Die DGII passte auch den Wert des Freibetrags für zu Wohnzwecken vorgesehene Immobilien und unbebaute städtische Grundstücke im Besitz von Privatpersonen an.
SANTO DOMINGO– Die Generaldirektion für Innere Steuern (DGII) hat gestern, Donnerstag, den 11. Januar 2024, einen Beschluss erlassen, der die für Sozialwohnungen und Immobilien anrechenbaren Beträge inflationsbedingt erhöht.
In ihrem ersten Beschluss des Jahres, Nummer DDG-AR1-2024-00001, erklärt die Steuerbehörde, dass die Maßnahme mit dem Gesetz Nr. 189-11 über die Entwicklung des Hypothekenmarktes und des Treuhandwesens in der Dominikanischen Republik vom 16. Juli 2011 übereinstimmt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der maximale Verkaufspreis von Häusern, die von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften entwickelt wurden, damit Käufer Anspruch auf den Bonus haben, und der von der Grunderwerbsteuer befreite Wert, einschließlich der Häuser im Projekt Ciudad Juan Bosch, die mit Hypothekendarlehen erworben wurden, ab dem Jahr 2024 beträgt 5,025,380.75.
Die letzte Anpassung für Sozialwohnungen erfolgte im Januar des vergangenen Jahres. Dadurch erhöhte sich der Betrag auf 4.852.211,2 Pesos, was auch von der DGII mit dem gleichen Argument der Inflation übernommen wurde.
In der Resolution wird erläutert, dass es sich um eine „Inflationsanpassung des Höchstwertes für die Qualifizierung als Sozialwohnung und des von der Grunderwerbsteuer befreiten Wertes für mit Hypothekendarlehen erworbene Häuser des Juan Bosch City Project“ handelt.
Als Rechtsgrundlage verweist die DGII auf Artikel 129 des Gesetzes Nr. 189-11 vom 16. Juli 2011, geändert durch das Gesetz Nr. 338-21 vom 4. November 2021, und auf Artikel 1 des Dekrets Nr. 268-15 vom 18. September 2015.
Immobilienvermögen
In ihrem elften Abschnitt bezieht sich die Resolution der DGII auf die Inflationsanpassung des Freibetrags von für Wohnzwecke bestimmten Immobilien und unbebauten städtischen Grundstücken im Eigentum von Privatpersonen.
„Gemäß Artikel 14 Absatz I des Gesetzes 253-12 zur Stärkung der staatlichen Einnahmenerhebungskapazität für fiskalische Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung vom 13. November 2012 werden die Steuerzahler hiermit darüber informiert, dass der für das Jahr 2024 geltende Freibetrag für Immobilienvermögen von Privatpersonen wie folgt lautet: Angepasster Betrag RD$ 9.860.649,00.“
Der vorherige Betrag betrug 9.520.861,00 Pesos, was einem Anstieg von 3,56 % entspricht.




