Sie sollten nicht ohne dieses Dokument kaufen, denn dessen Ausstellung stellt sicher, dass keine Einwände bestehen und die Immobilie frei von Rechten Dritter ist, wodurch Ihre Investition abgesichert wird

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es unerlässlich, dass alles rechtlich einwandfrei ist, um Ihre Investition abzusichern. Für Immobilienmakler ist die Ausstellung eines sogenannten Rechtsstatuszertifikats zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses obligatorisch. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es unerlässlich, dass alles rechtlich einwandfrei ist, um Ihre Investition abzusichern. Für Immobilienmakler ist die Ausstellung eines sogenannten Rechtsstatuszertifikats zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses obligatorisch. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Die früher so genannte Bescheinigung über den Rechtsstatus einer Immobilie (Belastungen und Pfandrechte) ist das Dokument, mit dem sich feststellen lässt, ob eine Immobilie mit Hypotheken oder anderen Belastungen belegt ist. Die zur Ausstellung dieser Bescheinigung befugte Stelle ist das zuständige Grundbuchamt.
Avenida Independencia, Ecke Enrique Jiménez Moya, Centro de los Héroes, Santo Domingo.
Öffnungszeiten: 8:00 bis 16:00 Uhr
Telefon 809 533-1555 Durchwahl 4000
Die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Genehmigung, wie sie von der zuständigen Immobilienaufsichtsbehörde auf ihrer Website festgelegt sind, lauten:
Der Antrag des Interessenten ist beim zuständigen Grundbuchamt einzureichen und muss vollständige Angaben zum Antragsteller, dessen Adresse und Telefonnummer enthalten. Bei mehreren Grundstücken ist die Fläche anzugeben. Die Beschreibung des Grundstücks umfasst die Katasterbezeichnung (Flurstück, Baugrundstück, Block, Katasternummer, Registrierungsnummer) und den Namen des Eigentümers.
Beigefügte Dokumente:
Duplikat der Eigentumsurkunde oder des kommentierten Eintrags, Kopie des Personalausweises des Einzahlers (Vorder- und Rückseite)
Sie müssen bei der Banco de Reservas in Ihrem Bezirk den Betrag von 1.000,00 RD$ (Code 004 des Gebührenformulars) sowie zwei Steuern bei der Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) (eine Stempelgebühr nach Gesetz 91 in Höhe von 50,00 RD$ und eine weitere).
Quittungsgesetz 33-91 RD$10.00).
Hinweis: Gebühren für die Online-Einreichung bei den verschiedenen Grundbuchämtern sind bei der Banco de Reservas zu entrichten. Die Gebühr für die Online-Einreichung in der Provinz Santo Domingo beträgt 300,00 RD$ (Code 015 auf dem Gebührenformular). Die Gebühr für die Online-Einreichung in anderen Regionen des Landes beträgt 800,00 RD$ (Code 016 auf dem Gebührenformular).
Beobachtungen:
Der Katasterbezirk bestimmt, welchem Grundbuchamt Ihre Immobilie zugeordnet ist. Für Immobilien im Nationalbezirk und in der Provinz Santo Domingo gehören die Katasterbezirke 02, 03, 04, 05 und 13 zum Nationalbezirk. Katasterbezirk 01 wird sowohl vom Grundbuchamt der Provinz Santo Domingo als auch vom Grundbuchamt des Nationalbezirks gemeinsam verwaltet. Alle übrigen Katasterbezirke gehören zum Grundbuchamt der Provinz Santo Domingo.





