Der 8-seitige Leitfaden bietet Richtlinien und hebt häufige Fehler hervor, die Bauherren beim Einreichen von Dokumenten machen.
SANTO DOMINGO- Das Ministerium für Wohnen, Lebensraum und Gebäude (Mivhed) hat einen Leitfaden zu den Vorgehensweisen veröffentlicht, die bei der Vorlage technischer Pläne zu beachten sind, einem der wichtigsten Schritte vor dem Baubeginn von Bauwerken.
Im vergangenen Mai forderte Carlos Bonilla, der für die zuständige staatliche Behörde verantwortliche Minister, die Bauunternehmen des Landes auf, die Qualität ihrer Entwürfe und Baupläne zu verbessern. Laut Bonilla würde diese Maßnahme das Genehmigungsverfahren beschleunigen – ein zentrales Thema, das bei Bauunternehmen häufig zu Unzufriedenheit und Beschwerden führt und den Baubeginn von Immobilienprojekten verzögert.
„Ich möchte, dass wir dies als Sektor analysieren und die Qualität dieser Pläne und der Fachkräfte, die wir manchmal einstellen, unterstützen und verbessern, und das müssen wir tun, damit sich diese Zeiten weiter verbessern“, erklärte Bonilla.
In diesem Zusammenhang hat das Mivhed auf seiner Website einen „Leitfaden für bewährte Verfahren bei der Präsentation technischer Pläne“ veröffentlicht, der 8 Seiten umfasst und die 5 grundlegenden Achsen beschreibt, die der Bausektor bei der Präsentation der Pläne für ein bestimmtes Projekt berücksichtigen muss, sowie die Schritte, bei denen die größten Fehler in den bei der Behörde eingehenden Dokumenten auftreten.
Das erste Kapitel befasst sich mit Architektur, Barrierefreiheit und Parkmöglichkeiten. Es enthält 28 Bestimmungen, die bei der Einreichung von Plänen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören unter anderem der Standort des Projekts, Treppenhausgestaltung, Aufzüge und weitere relevante Aspekte.
Der zweite Abschnitt der „Liste der allgemeinen Hinweise nach technischem Bereich“ beschreibt den Sanitärbereich mit 25 zu berücksichtigenden Elementen; Abschnitt 3 der Baupläne und Berichte enthält neben anderen Bestimmungen: „Die Zisterne, die Klärgrube und der Umzäunungszaun müssen im Fundamentplan dargestellt werden. Zusätzlich sind die Analyse-, Entwurfs- und Baupläne derselben vorzulegen.“.
Ein weiterer Hinweis in den Plänen und Konstruktionsdetails lautet: „Sie müssen ein Wand-Decken-Verbindungsdetail vorlegen, da bei Innenwänden anzugeben ist, welche der beiden Bewehrungen (die der Decke oder die der Wand) durchtrennt werden soll, wobei zu beachten ist, dass es nicht möglich ist, beide Bewehrungsmatten zu kreuzen.“.
Im vierten Abschnitt des Mivhed-Leitfadens werden die Elemente erläutert, die bei Plänen für elektrische Anschlüsse Vorrang haben sollten, sowie die alltäglichen Fehler, die Unternehmen begehen: „Projekte sind bei ihrer ersten Eingabe unvollständig und oft unleserlich (dicker dunkler Text, spiegelverkehrter Text, überlappender Text, sehr kleiner Maßstab für Tabellen usw.).“.
Im geotechnischen Abschnitt 5 des Leitfadens wird darauf hingewiesen, dass „die geografischen Koordinaten der durchgeführten Bohrungen nicht angegeben sind. Es besteht eine Diskrepanz zwischen den im Bericht angegebenen geografischen Koordinaten der Bohrungen und der Lage des Grundstücks gemäß den geografischen Koordinaten des Katasterplans und des hinterlegten Bebauungsplans“, betont das Dokument.
Im Bereich Gesundheit hebt der Leitfaden außerdem drei Gruppen von Beobachtungen hervor: eine für fehlende Dokumentation, wobei das Fehlen eines endgültigen Eigentumstitels, das Fehlen einer abgegrenzten Katasterkarte, das Fehlen einer Genehmigung durch das Tourismusministerium (MITUR) und von Plänen, die von dieser Behörde beglaubigt wurden, das Fehlen einer Genehmigung durch das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen (MIMARENA), das Fehlen einer illustrativen Skizze einheitlicher Muster und das Fehlen der Vervollständigung der Namen des/der Eigentümer(s) gemäß dem/den Eigentumstitel(n).
Die zweite Anmerkung betrifft die Homologation von Plänen, die dritte bezieht sich auf den Katasterplan; in letzterem heißt es: „Die Abmessungen des Grundstücksumfangs fehlen; gemäß den Abmessungen des Katasterplans weichen die Abmessungen des Grundstücksumfangs im Lageplan von den Abmessungen des Katasterplans ab; gleichen Sie sie mit ihm ab; die Nordrichtung weicht von der im Katasterplan angegebenen ab; gleichen Sie sie an“, enthält das Dokument, das wir unten wiedergeben:




