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Dies sind die in „Null Bürokratie“ für den Bereich „Immobilien“ enthaltenen Verfahren

SANTO DOMINGO.– Das Immobilienamt ist die Anlaufstelle für die Verfahren, die regelmäßig über das Grundbuchamt (RI) abgewickelt werden und die unter anderem den Status einer Immobilie und ihre Katasterbezeichnung bestimmen.

Auf dem diese Woche von der Regierung gestarteten Portal „Null Bürokratie“ ist diese Kategorie informativer Natur und besteht aus vierzehn Abschnitten, in denen die Öffentlichkeit verschiedene Statusinformationen abrufen kann, wie zum Beispiel den Rechtsstatus der Immobilie, die Aufteilung zur Bildung von Wohnungseigentum, die Grenzziehung und herkömmliche Hypotheken.

Über das Serviceportal der Regierung können Sie außerdem den Verkauf, die Schenkung oder den Tausch einer Immobilie im entsprechenden Grundbuch eintragen lassen; Sie können auch deren Lage anhand der Katasterbezeichnung herausfinden.

„Der Antragsteller wird über den Standort und die Katasterbezeichnung des Grundstücks (Grundstück, Block, Parzelle, Kataster- und Lagebezirk) gemäß den Aufzeichnungen der Nationalen Direktion für Katastervermessung informiert“, erklärt die Portalbeschreibung.

Dieser Service steht allen zur Verfügung. Für die Bearbeitung benötigt die Plattform folgende Dokumente: ein Projektauftragsschreiben im PDF-Format, eine Kopie des Personalausweises des Eigentümers oder der Steuernummer des Bauunternehmens (RNC) sowie eine Kopie des Mitgliedsausweises des verantwortlichen Ingenieurs der Codia (Dominikanische Ingenieur-, Architekten- und Vermessungskammer). Die Nutzung dieses Services ist kostenlos.

Die Anfrage zur Grundstücksbewertung ist im Zeitfenster enthalten und laut Plattform entspricht dieser Vorgang dem Ministerium für Energie und Bergbau; er ist rein informativer Natur und kostenlos.

Über das Portal „Null Bürokratie“ (www.go.do) erhalten Sie das Wertgutachten ohne Wartezeit. Auch die Grundbucheintragung erfolgt dort: „Die DGCN (Generaldirektion für Nationales Kataster) bescheinigt auf diesem Wege die Katastereintragung eines Grundstücks zugunsten des Katasterinhabers, wobei die physischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Daten des Grundstücks erfasst werden“, heißt es in diesem Abschnitt.

„Bei dieser Abfrage kann der Nutzer grafisch auf eine Immobilie klicken und deren rechtliche Details abrufen“, erklärt das Portal mit Bezug auf den Abschnitt zur Abfrage des Immobilienstandorts.

Durch Abfrage der Preisindizes nach Sektoren kann der Nutzer mit einem Klick herausfinden, wie hoch der ungefähre Preis pro Quadratmeter Land in einem Sektor, einem Teilsektor oder einer Hauptstraße ist.

Im Status der Serviceanfrage kann der Benutzer den Bearbeitungsstand seiner Anfrage einsehen; er kann auch eine Bescheinigung über die Nichtregistrierung der Immobilie anfordern.

Null Bürokratie

Es handelt sich um ein neues Programm der dominikanischen Regierung zur Vereinfachung der Abläufe bei staatlichen Dienstleistungen, damit diese flexibler agieren und den Nutzern in kürzerer Zeit effektivere Lösungen anbieten können.

Am vergangenen Dienstag gab Präsident Luis Abinader den Start der ersten Phase bekannt. In der zweiten Phase soll ein zentrales Register für regulatorische Verbesserungen eingeführt werden, das es der Öffentlichkeit ermöglicht, sich über die für sie geltenden Vorschriften zu informieren, an der Entwicklung neuer Verwaltungsvorschriften mitzuwirken und sich an öffentlichen Konsultationen zu beteiligen.

Darüber hinaus wird die Plattform über eine universelle Bürgerauthentifizierungskomponente verfügen, die eine biometrische Überprüfung der Benutzer ermöglicht und somit eine zusätzliche Sicherheitsebene für die Bereitstellung von Diensten und den Schutz von Daten bietet.

Null Fahrten

Innerhalb der nächsten Wochen wird das Projekt „Zero Trip“ gestartet, das als Sammelstelle für die nördliche Region in Santiago fungieren und später auf andere wichtige Wirtschaftszentren des Landes ausgeweitet werden soll. Es wird die Abwicklung von Geschäftsvorgängen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ermöglichen.

Es wird für diejenigen Verfahren aktiviert, die noch nicht in das Einheitliche Dienstleistungsportal integriert sind und die nur persönlich in der Hauptstadt durchgeführt werden.

In ähnlicher Weise wird in den kommenden Tagen eine Verordnung zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, die darauf abzielt, die Dauer der sanitären Registrierungsverfahren für von der FDA der Vereinigten Staaten und der EMA der Europäischen Union zugelassene Produkte auf null zu reduzieren.

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