StartseiteThema NationalAbinader erlässt Gesetz über öffentliche Treuhandverhältnisse

Abinader erlässt das Gesetz über öffentliche Treuhandverhältnisse

SANTO DOMINGO.- Präsident Luis Abinader hat am Nachmittag des Freitags, den 17. März 2023, das Gesetz 28-23 zur Regelung öffentlicher Treuhandverhältnisse in der Dominikanischen Republik in Kraft gesetzt. 

In einer Pressemitteilung des Präsidialamtes wird erläutert, dass das neue Gesetz vorsieht, dass die Errichtung öffentlicher Stiftungen der Genehmigung der Exekutive per Dekret bedarf und in bestimmten Fällen Artikel 128 Absatz 2 der Verfassung der Republik entsprechen muss. 

Es wird außerdem sichergestellt, dass öffentliche Einkäufe und Verträge im Rahmen des öffentlichen Treuhandverhältnisses dem Gesetz Nr. 340-06 über öffentliche Einkäufe und Verträge, Bauvorhaben und Konzessionen sowie dessen Änderungen unterliegen, wodurch eine „effektive und verantwortungsvolle Verwaltung der öffentlichen Gelder“ gewährleistet wird.

Öffentliche Aufträge

Hinsichtlich des Zugangs zu Informationen legt das Gesetz fest, dass alle Informationen, die im Treuhandvertrag oder anderen der öffentlichen Registrierung unterliegenden Akten enthalten sind, vom Treugeber über seine jeweilige Abteilung oder sein jeweiliges Amt für den Zugang zu öffentlichen Informationen gemäß dem Gesetz über den freien Zugang zu öffentlichen Informationen offengelegt werden müssen.

„Die Aufsicht und Regulierung öffentlicher Treuhandverhältnisse obliegt je nach Zweck des Treuhandverhältnisses der am Treuhandverhältnis beteiligten staatlichen Stelle, der Rechnungskammer, der Bankenaufsicht oder der Wertpapieraufsicht“, erklärt das Pressemitteilung. 

Diese Aufsichtsstruktur gewährleistet Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung öffentlicher Mittel.

Bezüglich der Verstöße

Die Verordnung regelt auch administrative Sanktionen und sieht ein System zur Klassifizierung von Verstößen in sehr schwerwiegend, schwerwiegend und geringfügig vor. 

Die Bankenaufsicht wird die Befugnis haben, Sanktionen gegen Treuhandgesellschaften zu verhängen, und zwar gemäß den in Gesetz 107-13 über die Rechte von Personen in ihren Beziehungen zur Verwaltung und über das Verwaltungsverfahren festgelegten Kriterien. 

„Die Verabschiedung dieses Gesetzes stellt einen Meilenstein in der Geschichte der Dominikanischen Republik dar und beweist das Bekenntnis zu Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung öffentlicher Ressourcen“, erklärte das Präsidialamt in der Pressemitteilung.

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