Der Gesetzentwurf zur Regulierung des Immobilienmarktes liegt derzeit dem Nationalkongress vor...

Ein Gesetzentwurf zur Regulierung der Immobilienbranche in der Dominikanischen Republik, der derzeit dem Nationalkongress vorliegt, sieht die Schaffung eines Immobiliensuchdienstes vor

Ebenso sind die Gemeinden, das Nationale Institut für den Schutz der Verbraucherrechte (PROCONSUMIDOR), das Wohnungsbauministerium und das Ministerium für Industrie, Handel und KMU für Angelegenheiten der Immobilienvermittlung zuständig und müssen innerhalb von einhundertachtzig Tagen die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, nach denen die Immobilienvermittlung im Land geregelt werden soll.

SANTO DOMINGO- Der dem Nationalkongress derzeit vorliegende Gesetzentwurf zur Regelung von Immobiliendienstleistungen und Maklerverträgen im Land sieht die Schaffung eines Immobilienlokalisierungsdienstes für registrierte Immobilien durch die Immobilienaufsichtsbehörde vor.

Der sogenannte „Geolokalisierungsdienst für georeferenzierte Immobilien“ würde über die Informationen der Eigentumsurkunde mit ihrer positionellen Katasterbezeichnung abgerufen, nach Validierung im Registersystem für Eigentumsrechte und Katastermessungen, wie es durch den von der Abgeordneten Lourdes Aybar de Serulle verfassten Gesetzesentwurf eingerichtet wurde.

Ebenso sind die Gemeinden, das Nationale Institut für den Schutz der Verbraucherrechte (PROCONSUMIDOR), das Wohnungsbauministerium und das Ministerium für Industrie, Handel und KMU für Angelegenheiten der Immobilienvermittlung zuständig und müssen innerhalb von einhundertachtzig Tagen die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, nach denen die Immobilienvermittlung im Land geregelt werden soll.

Das Dokument sieht eine Frist von einhundertachtzig Tagen für Immobilienmakler vor, um ihre Tätigkeit im Verwaltungsregister zu regeln, das vom Ministerium für Industrie und Handel sowie von den Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben im gesamten Staatsgebiet umgesetzt wird.

„Immobilienmaklerlizenzen werden an diejenigen erteilt, die sie innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung dieses Gesetzes beantragen und dem Ministerium für Industrie und Handel und KMU auf dem von dieser Einrichtung festgelegten Wege nachweisen, dass sie in den letzten zwölf Monaten vor diesem Datum als Immobilienmakler tätig waren und die in diesem Gesetz geforderten Anforderungen erfüllen.“.

Das Kapitel über „Übergangsbestimmungen“ legt fest, dass Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes einer rechtlich konstituierten, registrierten und operativ tätigen Maklerkammer oder -vereinigung angehören, ihre Kenntnisse anerkennen lassen und von der Verpflichtung befreit werden, innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes eine Schulung und/oder Bewertung zur Erlangung der Lizenz zu absolvieren.

„Immobilienverkaufsassistenten in der Dominikanischen Republik, ob als Angestellte eines Immobilienunternehmens oder im Rahmen einer Partnerschaftsvereinbarung mit einem Makler oder Immobilienagenten, haben nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit, die Bestimmungen zu erfüllen. Einzige Voraussetzung ist die Ausstellung ihrer Lizenz. Ihnen ist es untersagt, Immobilienvermittlung zu betreiben. Zuwiderhandlungen werden gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes geahndet“, heißt es im Gesetzentwurf.

Bei Genehmigung ordnet der Gesetzentwurf an, dass die Makler täglich, chronologisch und fortlaufend nummeriert, eine Akte über die Policen und Protokolle der von ihnen betreuten Dienste anlegen und in derselben Reihenfolge einen Auszug aus den Policen in ein eigens dafür zu führendes Buch eintragen, das als Register bezeichnet wird und aus Bänden mit jeweils 250 nummerierten Blättern bestehen muss. Es dürfen keine Streichungen, Änderungen oder Abkürzungen enthalten sein.

„Das Registerbuch und die Akte müssen strikt nach den Bestimmungen des Gesetzes und seiner Verordnungen geführt werden. Zusätzlich zu den ordnungsgemäß autorisierten Büchern, die vom Ministerium für Industrie, Handel und KMU beschrieben und unterzeichnet wurden, werden die öffentlichen Makler die elektronischen Akten der Vorgänge nach Ordnung und Inhalt sowie gemäß den Bestimmungen der Verordnungen zu diesem Gesetz und den vom Sekretariat zu diesem Zweck erlassenen Kriterien integrieren und übermitteln.“.

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