die begünstigten Eigentümer ihre Wohnungen im Wert von 2,5 Millionen Pesos für nur 300.000 Pesos verkaufen. 

Unter Berufung auf Konflikte mit dem Kuratorium von La Nueva Barquita beschlossen die Verkäufer, ihre Immobilien an Dritte zu übertragen, wie die Zeitung Diario Libre diese Woche berichtete.

Gemäß den Anforderungen des MIVHED für den Erwerb des Eigentumstitels sieht der Vertrag die Einhaltung einer Reihe von Anforderungen vor, wie beispielsweise den Nutzungsvertrag: „Der Nutzer darf die Nutzung seiner Einheit nicht an Dritte vermieten oder übertragen.“. 

Wann erteilt das Gesetz die Erlaubnis zum Verkauf? 

Gemäß Gesetz Nr. 5610 vom 25. August 1961 kann mit vorheriger Genehmigung der Exekutive in folgenden Fällen eine Verkaufs- oder Übertragungsgenehmigung erteilt werden:  

a) Notwendige Verlegung des Eigentümers an einen anderen Standort 

b) Erkrankung des Eigentümers oder seiner Familienangehörigen, die eine Verlegung zur Behandlung erfordert

c) Erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten des Eigentümers, die Zahlungen fortzusetzen, wenn es sich nicht um eine Schenkung handelt. 

Gemäß den Bestimmungen des Wohnungsbauministeriums muss die Übertragung, falls diese Genehmigung erteilt wird, einem neuen Vertrag unterliegen, der den vorherigen ersetzt und vom Generalverwalter des nationalen Vermögens, dem derzeitigen Eigentümer und dem neuen Empfänger unterzeichnet wird. Letzterer muss von der Exekutive ausgewählt werden und kann eine vom Eigentümer benannte Person sein, sofern diese die moralischen Voraussetzungen und die für die Vergabe erforderlichen knappen wirtschaftlichen Mittel erfüllt.  

Erteilt die Exekutive die Genehmigung, muss sie innerhalb eines Monats den neuen Konzessionsnehmer auswählen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der vom derzeitigen Inhaber benannte Konzessionsnehmer als genehmigt. 

Jeder neue erfolgreiche Bieter unterliegt denselben Anforderungen, die für die Gültigkeit der Eigentumsübertragung festgelegt wurden. 

Ebenfalls als Familieneigentum deklariert sind die Grundstücke und Häuser, die vom dominikanischen Agrarinstitut (IAD) endgültig an Landwirte in Siedlungen übertragen wurden, die für Agrarreformprojekte bestimmt sind. 

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