„Ich verurteile den Mieterschutz nicht, aber ich verteidige entschieden die Eigentumsrechte.“.
SANTO DOMINGO.-Reyna Echenique, eine auf Immobilienrecht spezialisierte Anwältin, erklärte, dass der Entwurf eines allgemeinen Gesetzes über Immobilienvermietung und Zwangsräumungen, der in erster Lesung vor der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde, die Eigentumsrechte in der Dominikanischen Republik verletzen würde.
In einem Interview in der wöchentlichen Sendung „La Ventana de El Inmobiliario“betonte der Experte, dass die jüngsten Änderungen einen „revolutionären“ Charakter hätten, obwohl er der Aktualisierung des Gesetzes zustimme.
„Im Allgemeinen ist es gut, weil es Fortschritt, Transparenz und Klarheit bringt, aber ich verstehe, dass die letzten Anpassungen sehr gewagt und revolutionär waren, wie zum Beispiel die Bestrafung des Eigentümers, wenn er den Mieter durch Verstoß gegen illegale Verfahren vertreibt“, erklärte er.
Die Immobilienberatung schlug vor, dass anstatt diese Art von Rechtswidrigkeit zu bestrafen, was zur Inhaftierung eines Vermieters führen könnte, wirtschaftliche Sanktionen gegen Vermieter verhängt werden sollten, die gegen die gesetzlichen Phasen der Räumung verstoßen, welche die Pflichten zwischen Mietern und Vermietern regeln sollen.
Er fügte hinzu, dass der am 25. Juni vorgelegte Gesetzentwurf ausländische und inländische Investitionen abschrecken, da der „Missbrauch der Rechte des Vermieters“ durch einen Mieter Spannungen und Ärgernisse hervorrufe.
Echenique merkte an, dass das aktuelle Mietrecht des Landes 1955, also vor fast 70 Jahren, erlassen wurde. Angesichts dessen räumte er ein, dass es sich um ein „sehr mieterfreundliches Gesetz.
„Ich verurteile den Mieterschutz nicht, aber ich verteidige entschieden die Eigentumsrechte. Wenn man also ein Gesetz hat, das Mieter so weit schützt, gibt man ihnen Macht“, erklärte er.
Sondergericht für Miet- und Räumungsangelegenheiten
Auf die Frage nach der ebenfalls im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Schaffung eines „Sondergerichts für Miet- und Räumungsangelegenheiten“ erklärte sie, dass sie dem zustimme, berücksichtigte dabei aber die Notwendigkeit, ein Team für die Mitarbeit in dieser Einrichtung auszubilden.
„Derzeit dreht sich der Fallrückstand in allen Gerichten der Dominikanischen Republik, und die Einrichtung eines Sondergerichts zur Bearbeitung dieser Art von Rechtsstreitigkeiten erfordert geschultes Personal“, schloss der Experte.




