StartseiteThema: DasArbeitsministerium erinnert Arbeitgeber an die Abgabe der Lohnabrechnung für festangestellte Mitarbeiter

Das Arbeitsministerium erinnert Arbeitgeber daran, die Lohnabrechnungen für festangestellte Mitarbeiter einzureichen

Die Organisation erklärt, dass das Datum vor dem 15. Januar 2026 liegen muss.

SANTO DOMINGO. Das Arbeitsministerium erinnerte gestern, Dienstag, alle Arbeitgeber an die Pflicht, die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Dauerpersonal (DGT-3) innerhalb der ersten fünfzehn Tage des Januar 2026 an die Generaldirektion für Arbeit (DGT) zu übermitteln.

In einer Pressemitteilung teilte die Institution mit, dass die Gehaltsabrechnung jährlich erneuert werde und ihre Übermittlung spätestens am 15. Januargemäß Artikel 15 der Verordnung 258-93 des Arbeitsgesetzbuches erfolgen müsse.

Die Behörde teilte mit, dass das Dokument über https://ovi.mt.gob.do. Anschließend müssen die Arbeitnehmer in dem Betrieb, in dem sie ihre Dienstleistungen erbringen, registriert werden. Sobald sie sich vergewissert haben, dass die Angaben im Formular korrekt sind, müssen sie die entsprechende Zahlung über eine der folgenden beiden Methoden vornehmen:

a) Eine elektronische Transaktion mit einer Kredit- oder Debitkarte durchführen

b) Besorgen Sie sich eine PIN bei einer der örtlichen Arbeitsvertretungen und fahren Sie mit der endgültigen Registrierung fort.

 Laut der zuständigen Institution müssen die Verfahren zur Registrierung neuer Unternehmen oder Arbeitgeber wie folgt aussehen:

-Sie müssen die folgende Adresse aufrufen: https://ovi.mt.gob.do und dort die Option „Neues Unternehmen“ auswählen, um den Benutzer anzulegen.

-Sobald der Benutzer angelegt wurde, folgt er den Anweisungen des Systems und gibt die Unternehmens- und Betriebsdaten ein.

Sobald die Registrierung aller Arbeitnehmer abgeschlossen ist und Ihr DGT-3-Formular versendet wurde, wird der zu zahlende Betrag berechnet.

Zum Schluss können Sie die Zahlung mit einer der folgenden Optionen vornehmen: a) durch eine elektronische Transaktion mit einer Kredit- oder Debitkarte; b) durch den Erwerb einer PIN bei einer der örtlichen Arbeitsvertretungen und die anschließende endgültige Registrierung.

Die Behörde erklärte, dass nach Ablauf der genannten Frist, also in den darauffolgenden 15 Tagen im Januar, jeder Arbeitgeber, der dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachgekommen ist, den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen unterliegt .

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