Baubeginn : Warum dauert die Baugenehmigung bei der Umweltbehörde so lange ?

Warum dauert die Bearbeitung einer Baugenehmigung im Umweltamt im digitalen Zeitalter so lange?

Von Gissel Taveras

El Inmobiliario

SANTO DOMINGO.- Um in dem Land ein Immobilienprojekt zu errichten oder zu betreiben, ist es notwendig, eine Umweltgenehmigung zu erhalten, die die Durchführung des Projekts einschließlich aller Phasen von der Planung bis zum Rückbau und der Aufgabe abdeckt, was als die „Nutzungsdauer des Projekts“ verstanden wird.

In der Dominikanischen Republik ist das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen (MIMARENA) für die Erteilung solcher Genehmigungen zuständig. Dessen Aufgabe ist es, die Bewirtschaftung der Umwelt, der natürlichen Ressourcen, der Ökosysteme und ihrer Leistungen zu regeln, um das Naturerbe der Nation zu erhalten, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und damit das Recht der Gesellschaft auf eine gesunde Umwelt zu gewährleisten.

Die Vision der Website lautet: „Eine effektive, effiziente und transparente Institution zu sein, die die Einbeziehung der Umweltdimension in die öffentliche Politik sowie in die Entscheidungen und Handlungen der Gesellschaft partizipativ steuert und so zur nachhaltigen Entwicklung des Landes beiträgt.“.

Allerdings wurde die Effizienz dieser Behörde in Frage gestellt, da gestern der dominikanische Verband der Wohnungsbauunternehmen und -entwickler (ACOPROVI) zusammen mit einer Gruppe von Unternehmen aus dem Bausektor anprangerte, dass sich das Genehmigungsverfahren, das zuvor 15 Tage dauerte, nun auf 6 Monate verlängert hat, und zwar trotz der Einführung des „Virtual Environmental Authorization System“ im vergangenen Jahr. Diese Plattform soll die Anträge auf Umweltgenehmigungen für Bauvorhaben, Projekte und wirtschaftliche Aktivitäten vereinfachen und transparenter gestalten

Das Umweltgenehmigungssystem ist derzeit ein einheitliches Instrument für alle Arten von Genehmigungen, die innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs erteilt werden.

Auf diese Weise wurden Aktivitäten und Projekte, die verschiedene Arten von Genehmigungen erhalten haben, in das durch das Gesetz 64-00 über Umwelt und natürliche Ressourcen vorgeschriebene „Umweltbewertungssystem“ aufgenommen.

Mit dem Ziel, diese Initiative umzusetzen, wurde die Direktion für Umweltgenehmigungsdienste (Single Window) als Einrichtung geschaffen, die die vom Ministerium für die Bürger erbrachten Umweltgenehmigungsdienste repräsentiert und die Umweltgenehmigungsverfahren koordiniert, überwacht und nachverfolgt.

Vertreter der Bauwirtschaft riefen zu gemeinsamen Anstrengungen auf, um Lösungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Stadt- und Tourismusprojekte zu finden. Sie betonten, dass diese Hindernisse erhebliche Verluste für den Sektor verursachen, Investitionen behindern und somit einen der wichtigsten Bereiche beeinträchtigen könnten, der die Indikatoren der dominikanischen Wirtschaft beeinflusst.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Genehmigung, wie sie auf der Website der Umweltbehörde festgelegt sind:

