SANTO DOMINGO – Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr dürfen nicht von Fahrern, Gewerkschaften oder Verkehrsunternehmen per Beschluss geändert werden. Das Nationale Institut für Transit und Landverkehr (INTRANT) bekräftigte dies und warnte, dass jede Fahrpreiserhöhung ohne offizielle Genehmigung einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt.
Laut der vom Präsidialamterfolgt die Klarstellung zu einem Zeitpunkt, an dem Verkehrsteilnehmer über Preiserhöhungen auf einigen Strecken berichtet haben. Diese Situation habe nach Ansicht der Institution keine Zustimmung der Aufsichtsbehörde und könne zu administrativen Sanktionen führen.
Wer kann eine Fahrpreiserhöhung genehmigen?
Laut Intrant legt Artikel 125 des Gesetzes 63-17 über Mobilität, Landverkehr, Transit und Straßenverkehrssicherheit fest, dass die Festlegung und Änderung der Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr in der ausschließlichen Zuständigkeit der Regulierungsbehörde liegt.
In diesem Zusammenhang stellte die Institution klar, dass kein Fahrer, keine Gewerkschaft, kein Verband, kein Unternehmen und kein Dienstleister berechtigt ist, einseitig Preiserhöhungen vorzunehmen, unabhängig von den Umständen, die sie zur Rechtfertigung der Erhöhung anführen.
Der Geschäftsführer von Intrant, Milton Morrison, warnte davor, dass jede ohne entsprechende Genehmigung vorgenommene Tarifanpassung den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Sanktionen unterliegen könnte.
Ein Thema, das sich direkt auf die Geldbeutel der Nutzer auswirkt
Die Organisation bekräftigte, dass der Schutz der Rechte der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel eine der Prioritäten der Institution sei, und forderte die Bürger auf, keine Preiserhöhungen zu akzeptieren oder zu bezahlen, die nicht offiziell von den zuständigen Behörden gemeldet wurden.
Er rief die Bürger außerdem dazu auf, etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Gebührenerhebung über die dafür vorgesehenen institutionellen Kanäle zu melden.
Die Institution versicherte, dass jede Entscheidung im Zusammenhang mit möglichen Änderungen der Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr rechtzeitig und gemäß den in Gesetz 63-17 festgelegten Verfahren mitgeteilt wird.
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