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Sie warnen vor „Unklarheiten“ in den Vorschriften zur ITBIS (Mehrwertsteuer) in Bezug auf Transport und Unterkunft

Die Institution empfahl der DGII, diese Probleme zu lösen, um zu verhindern, dass dieses Instrument zu einer regulatorischen Hürde wird, die den Markteintritt neuer Akteure behindert und die Dynamik des freien und fairen Wettbewerbs sowie die Rechte der Nutzer beeinträchtigt, und dass es einer willkürlichen Anwendung durch die verschiedenen Steuerbehörden unterliegt, was bei denjenigen, die der Einhaltung dieser Regelung unterliegen würden, Unsicherheit hervorrufen würde. 

SANTO DOMINGO- Die Nationale Kommission zur Verteidigung des Wettbewerbs (ProCompetencia) hat Unklarheiten in den Fragen des Transports und der Unterbringung in den Entwurfsverordnungen zur Anwendung der Steuer auf den Transfer von industriell gefertigten Gütern und Dienstleistungen (ITBIS) auf Anbieter digitaler Dienstleistungen im Ausland festgestellt.

Die Institution empfahl der DGII, diese Probleme zu lösen, um zu verhindern, dass dieses Instrument zu einer regulatorischen Hürde wird, die den Markteintritt neuer Akteure behindert und die Dynamik des freien und fairen Wettbewerbs sowie die Rechte der Nutzer beeinträchtigt, und dass es einer willkürlichen Anwendung durch die verschiedenen Steuerbehörden unterliegt, was bei denjenigen, die der Einhaltung dieser Regelung unterliegen würden, Unsicherheit hervorrufen würde. 

Er warnte davor, dass, wenn die Ungenauigkeiten fortbestünden, der Grundsatz der fiskalischen Neutralität verändert würde, da lokale Anbieter digitaler Dienste im Vergleich zu digitalen Diensten aus anderen Ländern eine differenzierte und vorteilhafte Behandlung erfahren würden.

Die Behörde ist sich bewusst, dass es notwendig ist, die Behandlung von Anbietern mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Land, die die genannten Dienstleistungen anbieten, genauer zu spezifizieren, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden.

Er erklärte, dass, obwohl der Entwurf nicht vorsieht, dass die Kosten der Steuer vom lokalen Verbraucher getragen werden müssen, er sie im Rahmen der von ihm genutzten digitalen Dienste bezahlen werde.

Laut einer an die Medien übermittelten Erklärung sind die Feststellungen in einem Schreiben enthalten, das am 16. März 2022 von der Präsidentin des Verwaltungsrats, María Elena Vásquez Taveras, an den Generaldirektor der DGII, Luis Valdez, gesendet wurde, nachdem es von dem Gremium, bestehend aus Gianna Franjul, Víctor Mateo, Iván Gatón und Juan Reyes, einstimmig angenommen worden war.

Artikel 20 des Allgemeinen Gesetzes zur Verteidigung des Wettbewerbs von 2008 legt fest, dass Verwaltungsakte, die der Erlassung von Vorschriften oder der Beilegung von Verwaltungsverfahren dienen, die anderen Marktregulierungsbehörden als der Kommission vorgelegt wurden, sofern sie mit dem Zweck dieses Gesetzes in Zusammenhang stehen, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen der Kommission zur Prüfung zu übermitteln sind.

Vorschläge
Die staatliche Stelle hat vorgeschlagen, dass die DGII das dominikanische Institut für Telekommunikation (Indotel) in seiner Funktion als Regulierungsbehörde auffordert, den Grundsatz der Gerechtigkeit bei der Besteuerung digitaler Dienste mit dieser oder einer anderen Steuer zu bewerten.

Darin wird darauf hingewiesen, dass Artikel 4 des Entwurfs Unternehmen und Einzelpersonen als Verpflichtete identifiziert, die nicht in der Dominikanischen Republik ansässig oder wohnhaft sind und einige der digitalen Dienste anbieten, die im Staatsgebiet genutzt werden. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, ob das ITBIS auf ähnliche Dienste anwendbar ist, die von lokalen Anbietern über das Internet angeboten und im Staatsgebiet konsumiert werden, wie es beispielsweise bei Corotos.com, LaPulgaRD.com und PedidosYa.com.do der Fall ist.

Im Hinblick auf die Themen Landverkehr und Beherbergung, die durch digitale Dienste vermittelt werden, analysierte die Agentur die folgenden Aspekte: Anwendungsbereich, Umsetzungsmechanismus für digitale Dienste, Anwendung auf Beherbergungsdienstleistungen, die durch digitale Mittel vermittelt werden, Anwendung auf Transportdienstleistungen, die durch digitale Mittel vermittelt werden, und Ermittlung der Steuerbasis der Steuer auf digitale Dienste.

Quelle:ListínDiario

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