  • Antragsschreiben auf Umweltgenehmigung, adressiert an das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen.
  • Anmeldeformular für die Umweltgenehmigung eines Projekts, einer Arbeit oder einer Tätigkeit, ordnungsgemäß am Computer oder mit der Schreibmaschine ausgefüllt.
  • Kopie des Personalausweises und Wählerausweises bzw. Reisepasses (falls ausländisch) des Veranstalters und seines Vertreters.
  • Auszug aus dem nationalen Steuerzahlerregister (RNC) für den Firmennamen.
  • Auszug aus dem Handelsregister.
  • Kopie des Eigentumsnachweises. Falls der/die Eigentumsnachweis(e) nicht auf den Namen des Bauträgers lautet/lauten, ist zusätzlich zum Eigentumsnachweis ein notariell beglaubigter und legalisierter Kauf- und Verkaufs- oder Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Projektentwickler beizufügen, der beim Generalstaatsanwalt der Dominikanischen Republik registriert ist und den Bauträger sowie die eingereichten Dokumente auflistet. Bei staatlichen Projekten ist eine Genehmigung für öffentliche Zwecke vorzulegen.
  • Kopie des Katasterplans oder der Katastervermessung, abgestempelt und/oder beglaubigt vom Nationalen Katasteramt. Dies ist nicht zwingend erforderlich im Falle von
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtverwaltung für die Landnutzung (Original erforderlich) gilt nicht für Forstprojekte, mit Ausnahme von Sägewerken in städtischen Gebieten.
  • Zusammenfassung des beschreibenden Berichts über das Projekt, die Arbeit oder die Tätigkeit und ihre Komponenten nach Art: Art der Infrastruktur, Menge und Quellen der allgemeinen Dienstleistungen (Wasser, Strom, feste Abfälle usw.), detaillierte Beschreibung des Abwasserbehandlungssystems.
  • Topografische Karte im Maßstab 1:50.000, farbig, mit Polygon in UTM-Koordinaten, obligatorisch für Bergbau-, Tourismus- und Forstprojekte oder -arbeiten.*
  • Lageplan, Maßstab 1:1000 bis 1:5000, gut lesbar, farbig, mit Angabe der UTM-Koordinaten des Polygons des Projekts, der Arbeit oder der Aktivität.*
  • Lageplan und bemaßter Grundriss in einem gut lesbaren Maßstab, Größe 11 x 17. Falls eine Kläranlage (WWTP) vorgesehen ist, fügen Sie bitte die Pläne bei.
  • Fügen Sie die letzten drei (3) Gewinn- und Verlustrechnungen (IR-2 oder IR-1) einschließlich Anlage A1 bei, die von der Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) bestätigt wurden. Falls Sie nicht bei der DGII registriert sind, fügen Sie eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Finanzanalyse mit Angabe des Gesamtvermögens bei. (Gilt für Unternehmen, die vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gesetzes über Umwelt und natürliche Ressourcen (64-00) vom 18. August 2000 tätig waren.).
  • Fügen Sie die geplante Budgetanalyse bei.

Zusätzliche und spezifische Anforderungen je nach Wirtschaftssektor

  • Kraftstoffverkauf und -lagerung: Getreue Kopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen von:

a) Zivilschutz

b) Feuerwehr

c) Überwachungsausschuss des Nationalen Regulierungsplans des Ministeriums für Industrie und Handel (Formular MIC-M0011).

Diese Bescheinigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags auf Umweltgenehmigung bei diesem Ministerium nicht älter als ein (1) Jahr sein. Die eingereichten beglaubigten Kopien müssen von der ausstellenden Institution abgestempelt und beglaubigt sein.

  • Touristische Gebiete: Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Landnutzung, ausgestellt vom Tourismusministerium, in der die Entwicklungsparameter des Projekts beschrieben werden. Dies gilt sowohl für Neubauprojekte als auch für Erweiterungen.
  • Forstwirtschaftliche Pläne: Reichen Sie einen von einem Forstdienstleister erstellten forstwirtschaftlichen Plan gemäß dem vorgegebenen Format ein.
  • Forstwirtschaft (Sägewerke): Folgende Dokumente sind beizufügen: 

a) Rohstoffversorgungsplan entsprechend der Kapazität der Sägewerksanlagen; 

b) Nachweis des rechtmäßigen Eigentums an der Sägewerksausrüstung, falls diese bereits erworben wurde; andernfalls ist ein Angebot hierfür einzureichen.

c) Spezifikationen der Sägeausrüstung: Marke, Farbe, Sägetyp, Sägedurchmesser, Art des zu verwendenden Kraftstoffs, Motorleistung und Sägeleistung.

  • Bergbaukonzessionen: Genehmigung durch Dekret der Exekutive.
  • Begasungsunternehmen: Genehmigung zur Schädlingsbekämpfung und Registrierung des Betriebsleiters, ausgestellt vom Landwirtschaftsministerium; sanitäre Registrierung und Registrierung für Schädlingsbekämpfungsmittel, ausgestellt vom Gesundheitsministerium.
  • Telekommunikationsantennen: Keine Einwände seitens des dominikanischen Instituts für Zivilluftfahrt (IDAC).

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