Beachten Sie die Pflicht zur Angabe der für die Bezahlung von Immobilien verwendeten Mittel.
SANTO DOMINGO.- Die Generaldirektion für innere Steuern (DGII) erinnerte gestern die Steuerzahler und die Öffentlichkeit an die Pflicht, bei notariellen Vorgängen im Zusammenhang mit der Übertragung oder dem Kauf einer Immobilie im Wert von über einer Million Pesos die verwendeten Zahlungsmittel offenzulegen.
In einer Mitteilung vom gestrigen 24. Februar 2025 warnt die Steuerbehörde, dass die Nichteinhaltung dieser Maßnahme dazu führen wird, dass die Behörde keine Zahlungsanweisungen für Überweisungen oder Entlastungen erteilt.
„Diese Generaldirektion wird bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Steuerpflichtigen überprüfen, ob diese den Bestimmungen der oben genannten Verordnung entspricht. Falls nicht, werden keine Genehmigungen für die Zahlung der Grunderwerbsteuer oder für die Entlastung der betreffenden Handlungen erteilt“, heißt es in dem Dokument.
Die DGII ist der Ansicht, dass die Mitteilung gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Regel 07-22 erfolgt, welche die Anwendung der Anforderung eines zuverlässigen Zahlungsnachweises durch öffentliche Notare, die vom Notar ausgeführten Handlungen sowie solche unter privater Unterschrift regelt.
Darin heißt es weiter, dass die obigen Ausführungen für Fälle gelten, in denen das Eigentumsrecht an einer Immobilie für einen Betrag von mehr als einer Million dominikanischer Pesos übertragen oder begründet wird; in diesen Fällen müssen Angaben zu den zur Zahlung verwendeten Mitteln enthalten sein.
„Das Vorstehende gilt für Kauf- und Verkaufsgeschäfte, Naturalzahlungen, Tauschgeschäfte, erfolgsabhängige Gebühren und gütliche Teilungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien“, heißt es in der Veröffentlichung.
Darin heißt es, dass für diese Verfahren kein endgültiger Zahlungsnachweis vorgelegt werden muss, unbeschadet der Verpflichtung des Notars, diesen gemäß der Allgemeinen Regel 07-22 zu verlangen und aufzubewahren.
„Diese Bestimmung wird von dieser Generaldirektion ab dem 1. Mai 2025 angewendet. Für weitere Informationen können Sie sich an unser Kontaktzentrum unter (809) 689-3444 wenden, uns eine E-Mail an informacion@dgii.gov.do schreiben oder unsere Website www.dgii.gov.do.“




