Zwangsmaßnahmen auf dem Immobilienmarkt werden diesen Dienstag für die Beteiligten des „Cheetah“-Falls bekannt gegeben

Über die Zwangsmaßnahmen gegen die im Fall "Cheetah" Beteiligten wird am kommenden Dienstag entschieden

SANTO DOMINGO.- Das Justizamt für ständige Aufsichtsdienste von La Romana wird diesen Dienstag den Antrag auf Zwangsmaßnahmen gegen die Beteiligten an dem von der Staatsanwaltschaft (MP) als "Gepardenfall" bezeichneten Fall verhandeln. Die Staatsanwaltschaft behauptet, durch die Ermittlungen genügend Beweise gefunden zu haben, um vier Personen vor Gericht zu bringen, die beschuldigt werden, Teil eines Netzwerks zu sein, das angeblich mehr als 120 Menschen betrogen hat.

Novasco Real Estate SRL ist das Hauptunternehmen, das in der 287-seitigen Akte genannt wird, in der der Abgeordnete Marisol Nova Nolasco, Rocío del Alba Rodríguez de Moya, Yves Alexandre Giroux und Loany Lismeiry Ortiz Nova als Beklagte aufführte.

Nach vorläufigen Zahlen, die in der Akte für den Antrag auf Zwangsmaßnahmen vorgelegt wurden und deren Untersuchung von den Staatsanwälten Bienvenido Florentino und Claudio Cordero geleitet wurde, hätte der Betrugsbetrag 18 Millionen US-Dollar betragen.

Laut Staatsanwaltschaft bestand die Methode darin, Wohnprojekte in Bávaro und La Romana zu Preisen unterhalb des Marktpreises anzubieten und so Hunderte von Käufern anzulocken, die angeblich Geld für den Kauf fiktiver Immobilien einzahlten.

Die Akte enthält außerdem die Information, dass das genannte Unternehmen den Investoren vorgaukelte, über die Genehmigungen für den Bau des Luxuswohnkomplexes zu verfügen, ohne jedoch die Genehmigung des Ministeriums für Wohnen, Leben und Gebäude (Mivhed) oder des Umweltministeriums zu besitzen.

18 Monate Untersuchungshaft

Die Spezialstaatsanwaltschaft für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die Staatsanwaltschaft von La Romana stellten beim Justizamt für ständige Aufsichtsdienste von La Romana einen Antrag auf 18 Monate Untersuchungshaft.

Im Falle der Zwangsmaßnahme beantragt die Staatsanwaltschaft die Anordnung von Untersuchungshaft und die Einstufung des Verfahrens als komplex, da ausreichende Beweise für die Begehung der vorgenannten Straftaten vorliegen, die einen Verstoß gegen die Artikel 405, 265 und 266 des dominikanischen Strafgesetzbuches, Artikel 15 des Gesetzes 53-07 über Hochtechnologiekriminalität und -vergehen sowie gegen das Gesetz 155-17 über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen.

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