SANTO DOMINGO – Seit über drei Jahrzehnten ist das Gesetz 16-95 über ausländische Investitionen das wichtigste Gesetz zur Regulierung des internationalen Kapitalzuflusses in die Dominikanische Republik. Das 1995 verabschiedete Gesetz entstand zu einem Zeitpunkt, als das Land seine Wirtschaft öffnen, Investoren anziehen und sich als attraktives Ziel für Tourismus, Industrie und private Entwicklung positionieren musste.
Der Senat der Republik hat jedoch in erster Lesung ein neues Investitionsförderungsgesetz verabschiedet, das die Logik des dominikanischen Investitionssystems grundlegend verändern könnte.
Der Hauptunterschied liegt nicht nur in der Gewinnung von mehr Kapital, sondern auch in der Art und Weise, wie der Staat diese Investitionen innerhalb des Staatsgebiets organisieren, überwachen und regeln will.
Das Gesetz 16-95 wurde entwickelt, um den Markt zu öffnen
Die aktuelle Gesetzgebung wurde nach einem relativ einfachen Ansatz geschaffen: die Zulassung ausländischer Investitionen mit möglichst wenigen Einschränkungen zu ermöglichen.
Das Gesetz garantierte:
- Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Investoren;
- Investitionsfreiheit in nahezu allen Sektoren;
- Recht auf Kapital- und Gewinntransfer ins Ausland;
- Registrierung von Investitionen beim Staat;
- Rechtsschutz für ausländisches Kapital.
Mit anderen Worten, das Gesetz 16-95 diente in erster Linie als Instrument der wirtschaftlichen Liberalisierung.
Und weitgehend wurde das Ziel erreicht.
Jahrzehnte später entwickelte sich die Dominikanische Republik zu einem der am schnellsten wachsenden Tourismus- und Immobilienmärkte in der Karibik, angetrieben von ausländischen Investitionen in Hotels, Resorts, Wohnbauprojekte und große Stadtentwicklungsprojekte.
Doch das Land von 1995 ist nicht mehr dasselbe.
Das neue Projekt verändert die Philosophie des Rechts
Was der Senat jetzt vorschlägt, scheint keine einfache technische Änderung des Gesetzes 16-95 zu sein, sondern eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Ansatzes der Investitionspolitik.
Der neue Rahmen betrachtet Investitionen nicht mehr ausschließlich als Kapital, das ins Land fließen muss, sondern als eine Aktivität, die auch mit staatlichen, umweltbezogenen und regulatorischen Zielen in Einklang stehen muss.
Dort liegt der tiefgreifendste Wandel.
Die Initiative spricht nicht mehr ausschließlich von ausländischen Investitionen, sondern von nationalen und ausländischen Investitionen unter dem gleichen Regulierungssystem.
Dies bedeutet, dass der Staat eine umfassendere Gesetzgebung anstrebt, die nicht nur Rechte für Investoren festlegt, sondern auch Pflichten und Bedingungen für die Entwicklung von Investitionen definiert.
Die Umweltkomponente rückt in den Mittelpunkt
Eine der bemerkenswertesten Änderungen im Projekt ist die formale Einbeziehung des Umweltaspekts in den Investitionsrahmen.
Laut Senat sieht der Vorschlag vor, dass Investitionen den staatlichen Vorschriften in Bezug auf Folgendes entsprechen müssen:
- Umweltschutz;
- Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen;
- Vermeidung negativer Auswirkungen;
- Einhaltung von Umweltstrategien.
Dieser Punkt stellt einen wichtigen Unterschied zum Gesetz 16-95 dar, das sich hauptsächlich auf die Erleichterung von Investitionen und nicht auf die Überwachung ihrer ökologischen oder territorialen Auswirkungen konzentrierte.
In der Praxis könnte dies direkte Auswirkungen auf Sektoren wie beispielsweise folgende haben:
- Tourismus;
- Konstruktion;
- Küstenbebauung;
- Stadtplanung;
- groß angelegte Immobilienprojekte.
Insbesondere in einer Zeit, in der das beschleunigte Wachstum von Tourismus- und Wohnbauprojekten Debatten über Nachhaltigkeit, städtischen Druck und Landnutzung ausgelöst hat.
Der Staat strebt eine größere Regulierungskapazität an
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass das neue Projekt die Rolle des Staates innerhalb der Investitionsdynamik zu stärken scheint.
Das Gesetz 16-95 spiegelte eine liberalere Vision wider, deren Hauptziel darin bestand, Hindernisse für die Anwerbung ausländischen Kapitals zu beseitigen.
Der neue Rahmen sieht nun ein Modell vor, in dem der Staat nicht nur Investitionen erleichtert, sondern auch Bedingungen dafür festlegt, wie diese Investitionen in die nationale Entwicklung integriert werden sollen.
Das bedeutet:
- stärkere regulatorische Kontrollen;
- neue Verpflichtungen für Investoren;
- Aufsicht im Zusammenhang mit öffentlichen Richtlinien;
- Ausrichtung an wirtschaftlichen und ökologischen Strategien.
Der Vorschlag wahrt sogar den Grundsatz der Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Investoren, führt aber eine weiter gefasste Formulierung in Bezug auf regulatorische Pflichten und die Einhaltung der Vorschriften durch die Staaten ein.
Ein Versuch, das Gesetz an die neue dominikanische Wirtschaft anzupassen
Der Hintergrund dieser Reform ist auch eine Reaktion auf die Veränderungen, die die dominikanische Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten erlebt hat.
Als das Gesetz 16-95 verabschiedet wurde:
- Moderne Immobilientreuhandgesellschaften gab es nicht;
- Der Markt für Kurzzeitvermietungen war praktisch nicht existent;
- Öffentlich-private Partnerschaften hatten damals noch nicht ihre heutige Bedeutung;
- Die Tourismusentwicklung war wesentlich geringer;
- Das Land konkurrierte nicht um Logistik- oder Nearshoring-Investitionen.
Während sich das Gesetz 16-95 in erster Linie auf die Regulierung und Erleichterung von Auslandsinvestitionen konzentrierte, enthält der neue Gesetzentwurf zusätzliche Elemente in Bezug auf Umweltvorschriften, Investorenpflichten und einen Rahmen, der sowohl für inländisches als auch für internationales Kapital gilt.
Die Initiative wurde in erster Lesung vom Senat der Republik gebilligt und muss noch den Gesetzgebungsprozess durchlaufen, bevor sie in Kraft treten kann.
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