Zwangsmaßnahmen im Immobilienmarkt gegen drei Männer, die in einen millionenschweren Betrug bei einem Wohnbauprojekt verwickelt waren...

Zwang gegen drei Männer, die in einen millionenschweren Betrug im Wohnprojekt „Golden Paradise“ verwickelt waren

SANTO DOMINGO.-  Auf Grundlage der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise verhängte ein Gericht in Puerto Plata als Zwangsmaßnahmen die Zahlung einer Million Pesos, regelmäßige Anwesenheitspflicht und ein Reiseverbot gegen drei Männer, gegen die wegen eines millionenschweren Betrugs, einer Abzocke und der Verwendung gefälschter Dokumente im Zusammenhang mit dem Wohnbauprojekt "Golden Paradise" ermittelt wird.

Die Maßnahme wurde gegen den spanischen Staatsangehörigen Jesús Aldea Abian, den Anwalt Pedro Pablo Pérez und seine Frau Griselda Antonia Calderón Taveras verhängt.

Die Klage entstand aufgrund einer Beschwerde von Dámaso Medrano Reyes, der angab, Opfer einer Fälschung seiner Unterschrift auf einer Generalvollmacht geworden zu sein, durch die seinem damaligen Partner Jesús Aldea Abián weitreichende Befugnisse eingeräumt wurden, in seinem Namen innerhalb des Projekts zu handeln.

Laut Anklage wurden die gefälschten Dokumente verwendet, um Anlegergelder an zwei andere Firmen umzuleiten: Guztrade SRL und Condular SRL, die in Zusammenarbeit mit den ebenfalls Angeklagten Pedro Pablo Pérez und Griselda Antonia Calderón Taveras gegründet wurden. Trotz der geleisteten Zahlungen wurde das Projekt, das in der Gemeinde San Felipe de Puerto Plata realisiert werden sollte, nie gebaut.

Die Vollmacht wurde von Rodolfo Morales Almonte notariell beglaubigt und dem Nationalen Institut für Forensische Wissenschaften (INACIF) zur Analyse übermittelt. Das Gutachten mit der Zertifikatsnummer DRN-075-2025 vom 26. Juni 2025 bestätigte, dass die Unterschriften nicht von Herrn Medrano Reyes stammten, womit der Fälschungsvorwurf bestätigt wurde.

Während der Anhörung legte Staatsanwalt Massiel Peña Richterin Rosalba Francisco Parra vom Untersuchungsgericht Puerto Plata ausreichende Beweise vor, woraufhin diese die Zwangsmaßnahme gegen die Angeklagten verhängte.

Rosalía Vargas Gómez, die ermittelnde Staatsanwältin in dem Fall, setzt das Verfahren fort, um das Ausmaß des Betrugs zu ermitteln.

Der Fall wurde vorläufig als Verstoß gegen die Artikel 145, 146, 147, 148, 150, 151, 265, 266 und 408 des dominikanischen Strafgesetzbuches eingestuft.

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